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EAS 919Interpretationsfragen zu § 10 Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/2-IV/4/9602.08.1996

…BGBl. Nr. 57/1995). Es wird allerdings um Verständnis gebeten, dass das BM für Finanzen im EAS-Verfahren keine darüberhinausgehenden Interpretationsrisken abzunehmen bereit sein kann, wenn zu vermuten ist, dass hiedurch eine internationale Steuerplanung mit dem Ziel einer unerwünschten Vermeidung österreichischer Abgabenbelastungen abgesichert werden soll…

EAS 458Rückwirkende Anwendung des OECD-Kommentars 1992
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/53-IV/4/9420.06.1994

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass der OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen einen Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird (Hinweis auf Art…

EAS 3323Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/4/201308.04.2013

…1995, 94/14/0060 betr. eine Volksmusikgruppe; siehe auch Ziffer 23 des Discussion Draft der OECD "Interpretation and Application of Article 5 of the OECD Model Taxation" vom 12. Oktober 2011; http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf). Keine Wohnungs-Betriebstätte liegt vor…

EAS 3214Immobilienklausel im DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0965-IV/4/201118.04.2011

…vorgenommene Beifügung der Wendung "zur Gänze" sogar noch verstärkt darauf hin, dass das Abkommen nicht eine rechnerische 50%-Regelung anstrebt (EAS 3193). Auch wenn in der Frage der Interpretation von "hauptsächlich" noch ein gewisser Auslegungsspielraum verbleiben mag, so wird jedenfalls kein rumänisches Besteuerungsrecht gegeben sein…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

…sondern Artikel 21 des Abkommens unterstellt wird. Allerdings wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht (Hinweis auf EAS 972). Wenn aber die außergerichtliche Vergleichszahlung in Deutschland der Besteuerung unterzogen wurde…

EAS 1358Steuerentlastung bei Dividendenflüssen nach Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1700/3-IV/4/9803.11.1998

…vorzunehmen und den norwegischen Gesellschafter auf den Rückerstattungsweg zu verweisen. Dem Artikel 30 des Abkommens ist im gegebenen Zusammenhang lediglich klarstellende, nicht aber eine zum Rückerstattungsverfahren verpflichtende Wirkung zuzumessen (siehe die gleichlautende Interpretation zur vergleichbaren Bestimmung des Art. 27 DBA-USA in EAS 1352). 3…

EAS 2709Darlehensbegriff im DBA-Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200603.03.2006

…Darlehens (Entscheidung des Obersten Gerichtshofes v. 2.7.1970, Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen 1971/39 (enthalten in der Österreichischen Juristen-Zeitung). Damit müssen bei der vom Abkommen verlangten weiten Interpretation des Darlehensbegriffes auch Darlehen im Rechtskleid eines Bankeinlagenvertrages miterfasst sein. Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2006

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

…Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen; dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, derzufolge dieser Ausdruck nicht die Unterrichtstätigkeit mitumfasst (AÖF Nr…

EAS 328Gewerbeertragsbesteuerung für Inlandsrepräsentanzen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 568/1/1-IV/4/9329.10.1993

…von der Körperschaftsteuerpflicht wird daher lediglich für Belange der Gewerbeertragsbesteuerung eine einkommensteuerliche Gewinnermittlung vorzunehmen sein. Hierbei wird auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG und der hiezu von der Finanzverwaltung vertretenen Interpretation (Abschn. 45 Abs. 2 ESt-RL 1984) eine nach internationalen Grundsätzen anerkannte…

EAS 769Luxemburgische SICAV mit immobilienbezogenem Teilfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1391/21/1-IV/4/9527.11.1995

…der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt. Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen…

EAS 787Ausländische Studiomusiker
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 397/7/1-IV/4/9504.01.1996

…angesehen. Es ist einzuräumen, dass der Begriff der Unterhaltungsdarbietung wohl auch in einem engen Sinn (Darbietung vor einem anwesenden Publikum) verstanden werden könnte. Eine so enge Interpretation kann aber nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Denn wäre diese enge Auslegungsvariante richtig, dann müsste (unzulässigerweise) dem…

EAS 998Behandlung des Abflugtages bei Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/9620.01.1997

…in die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung bleibt für eine Interpretation auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 1992 kein Raum; die in RZ 51 getroffene…

EAS 1014Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/6-IV/4/9710.02.1997

…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung…

EAS 1187US-Unternehmensberater einer inländischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/20-IV/4/9701.12.1997

…Abs. 1 der Durchführungsrichtlinien, AÖF Nr. 61/1961, gegebene Interpretation, dass eine inländische beschränkte Steuerpflicht in Fällen dieser Art nicht auf Grund des bloßen Verwertungstatbestandes (der zur inländischen Steuerpflicht hinsichtlich des Gesamtbetrages geführt hätte) zu erfolgen hat. Die in Österreich im Abzugsweg nach § 99 Abs…

EAS 1191Erhöhte Mitwirkungspflicht bei international verflochtenen Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 1/4-IV/4/9715.12.1997

…die dazu nötigt, im noch freien Auslegungsspielraum innerstaatlicher Gesetze (wenn sowohl eine OECD-konforme wie auch eine OECD-widrige Interpretation in der Gesetzesbestimmung Deckung finden) der OECD-konformen Gesetzesanwendung den Vorzug zu geben. Die Frage, ob im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens vom geprüften österreichischen Unternehmen verlangt…

EAS 1568Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/19-IV/4/9929.11.1999

…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft…

EAS 3083Veräußerung von Substanzgenussrechten an österreichischen Immogesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2222-IV/4/200928.08.2009

…vergleichbar sind" (KStR 2001 Rz 554). Substanzgenussrechte sind daher auch auf der Abkommensebene als "sonstige Anteile" von Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland erfasst. Aus dem Abkommenszusammenhang selbst lässt sich kein anderes Interpretationserfordernis ableiten. Im Gegenteil, gemäß Z 15 lit. d OECD-Kommentar zu Art…

EAS 3044Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0511-IV/4/200924.03.2009

…als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Diese Regelung beruht auf den Interpretationsergebnissen, die sich aus Beispiel 5 des OECD-Berichtes "The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…