…Zone liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch das Abkommen Deutschland zugeteilt (vorausgesetzt, dass auch die anderen Grenzgängererfordernisse, wie insbesondere die arbeitstägliche Rückkehr zum deutschen Wohnsitz und die Arbeitsausübung in einer österreichischen Grenzzone von 30 km, erfüllt sind; EAS 2876). Wohnt…
…die "ihren", dh. den einzigen Wohnsitz in der maßgebenden Grenzzone haben. Wird daher bei einem österreichischen Unternehmen in Braunau/Inn ein deutscher Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Norddeutschland beschäftigt, der in der deutschen Grenzzone lediglich einen Nebenwohnsitz errichtet hat, zu dem er arbeitstäglich zurückkehrt, steht das…
Gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften einer in der deutschen Grenzzone beschäftigten Person nur dann Österreich zu, wenn diese Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man…
…nicht die Grenzgängerregelung zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der österreichischen Grenzzone (Salzburg/Bergheim) befindlichen GmbH der österreichischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Diese Übung der beiden Staaten, auf der auch EAS 1707…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
…Teil der Bezüge wäre gemäß Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Steuerfreiheit in Österreich zu gewähren. Der Umstand, dass sich der deutsche Wohnort des Dienstnehmers und der inländische Arbeitsort jeweils innerhalb der 30km-Grenzzone befinden, führt zu keinem anderslautenden Ergebnis; denn die Grenzgängerregelung des Art…
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
…dann bleibt die Grenzgängereigenschaft bis Jahresende gewahrt, wenn die Tage der Nichtrückkehr an den Wohnsitz in Verbindung mit Tagen einer Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im…
…Ö/Deutschland die Grenzgängereigenschaft grundsätzlich nur Personen zustehen kann, die ihren einzigen Wohnsitz in der Grenzzone haben. Verlegt daher ein Grenzgänger - unter Beibehaltung seines im Elternhaus gelegenen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Wien, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können…
…der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw. an 20 % der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung…
…Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber (zB bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und daher die Grenzgängerregelung für die dafür bezogenen Einkünfte nicht anwendbar ist, hat dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft im…
…liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch das Abkommen Deutschland zugeteilt (vorausgesetzt, dass auch die anderen Grenzgängererfordernisse, wie insbesondere die arbeitstägliche Rückkehr zum deutschen Wohnsitz und die Arbeitsausübung in einer österreichischen Grenzzone von 30 km, erfüllt sind). Bundesministerium für Finanzen, 23…
…Es ist wohl richtig, dass im Ergebnisprotokoll über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 29.1.1999 festgehalten worden ist, dass ein bloßer Zweitwohnsitz in der Grenzzone der Grenzgängereigenschaft entgegensteht, doch stellt diese österreichisch-deutsche Verständigung auf tatsächliche und nicht auf formalrechtliche Verhältnisse ab. Solange daher Deutschland…
…Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er fortan in anderer Funktion als Dienstnehmer seiner GmbH tätig, dann tritt…
…Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers ist nicht vorgesehen. Hat daher der Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland in die österreichische Grenzzone verlegt, und pendelt er täglich zu seiner in der deutschen Grenzzone gelegenen Kapitalgesellschaft…
…wenn die Entsendung ein solches Ausmaß annähme, dass wegen Geringfügigkeit des Pendelns bzw. wegen deutlichen Überwiegens einer Tätigkeit außerhalb der Grenzzone nicht mehr von einer Grenzgängertätigkeit gesprochen werden kann (vgl. UFS vom 16.5.2008, RV/0065-F/08). Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze unterliegen die…
…für eine Immobilien-Einkunftsquelle (aus österreichischer Sicht: "Werbungskosten") als den persönlichen Verhältnissen zugehörig angesehen, muss dies umso mehr für die mit der Lebensführung zusammenhängenden österreichischen Sonderausgaben gelten. Eine in der deutschen Grenzzone lebende Landeslehrerin, die ihre (fast) ausschließlichen Einkünfte in Österreich erzielt und daher gemäß …
…Nr. 62/1999) die Grenzgängerbestimmung des DBA-Deutschland so ausgelegt worden, dass ein bloßer Zweitwohnsitz in der Grenzzone nicht geeignet ist, die Grenzgängerregelung des Abkommens in Wirksamkeit zu setzen. Die dem österreichisch-deutschen Abkommen zu Grunde gelegten Erwägungen werden auf österreichischer Seite auch im Verhältnis…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…