…Kalenderjahr (in jüngeren Abkommen: "innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten") aufhält. Die OECD hat diese Bestimmung so ausgelegt, dass es hierbei nicht nur auf die beruflichen Aufenthalte, sondern auf jegliche Aufenthalte, also auch auf rein privat bedingte Aufenthalte ankommt. Weiters gilt: "ein Tag, an dem…
…Beruf" ist im Abkommen nicht näher definiert. Werden österreichische Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage dann freiberufliche Einkünfte, wenn sie ihre Befähigung zur Unternehmensberatung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch Ablegung einer (gewerberechtlichen) Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr…
…in gleicher Weise als Mitunternehmerschaft eingestuft werden, wie eine inländische unechte stille Gesellschaft; und zwar auch dann, wenn dem australischen Recht die Einrichtung einer stillen Gesellschaft fremd ist. Dies hat zu Folge, dass Gewinne aus dieser australischen Beteiligung dann, wenn sie - nach österreichischem Recht - für…
…administrative Beschwernisse für die längerfristig in Österreich tätigen deutschen Tiefbohrexperten zu vermeiden, kann ihre österreichische Steuerpflicht auf freiwilliger Basis im Lohnsteuerabzugsweg wahrgenommen werden (LStR 2002 Rz 14 und Rz 927). Da die vom deutschen Stammhaus nach Österreich entsandten Spezialisten nicht dem Personalstand des inländischen Akquisitionsbüros…
…würden nur die Filmschauspieler (alle im Fernsehfilm sichtbaren Darsteller) gemäß Artikel 17 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung unterliegen; nicht aber die nicht unter Artikel 17 fallenden Mitwirkenden; denn wenn der Arbeitgeber (hier: die Arbeitskräfteverleihfirma) in Österreich keine Betriebstätte unterhält, dann sind dessen Arbeitskräfte, wenn sie…
…würden der Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegen, die diesfalls im Veranlagungsweg wahrzunehmen wäre; binnen 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit müssten sich hiezu die betroffenen Mitglieder des Personals beim zuständigen österreichischen Finanzamt melden (§§ 120 und 121 BAO). Die Umsätze des portugiesischen Unternehmens würden wieder - da sie…
…eines Kalenderjahres bezogen hat. Somit kann auf Grundlage der Doppelbesteuerungsverordnung eine Befreiung der Einkünfte aus der im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit von der österreichischen Einkommensteuer nur in jenen Kalenderjahren erfolgen, in denen - bezogen auf die Summe sämtlicher in diesem Kalenderjahr erhaltenen Zahlungen aus dem aufgelösten…
…Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 DBA-Ö/Deutschland Österreich zu. Die von dem…
…für eine Steuerpflicht in Österreich dokumentiert (Art. 15 Abs. 2 lit. c des Doppelbesteuerungsabkommens). Gleiches gilt für den Fall, dass seitens der schweizerischen Steuerbehörden Bezugsteile aus der schweizerischen Besteuerungsgrundlage deshalb ausgeschieden wurden, weil sie aus schweizerischer Sicht einer Arbeitsleistung für die österreichische Niederlassung zugerechnet werden. …
… sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist. Entsendet daher…
…daß diese Räumlichkeiten dem Arbeitgeber gehören oder daß sie an ihn vermietet worden sind; es ist lediglich erforderlich, daß in diesen Räumlichkeiten die Tätigkeit des Arbeitnehmers ausgeübt wird. Es deutet daher alles darauf hin, daß Räumlichkeiten einer Wohnung, die als "home office" bezeichnet werden, diese…
…neue Abkommen in Österreich auf Steuern Anwendung, die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen des neuen Abkommens ab dem Veranlagungsjahr (=Kalenderjahr) 2002 anzuwenden. Sie gelten daher…
…die beiden niederländischen Vorstandsmitglieder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihre Arbeitskraft (als Vorstandsmitglieder) im Sinn von § 47 EStG der österreichischen AG oder der niederländischen GmbH "schulden". Denn davon hängt ab, ob aus steuerlicher Sicht der gewählten Gestaltungsform überhaupt gefolgt werden kann, demzufolge die unter dem Titel "Management…
…Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr eine von der Abkommensrevision betroffene Beteiligung zu ihrem Abschlusstag 30.6.1992 bilanziert, und hat sie diese nach den Bestimmungen der §§ 63 und 65 BewG als steuerpflichtigen Vermögenswert in ihrer Einheitswerterklärung zum 1.1.1993 auszuweisen, so wird diese sich aus dem…
…15 DBA-Großbritannien nur jene Bezugsteile der nach Österreich entsandten Mitarbeiter in Österreich steuerlich zu erfassen, die an Mitarbeiter gezahlt werden, deren Aufenthalt in Österreich 183 Tage pro Kalenderjahr übersteigt. Diese Bezugsteile sind - gleichgültig ob sie nach Österreich überwiesen worden sind oder nicht - im Veranlagungsweg…
…Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im Zahlungsjahr nicht erhöhen. Sie sind vielmehr mit dem Belastungsprozentsatz…
…auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in Österreich bereits am 10. Dezember (Nationalrat) bzw. am 17. Dezember 2020 (Bundesrat) erfolgt ist, ist sie in…
…der Fall, wenn die deutschen Dienstnehmer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Personalstand der österreichischen Zweigniederlassung zuzurechnen wären (vgl. EAS 2260). Ein Indiz dafür wäre, wenn Lohnbezugsteile vom deutschen Arbeitgeber der österreichischen Niederlassung weiterbelastet und diese sonach von der österreichischen Zweigniederlassung als Betriebsausgabe gewinnmindernd angesetzt werden, oder…
…Abfertigung gemäß Artikel 15 DBA-Ö/Italien von der inländischen Besteuerung freizustellen. Denn sie stellt eine nachträgliche Vergütung für die seinerzeitige aktive Dienstleistung dar und unterliegt aus diesem Grund in jenem Staat der Besteuerung, in dem die zugrundeliegenden Dienstleistungen erbracht wurden (EAS 484, EAS 513)…
…bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften im Inland an Dritte derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340/71)…