…Sichtweise einer Gleichbehandlung der Auslandsbetriebstätten von freiberuflichen und gewerblichen Personengesellschaften wird durch die Aussagen in Ziffern 39 und 44 des OECD-Berichtes ISSUES RELATED TO ARTICLE 14 OF THE MODEL CONVENTION bestätigt. 10. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…in den Händen der deutschen Tochtergesellschaft besteuert (im Wege einer Erhöhung der deutschen Besteuerungsgrundlage als Folge der Gleichbehandlung mit einer Gewinnausschüttung) und andererseits in den Händen der österreichischen Muttergesellschaft steuerlich erfasst. 26. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…mangels "steuerlicher Gleichbehandlung" in den VAE aus. Der weitere in Art. 7 Abs. 8 genannte Tatbestand, demzufolge auch stille Gesellschaften nach österreichischem Recht ein Betriebstättenbesteuerungsrecht begründen können, gilt ausdrücklich nur "im Fall Österreichs" und betrifft daher nur eine Steuerberechtigung Österreichs und nicht jene der VAE…
…werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des Verlustvortrages verlangt (EuGH v. 14.9.99, C-250/97, FUTURA). 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kapitalgesellschaften die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die US-Kapitalgesellschaft gelten. 11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei britische Organisationen übergeht, die im Bereich der Krebsforschung und der Bekämpfung von Herzerkrankungen tätig sind und die erkennbar die nach österreichischem Recht an die Gemeinnützigkeit gestellten Voraussetzungen erfüllen, dann besteht die Bereitschaft diesen Vorgang in gleicher Weise nach…
…dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften beteiligt sein, steht es diesen frei, allfällige aus Europarecht herrührende Kapitalertragsteuerrückerstattungsansprüche aus eigenem…
…im gegebenen Zusammenhang keine Aufwertung. Dementsprechenderfolgt die Ausbuchung der Wertpapiere anlässlich der Rückgabe ebenfalls steuerneutral zu Buchwerten. Es ist damit die europarechtliche Gleichbehandlung von rein innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Wertpapierleihegeschäften sichergestellt. Diese Grundsätze finden aber auch auf der Ebene des Abkommensrechtes Anwendung, wenn die Transaktion nicht…
…wenn der Mittelzufluss nur kurzfristig zwecks Erlangung der Steuerermäßigung erfolgt, wäre eine Gleichbehandlung mit dem gesellschaftsrechtlichen Kapital nicht vertretbar. Was die Frage von Wechselkursschwankungen anlangt, so wird auf österreichischer Seite die Auffassung vertreten, dass dann, wenn einmal Mittel in ausreichender Höhe der Kapitalgesellschaft zugeführt worden…
…Eine bloße "Vertreterbetriebstätte" im Sinn des DBA (also die abkommensrechtliche Gleichbehandlung einer natürlichen oder juristischen Person mit einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Gesellschaft) beschränkt sich auf die internationale Aufteilung der Einkommensbesteuerungsrechte mit dem DBA-Partnerstaat und begründet keine "Betriebstätte" im Sinn des Umsatzsteuerrechtes. Der Frage…
…Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14 ImmoInvFG; darnach sind Gewinne einer zwischengeschalteten Grundstücksgesellschaft dem Immobilienfonds zuzurechnen. Diese Zurechnungsvorschrift ist zwar im allgemeinen Teil des Gesetzes vorgesehen, sie gilt aber auch für steuerliche Belange. Damit stellt sich in Bezug auf die nicht der österreichischen Gesellschaft…
…des Europarechtes beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Kapitalertragsteuerrückerstattungsantrag, ist zu prüfen, ob Anrecht auf Gleichbehandlung mit inländischen Pensionsinvestmentfonds und damit gemäß § 41 InvFG 1993 auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die Anwendung des § 41 InvFG 1993 kommt allerdings nur dann…
…Einkünfte steuerlich in ihren Händen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Durch die zwingende steuerliche Immobilienaufwertung werden aber nicht Früchte des Immobilienvermögens generiert, sondern es erfolgt eine Gleichbehandlung mit einem Veräußerungsvorgang, weil nicht laufender Ertrag aus dem Vermögen, sondern der Wertzuwachs am Vermögensstamm die Besteuerungsgrundlage…
…Liechtensteins kommt hinzu, dass die Niederlassungsfreiheit des EWR-Vertrages in Übereinstimmung mit jener des EU-Gemeinschaftsrechtes nach Gleichbehandlung von Auslandsbetriebstätten verlangt. Diese Gleichbehandlung bezieht sich auch auf eine internationale Beteiligungshaltung in Betriebstätten (EuGH 21.09.1999, C-307/97, Rs Saint Gobain). Der Umstand, dass …
…bildende Datenaufarbeitung in Österreich erfolgt, könnte in Anlehnung an die diesbezügliche Regelung für Nachrichtenagenturen (BMF-Erlass vom 13. Juli 1961, 86.197-8/61) eine Gleichbehandlung mit einer bloßen "Einkaufstelle" gerechtfertigt sein. 19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2 KStG 1988 eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung auch der inländischen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zusteht. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… die ggstl. Zinsen bilden unter den gegebenen Umständen (wenn dies auch aus deutscher Sicht so gesehen wird) keine Gewinnbestandteile der inländischen Betriebstätte der D-GmbH. Zieht man in Betracht, dass Griechenland die griechische Personengesellschaft als Körperschaft besteuert und folglich mangels Durchgriffs auf die D-GmbH…
…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung gründet sich auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen…
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…