…im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter berechtigt, sind aber gleichzeitig verpflichtet, in Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information der betreffenden ausländischen Finanzverwaltungen erfolgt seitens der österreichischen Finanzämter nicht; die ausländischen…
…OECD-Kommentars 2003 zum OECD-MA). Allerdings könnte der andere Fall einer betriebstättenbegründenden Aktivität vorliegen, dass nämlich die Schneider außerhalb des Rahmens der eigenen Geschäftstätigkeit handeln. Dies wird dann gegeben sein, wenn diese Aktivitäten wirtschaftlich nicht so sehr dem Unternehmensgegenstand der eigenen Maßschneiderei zuzurechnen sind…
…Nr. 127/2006) aufgezeigte Dokumentationspflicht (Angabe bei welchem Finanzamt und unter welcher Steuernummer die Betriebstätteneinkünfte erfasst werden). Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass nur bei Bestand einer inländischen Baubetriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kanada eine inländische Steuerpflicht hinsichtlich der gezahlten Vergütungen eintreten könnte…
…sein, ob diese deutschen Gesellschaften nicht möglicherweise als eine "ständige Vertretung" der österreichischen Gesellschaft (im Sinn von Z 10 lit. a oder c des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland) anzusehen sind. Diese Frage sollte daher vorsorglich mit den zuständigen Finanzämtern der beiden Staaten abgestimmt werden. Bei…
…84/13/0053 hat der VwGH im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist (EAS 350). Es ist daher nicht…
…Dauerhaftigkeit der Tätigkeiten erforderlich, welche im Verhältnis zu Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten festgelegt wurde (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991). Bei einer lediglich sechs Wochen andauernden Tätigkeit im Inland mangelt es somit an der für die Begründung einer Betriebsstätte erforderlichen…
…Kft-Beteiligung "tatsächlich" zur ungarischen Betriebsstätte "gehört" (vgl Rz 32 des OECD-MK zu Art. 10 OECD-MA mit dem Verweis auf den AOA). Die Zurechnungsfrage kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren geklärt werden, sondern obliegt der Sachverhaltswürdigung des zuständigen Finanzamts. Bundesministerium für Finanzen…
…Insofern ist der Betriebsstättenbegriff des Abkommensrechts auch enger gefasst als jener des § 29 BAO (etwa UFS 16.5.2011, RV/0787-L/10; EAS 2754). Letztlich ist das Vorliegen einer Betriebsstätte vom zuständigen Finanzamt zu beurteilen. Dabei ist auch zu beachten, ob der Sachverhalt auf…
…Verlustvortragsfähigkeit der in inländischen Betriebstätten angefallenen Verluste unerheblich; entscheidend ist einzig und allein, ob das ausländische Unternehmen über ausreichende Einkünfte verfügt, in denen die österreichischen Verluste Deckung finden (GZ G 1999/3/1-IV/4/92 v. 4.2.1992, EAS 86). Verluste der Jahre…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte, über die Versicherungsverträge für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft vermittelt werden, und anerkennt das österreichische Finanzamt nicht eine Betriebstättenergebnisermittlung, bei der zunächst Verluste und später nur geringe Gewinne anfallen werden, dann kann dieser finanzamtlichen Beurteilung im Rahmen des…
…dem neuen Abkommen (Abs. 18 des nicht veröffentlichten Entwurfes eines Anwendungsschreibens) sollte der Anteilsprozentsatz bei der indirekten Gewinnaufteilung grenzüberschreitend zwischen den Verwaltungen abgestimmt werden. Wenn daher durch das Versicherungsunternehmen zwischen den zuständigen Finanzämtern das Einvernehmen über eine bestimmte Methodik hergestellt ist, bestehen seitens des BM…
…den österreichischen Verkaufsgeschäften ohnedies in Deutschland besteuert werden, kann man daher nicht seiner Mitwirkungspflicht an den Untersuchungen eines österreichischen Finanzamtes über den tatsächlichen Ablauf der Verkaufsgeschäfte in Österreich ausweichen. Stellt sich in der weiteren Folge nämlich heraus, dass ein eindeutiger und daher erkennbar auch in…
…einer Tochtergesellschaft einer ebenfalls in Irland ansässigen Muttergesellschaft) 75% der Zimmer eines österreichischen Hotels durchgehend für 5 Jahre angemietet, um darin Schulskiwochen für irische Kinder anzubieten, dann deutet alles darauf hin, dass allein hiedurch eine inländische Betriebstätte des irischen Reiseveranstalters begründet wird. Der bloße Umstand…
…Betriebstätte des Handelsvertreters angesehen werden. Auch der Umstand, dass die deutsche Steuerverwaltung sämtliche Einkünfte steuerlich erfasst und ebenfalls nicht vom Vorliegen einer österreichischen Betriebstätte ausgeht, spricht für ein korrespondierendes Vorgehen auf österreichischer Seite. Sollte für die deutschen Handelsvertreter eine inländische Betriebstätte seitens des zuständigen Finanzamtes…
…kraft der sie treffenden unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich mit sämtlichen Bezügen der inländischen Steuerpflicht, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist (falls das liechtensteinische Unternehmen keine inländischen Einrichtungen besitzt, die eine "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von § 81 EStG begründen; § 81 EStG wird in diesem Zusammenhang nicht durch die Betriebstättendefinition…
…Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage…
…dass es andere von der Nutzung des Forstreviers ausschließen könnte, wird derzeit in dem Forstrevier keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen. Die Sache kann aber nicht ausreichend auf ministerieller Ebene im EAS-Verfahren geklärt werden. Zumal zu beurteilen sein wird, ob der fest montierte Seilkran…
…von Vorsteuerentlastungen nicht das Finanzamt Graz-Stadt, sondern das Betriebsstättenfinanzamt zuständig ist. Ob allerdings bei einem auf dem Finanzdienstleistungssektor tätigen Unternehmen, die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt werden, muss bezweifelt werden. 20. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Finanzamtes beigebracht wird, derzufolge die Zinsen in Deutschland besteuert werden und wenn daher offenkundig ist, dass eine Nichtentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuererhebung eine Doppelbesteuerung verursachen würde. Auch EStR 2000 Rz 7797 sieht daher vor, dass die Entlastung von der Zinsen-KESt "im Fall ausländischer Betriebstätten…
…nicht in dem auf Rechtsfragenbeantwortungen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden. Wurde allerdings von Seiten der deutschen Steuerverwaltung bereits ausdrücklich und nachweisbar festgestellt, dass dem österreichischen Server keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Abkommens zugemessen wird, dann kann dieser deutschen Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden…