…wie vorzugehen ist, wenn die Bauplanungstätigkeit 2002 begonnen und 2004 beendet wird. In diesem Fall müsste jedenfalls eine zwischen Portugal und Österreich übereinstimmende Beurteilung erfolgen. Steuerfreistellung auf österreichischer Seite wird daher in diesen Fällen davon abhängen, ob eine korrespondierende Besteuerung in Portugal stattfindet. Denn diese…
…Musterkommentar zu Art. 5 OECD-MA nun aber in im Wesentlichen unveränderter Form in das Update 2017 des OECD-MA übernommen werden sollen, stellt sich die Frage, ob die vom BMF bisher vertretene Haltung insbesondere auch gegenüber Deutschland weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Diesbezüglich bedürfte…
…müsste dies auch Österreich so handhaben: in diesem Fall müssten auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 27.7.94, 91/13/0222, 50% der Orchestervergütung der Abzugsbesteuerung in Österreich unterworfen werden. Folgt der andere Staat einer Haltung, wie sie dem VwGH-Erkenntnis vom 14…
…Staat der OECD-Auffassung, tut dies auch Österreich: in diesem Fall müssten auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses 50% der Orchestervergütung der Abzugsbesteuerung in Österreich unterworfen werden. Folgt der andere Staat einer Haltung, wie sie dem VwGH-Erkenntnis vom 14.3.1990, 86/13/0177…
…österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen eine Kapitalgesellschaft…
…Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer Wiener Wohnung sowie durch die Errichtung einer GesmbH in Wien an…
…Steuerverwaltung (auf der Grundlage von Art. 21 des DBA-Deutschland) zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen würde. In (Grenz)fällen dieser Art wird die Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung von Amts wegen zu suchen sein, da die deutsche Steuerpflichtige …
…dieses Kriteriums nicht dadurch verloren, dass nach dem Recht Kasachstans eine solche persönliche Inanspruchnahme in Höhe der noch ausstehenden Einlagen erfolgen kann. Denn auch nach österreichischem Recht (§ 70 GmbHG) besteht bei noch nicht voll eingezahlten Einlagen eine persönliche Haftung der GmbH-Gesellschafter. Bundesministerium für Finanzen…
…österreichischen Besteuerung unterliegen; eine echt verbösernde Wirkung tritt allerdings nur dann ein, wenn die österreichische Steuer - wie im Fall von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Theatergastspielen - keine Aussicht auf Anrechenbarkeit auf eine russische Einkommensteuer aufweist. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes verstoßen gesetzliche Vorschriften, die nachträglich an…
…dem lokalen Veranstalter angelastet hat, dann findet mit der Auszahlung der betreffenden Beträge durch den lokalen Veranstalter (gleichgültig an wen die Auszahlung nun vorgenommen wird) ein Zufluss von Einnahmen an eine in Österreich beschränkt steuerpflichtige Person (den internationalen Skiverband) statt, der diesen gemäß § 98 Z…
… Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre…
…österreichische Veranstalterin die Haftung für den Steuerabzug hinsichtlich des "Künstleranteils" (der in der Vergütung an die spanische Produktionsgesellschaft enthalten ist und offengelegt werden muss). Wird mit einem in Frankreich als gemeinnützig anerkannten Zirkusverein ein Vertrag über Zirkusaufführungen in Österreich getroffen, ist wie im Fall Griechenlands…
…Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer Jersey Limited…
…dieser Beträge in das Betriebsvermögen abkommensberechtigter niederländischer Gesellschaften zu zweifeln), dann kann die Veranstaltungs-GMBH - nach der derzeit noch geltenden Rechtslage - die Vergütungen tatsächlich abzugsfrei auszahlen. Da es sich aber bei den bloß auf Grund des DBA von der Besteuerung freigestellten Vergütungen nach wie vor…
…Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt (dh…
…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…