…wahrnimmt. Die Feststellung, welche Funktionen vom liechtensteinischen Architekturbüro tatsächlich wahrgenommen werden, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen und -würdigungen voraus, die nicht im Rahmen des nur auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens angestellt werden können. Anzumerken ist aber Folgendes: der bloße Umstand, dass sämtliche Aufträge…
…Auffassung des BMF zu vorgelegten Zweifelsfragen, die bei Anwendung des internationalen Steuerrechts aufgetreten sind. Es sind allerdings nicht alle Auskunftsanliegen geeignet, um im Wege eines EAS-Verfahrens erledigt zu werden. Keine EAS-Fähigkeit kommt nach der bisherigen Praxis Anfragen zu, die einen derart komplizierten Sachverhalt…
…bleiben, dass es eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes wäre, wenn die inländische Geschäftsleitung auf bloßer Kostendeckungsbasis, sonach gewinnlos durchgeführt wird. Die Angelegenheit kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren einer ausreichenden Klärung zugeführt werden, da die steuerliche Wertung solcher Gestaltungen in erster Linie sachverhaltsabhängig ist. Im…
…Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen (doppelansässige schweizerische Gesellschaften mit inländischen Vertriebsgewinnen und mit inländischem treuhändig tätigen Gesellschafter) Anlass für eine genauere Durchleuchtung der Sachverhaltsgegebenheiten sein könnten…
…dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall - aufgegeben, da es sonst nur mehr einen ertragslosen Kostenfaktor für das Unternehmen darstellt. Solche Fragen der Sachverhaltswürdigung können aber nicht auf…
…solchen Sachverhaltsbeurteilung auch auf österreichischer Seite gefolgt werden, ist der Schweiz keine Verletzung des Abkommens entgegenzuhalten; die Schweiz ist diesfalls steuerberechtigt und es trifft Österreich gemäß Artikel 23 DBA die Verpflichtung zur Steuerfreistellung. Andernfalls müsste die Angelegenheit im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt…
…dass weiters keine Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein vorliegt, dass aber gleichzeitig am österreichischen Wohnsitz ein Werbeschild für die Tierarztpraxis angebracht ist und die österreichische Adresse in den gelben Seiten des Telefonbuches beworben wird, dann ergibt sich aus diesem Sachverhaltsbild zunächst, dass in Bezug auf die gewerbliche…
…kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten werden. Stützt die Parteienseite ihre Auffassung auf die…
…der Gewinnausschüttungen operativer Tochtergesellschaften liegt, idR auch die zweite Voraussetzung für einen Methodenwechsel nicht erfüllt sein wird. Die Angelegenheit lässt sich allerdings nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren einer abschließenden Klärung zuführen, da zu viele Sachverhalts- und Beweiswürdigungsfragen involviert sind. Es wird daher anzuraten sein…
…Refundierung der abgezogenen Beträge ersucht werden. Sollte dieser Schritt nicht zum gewünschten Erfolg führen, könnte gemäß Artikel XVII des Abkommens beim BM für Finanzen in Wien der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit den USA zur Klärung des Besteuerungsfalles eingebracht werden. Der Antrag ist gebührenfrei …
…Vermutung erscheint weiters bestätigt, wenn sich in den Räumen der österreichischen T2-GmbH zudem der Stützpunkt von Bestellvertretern befindet und wenn schließlich auch der Zahlungseingang von den Kunden dort überwacht sowie Kundenreklamationen dort weiterbehandelt werden. Das geschilderte Sachverhaltsbild lässt jedenfalls erkennen, dass der im örtlichen…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung auf Grund von…
…für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den…
…Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen: Einerseits könnten die angemieteten und im Umbau begriffenen Räumlichkeiten als Betriebstätte (im Sinn der §…
…die Eigenschaft als Entscheidungsträger für die behauptete betriebliche Tätigkeit zukommen. Vor diesem Hintergrund muss die Unbedenklichkeit der DBA-Entlastung im Rahmen eines Rückzahlungsverfahrens geprüft werden. Eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts kann somit nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden, sondern obliegt dem zuständigen Finanzamt. Bundesministerium für…
…Art nicht im EAS-Verfahren einer Klärung zugeführt werden, da hiefür umfassendere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, deren Vornahme dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten werden müssen. Sollte seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Auffassung vertreten werden, dass Liechtenstein Ansässigkeitsstaat im Sinn des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens ist und hierüber…
…die üblicherweise erst ab einem Zeitraum von 6 Monaten angenommen wird. Eine Entscheidung, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, kann nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens getroffen werden, da dies weitere Sachverhaltsermittlungen erfordert, zu denen das BM für Finanzen nicht berufen ist…
…durch innerstaatliches deutsches Recht gefüllt werden darf. Nimmt aber Deutschland solcherart in Übereinstimmung mit dem Abkommen ein Besteuerungsrecht in Anspruch, dann verpflichtet dies Österreich gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung (EAS 2900 vom 29.10.2007; siehe auch EAS 1441, EAS 2062…
…des Besteuerungsrechtes an Österreich vor. Und da nach ungarischem Recht stille Reserven in den Gesellschaftsanteilen überhaupt keinen Steuertatbestand darstellen, bedarf es keiner weiteren Untersuchungen, ob in dieser Hinsicht Ungarn möglicherweise eine steuerliche Erfassung der stillen Reserven abkommensrechtlich untersagt wird und ob dies einen Rückfall des…