Eine Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe, die als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auftritt, stellt auch dann eine Mitunternehmerschaft dar, wenn sie nur zur Erfüllung eines einzigen Werkauftrages gegründet worden ist; ihre Betriebstätten bilden anteilig Betriebstätten der Gesellschafter (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5822). Werden von einer solchen…
…Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar ist und zu 97% einer österreichischen GmbH gehört, in Frankreich für die Besteuerung als Körperschaft, so fällt sie dessen ungeachtet aus österreichischer Sicht unter Artikel 7 DBA-Frankreich, sodass - ungeachtet des Umstandes, ob sie von der Anlage 2 des EStG als…
…an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz an eine deutsche Betriebs-AG vermietet, deren Anteile im Wege einer vermögensverwaltenden deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu 50% von dem Industriellen gehalten werden, und werden unter diesen Gegebenheiten nach deutschem Recht zum einen die…
…Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er fortan in anderer Funktion als Dienstnehmer seiner GmbH tätig, dann tritt…
…in ihrem Privatvermögen an einer ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltenden deutschen Kapitalgesellschaft als stille Gesellschafter, dann erzielen sie auch dann aus ihren Beteiligungen ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn diese Beteiligungserträge nach deutschem Recht durch den kraft Rechtsform bestehenden Gewerbebetrieb der GmbH als gewerbliche Einkünfte geprägt werden…
…Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine…
…8 Abs. 1 fallenden Gesellschafter-Geschäftsführer Bedeutung besitzen (EAS 1145). Ist daher der in Deutschland ansässige Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die deutsche GMBH tätig, kann als international abgesichert angesehen werden, dass insoweit an den Bezügen…
…Funktion als GMBH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GMBH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine…
Beteiligt sich eine US-Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer gewerblich tätigen österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf…
…Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
…ansässigen Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der unbeweglichen Wirtschaftsgüter der GmbH…
…Beteiligung an dieser GmbH als atypisch stiller Gesellschafter) und das in Österreich über eine Betriebstätte verfügt, dann wird bei der Beurteilung der schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich auf Folgendes Bedacht zu nehmen sein: Die Übertragung der 100-prozentigen Beteiligung an der deutschen GmbH fällt nicht unter…
…Der Umstand, dass die österreichische KG wegen ihrer steuerlichen Transparenz nicht als in Österreich ansässiger Schuldner der Zinsen anzusehen ist (denn Schuldner im Sinn der DBA sind die Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft, im vorliegenden Fall wäre dies sonach die deutsche Organ-GmbH), bewirkt nicht die…
…Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher gem. Art. 8 Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung als…
Ist eine österreichische GMBH als Kommanditistin an einer deutschen GMBH&CO KG beteiligt, wobei der Betriebsgegenstand der deutschen KG lediglich im Wareneinkauf für ihre Gesellschafter besteht, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen der im Wege dieser KG-Beteiligung erzielte Gewinnanteil nicht aus der…
Beabsichtigen die Gesellschafter einer österreichischen GmbH ihre im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen in eine operativ tätige slowakische (oder bulgarische) Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen…
…1593/69, ÖStZB 1971, 9), wonach eine an einer inländischen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligte liechtensteinische AG nicht nur mit der geleisteten Einlage, sondern auch mit dem abgereiften Gewinnanspruch der inländischen Vermögensbesteuerung unterliegt, gilt daher auch im zeitlichen Geltungsbereich des neuen DBA. 23. Juni 1993…
Unterliegt eine in Liechtenstein wohnhafte natürliche Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH und in Österreich lediglich beschränkt steuerpflichtig ist, der liechtensteinischen Steuer nach dem Aufwand, stellt sich die Frage, ob dieser Person die Vorteile des DBA-Liechtenstein zustehen. Gemäß Art. 30 des liechtensteinischen Gesetzes vom…
…im Jahr 2014 ein Wegzug einer in Österreich steuerpflichtigen natürlichen Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH mit Anschaffungskosten iHv 1.000 ist, nach Großbritannien (gemeiner Wert dieses Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Wegzugs bei 1.800) und wird diese Person in Großbritannien als "resident but not…