…unterliegen gemäß § 99 EStG 1988 dem inländischen Steuerabzug von 20%. Dieser Steuerabzug kann unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich steuerfrei sind. Liegt in einem solchen Fall daher dem…
…nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die wichtigsten Grundsätze auf, nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst Haftungspflichtige dokumentieren kann, dass er den Kapitalertragsteuerabzug bei Zahlung an Steuerausländer zu Recht unterlassen hat…
…Unterlassung des Steuerabzuges. Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Haftungspflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest…
…der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die…
…durch niederländische Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden, dass die niederländischen Gesellschaften tatsächlich für steuerliche Belange als in den Niederlanden ansässig zu werten sind und wurden die Zahlungen auch tatsächlich auf Konten der niederländischen Gesellschaften überwiesen (besteht sonach für den Haftungspflichtigen kein Anlass, am steuerlichen Zufluss dieser Beträge…
…im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis, der den für den Steuerabzug haftungspflichtigen österreichischen Veranstalter zur abkommensgemäßen Steuerentlastung berechtigt, könnte eine von der schweizerischen Steuerverwaltung diesbezüglich ausgestellte Bestätigung anerkannt werden. 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Diese Unzumutbarkeit gründet sich ua. auf bestehende Rechtsunsicherheiten über die rechtliche Tragweite von Bestimmungen österreichischer Doppelbesteuerungsabkommen, die der…
…im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Unter EAS 828 wurde im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen derzeit diese Nachweisproblematik besteht. Wenn daher nunmehr im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung…
…beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft wird daher im Rahmen der sie bei solchen Auslandsbeziehungen treffenden Beweisvorsorgepflicht vorzukehren haben, dass die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werden kann (insbesondere in der Hinsicht, dass…
…und diese sodann beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft wird daher im Rahmen der sie bei solchen Auslandsbeziehungen treffenden Beweisvorsorgepflicht vorzukehren haben, dass die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werden kann (insbesondere in…
…beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den Steuerabzug haftungspflichtige inländische Gesellschaft wird daher im Rahmen der sie bei solchen Auslandsbeziehungen treffenden Beweisvorsorgepflicht vorzukehren haben, daß die Abkommensberechtigung für die Steuerentlastung einwandfrei nachgewiesen werden kann (insbesondere in der Hinsicht, daß…
…307/1991). Diese Regelungen sind auch für Theater anwendbar. Mit Israel ist jedoch bisher keine derartige Regelung getroffen worden. Da österreichischen Haftungspflichtigen unter diesen Gegebenheiten nicht zumutbar ist, einen Nachweis über die Interpretation eines DBA durch die Steuerverwaltung eines anderen Staates zu erbringen, wird nach…
…angesiedelte Kapitalgesellschaft "zwischengeschaltet", dann besteht ein derart intensiver Verdacht für das Vorliegen von missbräuchlichem "Treaty-Shopping", dass dem in Österreich haftungspflichtigen Seminarveranstalter die Beschaffung von den Missbrauch widerlegenden und die Anwendbarkeit der DBA-Bestimmungen damit rechtfertigenden Nachweisen in der Regel nicht möglich ist. Österreichische Seminarveranstalter…
…von § 5 der vorgenannten Verordnung unter Offenlegung aller relevanten Gegebenheiten zu versuchen, den potentiellen Missbrauchsverdacht zu entkräften und eine verbindliche Auskunft darüber zu verlangen, ob eine Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zu erwarten ist. 27. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: