…1991 Gesellschafter einer GmbH wurde. Er übernahm 1994 eine Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 200.000,00 S für einen Kredit dieser GmbH. Im Dezember 2004 wurde er in Folge Konkurseröffnung über die GmbH als Bürge über einen Betrag von 14.534,57 € in Anspruch…
…Durchführung einer mündlichen Berufungssenatsverhandlung. Dieser Antrag wurde mit Fax-Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 24. Juni 2013 zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die infolge der Inanspruchnahme aus verschiedenen Haftungen geleisteten Zahlungen des Bw. im Rahmen seiner als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH…
…der Y-GmbH persönlich durch die Abgabe einer Wechselbürgschaft gehaftet. Bevor über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet worden sei, sei der Bw. als Bürge und Zahler in Anspruch genommen worden; im Zuge dieser Inanspruchnahme habe er auf das Darlehenskonto bei der X-Bausparkasse einen Betrag…
…zuzuordnen. Zum Eventualbegehren: Für den Fall der Nichtanerkennung der Beteiligung als zum Betriebsvermögen gehörig, wird beantragt, den Darlehensverlust und die Inanspruchnahme als Bürge als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Laut Rechtsprechung ist die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die der Gesellschafter einer GmbH zu Gunsten der GmbH eingeht…
…Schulden der Gesellschaft übernimmt bzw. als Bürge deren Schulden bezahlt. In allen Fällen handelt es sich um Kapitalanlagen. Daher können derartige Vermögensverluste etwa bei den Geschäftsführerbezügen eines Gesellschafters auch nicht einkünftemindernd berücksichtigt werden. Die Übernahme von Haftungen bzw. Schulden der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer…
…der Beschwerdeführer gegenüber der Bank für einen weiteren der GmbH erteilten Kredit die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB. Wenn die belangte Behörde bei dieser Sachlage davon ausgegangen ist, dass die Bürgschaftszahlungen des Beschwerdeführers im Streitjahr durch seine Beteiligung als Gesellschafter veranlasst sind…
…GmbH-Geschäftsführer oder Vereinsvorstand unterschreibe, dass er auch privat als Bürge und Zahler für ihre Honorarforderungen hafte, sicherten sich auch andere Firmen, insbesondere Banken, über Blankowechsel oder andere Sicherungsmittel ab. Dies sei absolut nichts Ungewöhnliches und betreffe typischerweise Geschäftsführer und nicht Gesellschafter, da die Gesellschafter…
…in der Vorhaltsbeantwortung vom 7. Dezember 1998 und in der Berufung ergänzend darauf hinweist, dass selbst bei Gesellschaftern insofern eine Abzugsfähigkeit bestehe, als zum Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaft noch keine Endbesteuerung der Einkünfte aus Dividenden einer GmbH vorgelegen sei und damit gem. § 20 Abs…
…aufgrund einer übernommenen und in der Folge schlagend gewordenen Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Gesellschaft, an welcher der Bürge beteiligt ist, prinzipiell nicht abzugsfähig. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen, die dem Ges-Gf in seiner einkommensteuerlich relevanten Sphäre erwachsen, entweder durch seine Tätigkeit als Geschäftsführer…
…Einkünften aus Kapitalvermögen In dem Erkenntnis vom 20.06.1990, 90/13/0064 führt der VwGH betreffend den für Kredite einer GmbH als Bürge zur Zahlung herangezogenen Gesellschafter Folgendes aus: „Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird…
…und diesen nahestehende Personen zu erhalten). Die beiden anderen Geschäftsführer der GmbH, die ebenfalls als Bürgen herangezogen worden seien, seien seine Cousins; sie alle drei seien nicht Gesellschafter gewesen. Die Frage, ob auch andere Arbeitnehmer der F GmbH eine Bürgschaftsverpflichtung zugunsten ihrer Dienstgeberin eingegangen wären…
…ein Gesellschafter, statt für ein Drittdarlehen die persönliche Haftung zu übernehmen, den Darlehensbetrag selbst zur Verfügung stelle, ist Folgendes entgegenzuhalten: In der von der steuerlichen Vertreterin des Bw. angeführten Fallkonstellation ist ein Darlehensvertrag zwischen der GmbH und zwischen einem Dritten mit dem Gesellschafter als Bürgen…
…Geschäftsführerbezüge sei erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und trete daher gegenüber dem primären Zweck der Einlage in den Hintergrund (VwGH vom 24.09.2007, 2005/15/0041). 7.) Der Bf. möge unstrittig als Bürge für die Verbindlichkeiten der ***Z*** GmbH herangezogen worden…
…der nachfolgenden Tätigkeit als kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer weiter zugestanden. Dies betreffe somit nicht seine Stellung als Gesellschafter. Auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat werde verzichtet. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Am 22. Juli 2009 wurde zwischen der ***A*** GmbH und dem…
…der CIP GmbH, deren Geschäftsführer er war, im Jahre 1993 als Bürge in Anspruch genommen. Zinszahlungen für Betriebsschulden einer GmbH sind beim Gesellschafter-Geschäftsführer keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Übernimmt nämlich ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Verpflichtungen seiner Gesellschaft, sind die daraus erwachsenen Kosten als Gesellschaftereinlage zu…
…Gesellschaft als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu sichern bzw. zu erhalten oder ob andere Gründe hierfür maßgeblich waren. Dabei komme es auf die subjektive Absicht im Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtung an. In diesem Zusammenhang sei anzuführen, dass auch noch eine enge familiäre Verflechtung der…
…seinerzeit für die Gesellschaft übernommenen Haftung als Bürge und Zahler nachzukommen. Aus dem Schreiben der BankA vom 7.9.2006 geht hervor, dass die Bank unter den dort genannten Bedingungen bereit war, die Bw und ihren Ehegatten aus sämtlichen Verbindlichkeiten (der M GmbH) zu entlassen…
…Teil für Wohnzwecke der Familie b verwendet und dem Bw im Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit für die B. GmbH als Naturalbezug zur Verfügung gestellt. Bei Berechnung dieses geldwerten Vorteiles wurde bisher jedoch nur eine Wohnnutzfläche von 300 m 2 statt tatsächlich ca. 380 m 2 (lt…
…oder ob er schließlich als Bürge und Zahler für Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen wird, ohne bei der Gesellschaft Rückgriff nehmen zu können. In all diesen Fällen handelt es sich um Kapitalanlagen (VwGH 7.9.1993, 90/14/0028). Eine andere Betrachtung könnte nur…
…nur Anspruch auf den nach dem Jahresabschluss als Überschuss der Aktiven über die Passiven sich ergebenden Bilanzgewinn, soweit dieser nicht aus dem Gesellschaftsvertrag oder durch einen Beschluss der Gesellschaft von der Verteilung ausgeschlossen ist. Damit bewirkt § 82 Abs 1 GmbHG eine umfassende Vermögensbindung der GmbH…