…BGBl. Nr. 57/1995). Es wird allerdings um Verständnis gebeten, dass das BM für Finanzen im EAS-Verfahren keine darüberhinausgehenden Interpretationsrisken abzunehmen bereit sein kann, wenn zu vermuten ist, dass hiedurch eine internationale Steuerplanung mit dem Ziel einer unerwünschten Vermeidung österreichischer Abgabenbelastungen abgesichert werden soll…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass der OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen einen Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet…
…der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird (Hinweis auf Art…
…1995, 94/14/0060 betr. eine Volksmusikgruppe; siehe auch Ziffer 23 des Discussion Draft der OECD "Interpretation and Application of Article 5 of the OECD Model Taxation" vom 12. Oktober 2011; http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf). Keine Wohnungs-Betriebstätte liegt vor…
…vorgenommene Beifügung der Wendung "zur Gänze" sogar noch verstärkt darauf hin, dass das Abkommen nicht eine rechnerische 50%-Regelung anstrebt (EAS 3193). Auch wenn in der Frage der Interpretation von "hauptsächlich" noch ein gewisser Auslegungsspielraum verbleiben mag, so wird jedenfalls kein rumänisches Besteuerungsrecht gegeben sein…
…sondern Artikel 21 des Abkommens unterstellt wird. Allerdings wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht (Hinweis auf EAS 972). Wenn aber die außergerichtliche Vergleichszahlung in Deutschland der Besteuerung unterzogen wurde…
…vorzunehmen und den norwegischen Gesellschafter auf den Rückerstattungsweg zu verweisen. Dem Artikel 30 des Abkommens ist im gegebenen Zusammenhang lediglich klarstellende, nicht aber eine zum Rückerstattungsverfahren verpflichtende Wirkung zuzumessen (siehe die gleichlautende Interpretation zur vergleichbaren Bestimmung des Art. 27 DBA-USA in EAS 1352). 3…
…Darlehens (Entscheidung des Obersten Gerichtshofes v. 2.7.1970, Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen 1971/39 (enthalten in der Österreichischen Juristen-Zeitung). Damit müssen bei der vom Abkommen verlangten weiten Interpretation des Darlehensbegriffes auch Darlehen im Rechtskleid eines Bankeinlagenvertrages miterfasst sein. Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2006
…Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen; dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, derzufolge dieser Ausdruck nicht die Unterrichtstätigkeit mitumfasst (AÖF Nr…
…von der Körperschaftsteuerpflicht wird daher lediglich für Belange der Gewerbeertragsbesteuerung eine einkommensteuerliche Gewinnermittlung vorzunehmen sein. Hierbei wird auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG und der hiezu von der Finanzverwaltung vertretenen Interpretation (Abschn. 45 Abs. 2 ESt-RL 1984) eine nach internationalen Grundsätzen anerkannte…
…der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt. Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen…
…angesehen. Es ist einzuräumen, dass der Begriff der Unterhaltungsdarbietung wohl auch in einem engen Sinn (Darbietung vor einem anwesenden Publikum) verstanden werden könnte. Eine so enge Interpretation kann aber nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Denn wäre diese enge Auslegungsvariante richtig, dann müsste (unzulässigerweise) dem…
…in die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung bleibt für eine Interpretation auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 1992 kein Raum; die in RZ 51 getroffene…
…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung…
…Abs. 1 der Durchführungsrichtlinien, AÖF Nr. 61/1961, gegebene Interpretation, dass eine inländische beschränkte Steuerpflicht in Fällen dieser Art nicht auf Grund des bloßen Verwertungstatbestandes (der zur inländischen Steuerpflicht hinsichtlich des Gesamtbetrages geführt hätte) zu erfolgen hat. Die in Österreich im Abzugsweg nach § 99 Abs…
…die dazu nötigt, im noch freien Auslegungsspielraum innerstaatlicher Gesetze (wenn sowohl eine OECD-konforme wie auch eine OECD-widrige Interpretation in der Gesetzesbestimmung Deckung finden) der OECD-konformen Gesetzesanwendung den Vorzug zu geben. Die Frage, ob im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens vom geprüften österreichischen Unternehmen verlangt…
…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft…
…vergleichbar sind" (KStR 2001 Rz 554). Substanzgenussrechte sind daher auch auf der Abkommensebene als "sonstige Anteile" von Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland erfasst. Aus dem Abkommenszusammenhang selbst lässt sich kein anderes Interpretationserfordernis ableiten. Im Gegenteil, gemäß Z 15 lit. d OECD-Kommentar zu Art…
…als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Diese Regelung beruht auf den Interpretationsergebnissen, die sich aus Beispiel 5 des OECD-Berichtes "The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…