Vertreibt ein Südtiroler Gewerbetreibender in einer Tiroler Stadtgemeinde etwa 40mal pro Jahr seine Waren in einem Marktstand, den er jeweils am Freitag in einer (an diesem Tag gesperrten) Hauptstraße aufstellt, dann unterliegt er mit den erzielten Verkaufsgewinnen der österreichischen Besteuerung. Denn örtliche Einrichtungen (hier: von…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…dieses Besteuerungsrechtes setzt aber eine im innerstaatlichen Recht fundierte Steuerpflicht voraus. Diese besteht jedoch nicht, wenn die in Tschechien ansässige Gewerbetreibende in Österreich über keine örtliche Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO verfügt (und auch sonst keine Steueranknüpfungsmerkmale des § 98 EStG 1988 erfüllt sind). Der…
…Z 1 EStG, sondern als Gewerbetreibende einzustufen, weil sie in der Öffentlichkeit nicht "beispielsweise die Berühmtheit wie Luciano Pavarotti, Michael Jackson, George Clooney etc." haben, wäre nicht zulässig; denn der Berühmtheitsgrad ist im inländischen Recht kein rechtliches Unterscheidungsmerkmal zwischen Künstlern und Gewerbetreibenden. Ist demzufolge die…
…Durch die ab 2006 wirksam gewordene Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf jeden ausländischen Gewerbetreibenden "bei dem im Inland unbewegliches Vermögen vorliegt" unterliegen die betreffenden Einkünfte der inländischen Besteuerung. Denn im Zeitraum der Gewinnerzielung (Leistungserbringung durch Einräumung der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des…
…zur Verfügung steht. Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Sonderregelungen des Artikels 5 Abs…
…auch VO BGBl. II Nr. 215/2001). Das Ergebnis dieses Verständigungsverfahrens zeitigt auch Rückwirkung auf die Einstufung eines "planenden Baumeisters". Nach der Verwaltungspraxis im Jahr 1969 wurde der "planende Baumeister" noch als Gewerbetreibender eingestuft. Wie aus EStR 2000 Rz 5214 ersichtlich ist, hat erst ein…
…sind. Dies deshalb, weil nach Artikel 8 DBA-Deutschland ein deutscher Besteuerungsanspruch - mit korrespondierender Steuerfreistellung in Österreich - nur dann erwachsen würde, wenn in Deutschland eine "feste Einrichtung" (entspricht im wesentlichen einer "Betriebstätte" der Gewerbetreibenden) bestanden hätte, in der die Arbeiten ausgeführt worden sind. In einer…
…Sollten die Einkünfte als gewerblich einzustufen sein, dann würde wegen einer inländischen "Baubetriebstätte" beschränkte Steuerpflicht bestehen. Denn alle ausländischen Gewerbetreibenden, die durch mehr als 6 Monate an einer inländischen Bauausführung mitwirken, treten in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein. Diese Steuerpflicht konnte in der Vergangenheit wegen…
…Heimarbeitsgesetz 1960 fallen. Gemäß § 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960 ist "Heimarbeiter, wer, ohne Gewerbetreibender nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu sein, in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung…
…der sein muss, ob eine ausländische Firma im Inland regelmäßig Geschäfte durch einen im Inland ansässigen Vertreter macht. Daher ist aus Sicht des BFH nach innerstaatlichem Recht "ein inländischer Gewerbetreibender, der von einem ausländischen Unternehmer auf eine gewisse Dauer damit betraut ist, im Inland anstelle…
Anlässlich der österreichisch-deutschen Konsultationsgespräche vom 15. Dezember 2004 ist im Grunde Einvernehmen erzielt worden, dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht…
Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Werden von einem inländischen Handelsunternehmen zur Hebung des Absatzes seiner Handelsware Werbefahrten veranstaltet und finden in deren Verlauf in einem inländischen Gasthaus Verkaufspräsentationen statt, die von in Deutschland ansässigen selbständigen Handelsvertretern durchgeführt werden, so ist die dabei auftretende Frage, ob die Räume der Gastwirtschaft oder…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…