…gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen und Inbetriebnahmen von Anlagen (hiezu gehören auch EDV-Anlagen) gehören zu den "begünstigten Auslandstätigkeiten". Der Umstand, dass die österreichische Kapitalgesellschaft eine begünstigte Anlagenmontagetätigkeit in Australien nicht einem fremden Kunden, sondern ihrer…
Werden die Dienstnehmer der inländischen Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft für die Dauer von 5 Monaten zur Inbetriebnahme von Wasseraufbereitungsanlagen nach Deutschland entsandt, dann lässt sich aus dieser Sachverhaltsbeschreibung noch nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber treffen, ob die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10…
Übernimmt ein als Konsulent im Bereich Prozessleittechnik selbständig tätiger Diplomingenieur im Herbst 1999 den Auftrag zur Mitwirkung an der Inbetriebnahme einer Anlage bei einer norwegischen Firma und wird diese Mitwirkung Ende Dezember 2000, also nach mehr als 12 Monaten, beendet, dann wird Norwegen nicht entgegengetreten…
Wird einem thailändischen Elektrizitätsunternehmen von einem österreichischen Konstruktions- und Planungsunternehmen die Montage- und Inbetriebnahmeaufsicht für die Lieferung von Teilkomponenten für ein Wasserkraftwerk in Thailand angeboten und ist hierbei vorgesehen, dass die Aufsichtstätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten in drei Teilabschnitten erfolgt (1 Monat…
…die Errichtung einer Großanlage in Italien, wobei sich das Leistungsspektrum über Engineering, Lieferung von Anlageteilen, Montage, Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien).…
…Ersatzteilen, die Erstellung von Design, Engineering und Dokumentation, die Überwachung der Montage und Inbetriebnahme der Anlage, die Schulung von Kundenpersonal an Referenzanlagen in Europa und an der chinesischen Anlage, dann handelt es sich hiebei um Aktivleistungen des österreichischen Unternehmens, die gemäß Artikel 7 des österreichisch…
…des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen", sondern als quellensteuerfreie Dienstleistungsvergütungen anzusehen sein. 27. Februar 1993 Für den…
…die eine Magnesium-Gewinnungsanlage errichtet, zu folgenden Leistungen: Überlassung von Technologie; Überlassung von technischem Know-How; Technische Assistenz bei Errichtung, Inbetriebnahme und laufendem Betrieb; Training von Personal der indischen Gesellschaft; Assistenz bei Beschaffung von Ausrüstungen, Ersatzteilen und Material; Übertragung einer Alleinlizenz und von Patentrechten an…
…Arbeiten übernimmt, wie basic und detail engineering für einen Anlagenbau, Überwachung der vom Kunden in Eigenregie wahrgenommenen Montage- und Inbetriebnahmearbeiten durch Spezialisten und schließlich die Kundenpersonalschulung in Korea und in Österreich, wird hierbei im allgemeinen durch seine "Ingenieure" im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung tätig, so…
…zwar insoweit als sie für die an der brasilianischen Baubetriebstätte erbrachten Funktionen zufließen : das heißt, soweit sie auf die Montageüberwachung und auf die mit der Anlagenerrichtung zusammenhängende Inbetriebnahme entfallen. Auch die Personaltrainingsvergütungen unterliegen insoweit der brasilianischen Besteuerung als sie auf Einschulungstätigkeiten in den längerfristig zur…