…mehr die deutsche Künstleragentur, sondern die Steuerpflichtigen sind die australischen Künstler (EAS 2567). Wenn in einem solchen Fall daher dem österreichischen Veranstalter Angaben über die Höhe des "Künstleranteils" vorliegen und die Identität und Anschrift der ausländischen Künstler in Evidenz genommen wird, kann der Steuerabzug auf…
…der aus dem Verkauf sonstiger Zusatzausstattung resultiert. Denn gleich wie beim Verkauf eines Fahrzeuges und sonstiger Zusatzausstattung berät der österreichische Händler den Kunden über die Produkte und führt Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises (innerhalb eines vorgegebenen Rahmens). Die österreichischen Händler wären folglich mit einer…
…Künstler, sondern an einen Dritten (zB an seine Agentur) geleistet, hängt die Berechtigung zur Steuerfreistellung davon ab, dass dem Veranstalter ein Beleg über Namen und Anschrift des Künstlers sowie über die Höhe des an ihn weiterfließenden Betrages vorliegt (§ 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO)…
… und verpflichtet sich der österreichische Vertragspartner zur Leistung eines Entgeltes in Höhe von 50% des mit bis zu 700 Mio. S prognostizierten Umsatzes mit dieser Anlage, dann wird für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung des ausländischen Partners der Vertrag und vor allem seine Umsetzung daraufhin…
…des deutschen Bundesfinanzhofes zugrundeliegen (BFH v. 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828; siehe auch EAS.1146 betr. reziproke Besteuerungsfälle). Ob auch die ausländische Nichterfassung der von der Personengesellschaft sodann an den Künstler weiterfließenden Vergütungen auf einen Informationsmangel der ausländischen Steuerverwaltungen oder auf die Höhe…
…sondern von der US-Gesellschaft ausgezahlt wird. Es handelt sich hiebei um ein Entgelt, dessen Einbeziehung in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage geboten ist, weil für den konzernzugehörigen Arbeitgeber innerhalb des Konzerns kein Hindernis bestehen kann, die Höhe dieses Entgeltes zu ermitteln. 27. Juli 1998 Für den Bundesminister:…
…zu würdigen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dadurch Übertragungen immaterieller Werte stattfinden, die nach Fremdvergleichsgrundsätzen Anspruch auf eine konzerninterne Abgeltung vermitteln. Andererseits ist zu prüfen, ob die Reorganisation Anlass gibt, das bisherige Verrechnungspreissystem des Konzerns A durch jenes des Konzerns B abzulösen. Die vorliegende…
…liegt aus Sicht des österreichischen Arbeitgebers ein Entgelt von dritter Seite vor, das allerdings - da die inländische Tochtergesellschaft infolge ihrer Konzernzugehörigkeit Kenntnis über die Höhe der Zuwendungen haben muss - dem inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren zu unterziehen ist. Wird im vorliegenden Fall nicht der Weg eines Rückkaufes durch…
…Indien wie folgt umschrieben: "Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck "Entgelte für technische Leistungen" bedeutet Zahlungen in jeglicher Höhe, die an Personen als Vergütung für die Erbringung von Leistungen leitender, technischer oder beratender Art, einschließlich der Leistungen des technischen oder anderen Personals geleistet werden ..." Der…
…dass der Werbewirkungsgrad und damit die Höhe der Zahlungen von den sportlichen Erfolgen abhängt, macht solche Zahlungen noch nicht zu einer Vergütung für die Teilnahme an der Sportveranstaltung. Eine solche setzt einen "unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Turnier voraus (Ziffer 83 des OECD-Berichtes "Taxation of…
…wenn die Höhe der Zahlungen der Sportclubs an die Sportler von den eingehenden Rechtsverwertungsentgelten beeinflusst wird und daher von ihnen abhängt. Einkünfte eines Sportlers für die Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen seiner sportlichen Darbietungen unterliegen nach Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz des Doppelbesteuerungsabkommens der…
…3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens subsumiert wird. Allerdings ist EAS 2417 noch vor der Erlassung der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) ergangen. Nach den Grundsätzen dieser Verordnung muss dem österreichischen Veranstalter nunmehr außerdem der ausgefüllte Vordruck ZS-QU2 vorliegen (der bei Übersteigen der Entgeltgrenze von 10…
…auf diese Weise festzustellen, in welcher Höhe die tatsächlich von dem Rumänen erbrachten Arbeitsleistungen fremdüblich abzugelten sind. Soweit es zur Auffüllung auf diesen fremdüblichen Bezug erforderlich ist, wird in den in Rumänien ausgezahlten Beträgen ein "Entgelt von dritter Seite" zu sehen sein. Auch für diesen…
…das als Orchester-GmbH konstitutiert ist und ein Entgelt von 1000 Euro erhält, wobei dieser Betrag mit 200 Euro an die vier Orchestermitglieder weitergegeben und mit den verbleibenden 200 Euro für die Deckung der übrigen Kosten des Österreich-Engagements verwendet wird und wenn sonach von…
…Ansässigkeitsstaat der Anteilseigner zuweist. Ob eine "Immogesellschaft" vorliegt, bestimmt sich gemäß Abs. 4 des Protokolls zum DBA-Deutschland nach den Verhältnissen des letzten Bilanzstichtags vor der Veräußerung, wobei konkret die Höhe des Aktivvermögens in der Handelsbilanz maßgeblich ist. Wird nun unterjährig, also zwischen zwei Bilanzstichtagen…
…kürzen diese Beiträge nicht die Höhe des - nach österreichischem Steuerrecht ermittelten - Arbeitslohnes (Hinweis auf VwGH 19.06.2002, 98/15/0142, wonach ein Gehaltsabzug für Pensionsrückdeckungsversicherungen von Vorstandsmitgliedern nicht deren Lohnsteuerbemessungsgrundlage kürzt). Wird nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich mit der Beendigung des US-Dienstverhältnisses plangemäß das…
…der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist durch eine von der japanischen…
…die innerstaatlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich bzw. Verlustvortrag vor (liegt insbesondere jene Buchhaltung in ordnungsmäßiger Form vor, aus der sich die Höhe des erlittenen Verlustes ergibt), dann steht das Recht auf Verlustvortrag nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts zu. 26. November 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…vermuten, dass in Höhe des Abgeltungsverzichtes eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen Muttergesellschaft) auslöst…
…die US-Gesellschaft den Namen und die Anschrift des Wissenschaftlers sowie die Höhe des ihm zustehenden Vortragshonorars bekannt, dann kann die auszahlende österreichische Gesellschaft den Gesamtbetrag der an die US-Gesellschaft gezahlten Vergütungen, mithin auch den darin enthaltenen Honoraranteil des Vortragenden von der Abzugsbesteuerung freistellen…