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EAS 2825Filmdreharbeiten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0081-IV/4/200702.03.2007

Produziert eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, USA, Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden…

EAS 1715Filmdreharbeiten für eine deutsche Filmfirma auf einem Hochseeschiff
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/43-IV/4/0028.08.2000

Wird ein in Österreich ansässiger Schauspieler von einer deutschen Filmfirma angestellt, um an Dreharbeiten auf einem Hochseeschiff in internationalen Gewässern mitzuwirken, dann unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten…

EAS 2742Filmdreharbeiten in Neuseeland mit deutschen Darstellern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0394-IV/4/200619.07.2006

Schließt eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Schauspielern Werkverträge ab, auf Grund derer sich diese Schauspieler zur Mitwirkung an Filmdrehaufnahmen in Neuseeland verpflichten, dann unterliegen die hierfür gezahlten Gagen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb…

EAS 1005Filmdreharbeiten in der Dominikanischen Republik mit amerikanischen und deutschen Darstellern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/5-IV/4/9720.01.1997

…Dies trifft zu; ihre Tätigkeit wird zwar nicht im Inland ausgeübt, doch wird sie im Inland verwertet; denn das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Mitwirkung an den Filmdreharbeiten kommt der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft zugute und wird damit von einem österreichischen Unternehmen, sonach im Inland, verwertet. Dieser nach inländischem…

EAS 2061Italienische Filmdreharbeiten mit US-Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 785/1-IV/4/0222.05.2002

Wird von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller (mit einem Zweitwohnsitz in Österreich) für die Mitwirkung an einem Filmprojekt engagiert, dessen Dreharbeiten durch 4 Wochen hindurch in Italien stattfinden, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an…

EAS 2129Filmdrehaufnahmen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/36-IV/4/0211.10.2002

…ein. Es ist unerheblich, ob es sich bei den Dreharbeiten um eine "Unterhaltungsdarbietung" handelt oder nicht (in EAS 1101 und EAS 1453 wurde eine Mitwirkung an bloßen Darbietungsfragmenten, wie dies bei einzelnen Szenenaufnahmen im Zuge von Filmdreharbeiten der Fall ist, als nicht gegeben angesehen). Denn…

EAS 150Inländische Dreharbeiten eines US-Kameramannes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/1/2-IV/4/9221.07.1992

  Für die Beurteilung der steuerlichen Verpflichtungen eines in den USA ansässigen Kameramannes, der gelegentlich auf Grund von Werkverträgen mit einem österreichischen Unternehmen, im Inland an Filmdreharbeiten mitwirkt, ist zunächst zu entscheiden, ob seine Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich (künstlerisch) einzustufen ist. Im Allgemeinen…

EAS 1101Mitwirkung an einer inländischen Werbefilmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 49/1-IV/4/9707.07.1997

…doch eine in sich geschlossene und daher als solche für die Unterhaltung geeignete Aktivität voraus. Eine Mitwirkung an bloßen Darbietungsfragmenten, wie dies bei einzelnen Szenenaufnahmen im Zuge von Filmdreharbeiten der Fall ist, verwirklicht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht den Tatbestand der "Mitwirkung an…

EAS 1453Mitwirkung an einer inländischen Werbefilmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/2-IV/4/9910.05.1999

…doch eine in sich geschlossene und daher als solche für die Unterhaltung geeignete Aktivität voraus. Eine Mitwirkung an bloßen Darbietungsfragmenten, wie dies bei einzelnen Szenenaufnahmen im Zuge von Filmdreharbeiten der Fall ist, verwirklicht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht den Tatbestand der "Mitwirkung an…

EAS 2394Deutsche Stuntmen bei inländischer Filmproduktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/118-IV/4/0329.12.2003

…Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden die einzelnen Abschnitte der Filmdreharbeiten nicht als Unterhaltungsdarbietung angesehen. Denn eine Mitwirkung an bloßen Darbietungsfragmenten, wie dies bei einzelnen Szenenaufnahmen im Zuge von Filmdreharbeiten der Fall ist, verwirklicht nach Auffassung des BMF nicht den Tatbestand der "Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung…

EAS 2383Produktion einer 13-teiligen deutschen Fernsehserie mit Inlandsdreharbeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 114/1-IV/4/0309.12.2003

Mietet eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft in Österreich ein Produktionsbüro an, um von hier aus die inländischen Drehaufnahmen einer 13-teiligen Fernsehserie abzuwickeln, dann liegt auch dann eine inländische Betriebstätte für die deutsche Filmproduktionsgesellschaft vor, wenn die einzelnen Drehabschnitte weniger als 6 Monate pro Jahr andauern. Nach…

EAS 3404Filmproduktion in Österreich keine Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0059-IV/8/201808.06.2018

Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…