…bei den abzugsbesteuerten Auslandsdividenden auf der Grundlage von § 97 Abs. 4 EStG in Verbindung mit Art. 23 Z 3 DBA-Thailand eine Anrechnung der (nicht erhobenen) thailändischen Fiktivsteuer ("matching-credit") erwirkt werden. 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fixzinsverpflichtung aus der Anleihetransaktion getauscht wird (dies mit dem Ergebnis das dem fixen Zinsertrag in gleicher Höhe ein fixer Zinsaufwand gegenübersteht, sodass der Saldo der Einkünfte Null beträgt), läuft die Fiktivsteueranrechnung ins Leere. Denn solange zwischen Betriebsausgaben und ausländischen Betriebseinnahmen ein "erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang" besteht…
…Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies gilt auch für jene Fälle, in denen das Abkommen die Anrechnung von ausländischen Fiktivsteuern ("matching-credit") vorsieht. Das Volumen der Zwischensteuer, die nach Maßgabe des § 24 Abs…
…dient die türkische Steuerbefreiung für Zinsen, die auf Grund von Staatsanleihen oder staatlichen Schatzanweisungen der Republik Türkei gezahlt werden, als besondere Maßnahme der Türkei zur Förderung der türkischen Wirtschaft. Für die Anrechnung der türkischen Fiktivsteuer gelten allerdings die allgemeinen Steueranrechnungsgrundsätze. Es muss daher sichergestellt werden…
…15 DBA-Brasilien vorgesehenen Fiktivsteueranrechnung mit 25% die innerstaatliche Einordnung im Ergebnis keine wirkliche Rolle spielen. Denn auch wenn die JPC als steuerpflichtige Zinsen gewertet werden, würde die davon erhobene österreichische Körperschaftsteuer von 25% durch die Fiktivsteueranrechnung mit 25% des Bruttobetrages wieder neutralisiert werden. Bundesministerium…
…12 des österreichisch-brasilianischen DBA, als sie der österreichischen Gesellschafterin steuerlich zuzurechnen sind. Insoweit steht der österreichischen Gesellschafterin auch ein Anrecht auf Inanspruchnahme der in Artikel 23 Abs. 5 vorgesehenen Fiktivsteueranrechnung zu. Ob eine steuerlich anzuerkennende Vermietung vorliegt, wird ua. davon abhängen, ob dokumentierbar ist…
…mit 25,5% anfallenden niederländischen Steuer mit der österreichischen Körperschaftsteuer verloren gehen kann, wenn diese niederländische Steuer durch eine DBA-konforme Fiktivsteueranrechnung einer nicht erhobenen brasilianischen Quellensteuer auf Null herabgedrückt wird, wobei dieser Effekt auf Grund des DBA-Ö/BR auch in Österreich eintreten würde…
Wird seitens einer österreichischen Bank von einer koreanischen Bank eine koreanische Anleihe im Fremdwährungsnominale von S 5 Mio. zu einem Kurs von ÖS 7, sonach um ÖS 35,000.000 erworben und ist Tilgung der Anleihe zu einem Devisenterminkurs von ÖS 6,98, sonach um…
Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von ca. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd. S 80 Mio…
…den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder dass er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich ist." Lässt man in einem solchen Fall die sich aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht möglicherweise ergebenden Rechtsmissbrauchskonsequenzen beiseite und untersucht man lediglich die Frage der Anrechenbarkeit brasilianischer Fiktivsteuern, so ergibt sich…
Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft für eine Darlehensvergabe an eine in Madeira errichtete Gesellschaft Zinsen in Höhe von S 20.000,-, so ist Portugal gemäß Artikel 11 DBA-Portugal berechtigt, eine Quellensteuer von 10%, sonach von S 2.000,-, zu erheben, die sodann gemäß Artikel 23…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
…der zwingenden "Kontextklausel" der DBA für geboten, auch weiterhin von einer identen Berechnungsgrundlage für die tatsächlichen und die fiktiven Ermittlungen der Quellensteuern auszugehen und daher auch bei der Fiktivsteueranrechnung die jeweiligen Prozentsätze auf den um die Aufwendungen noch nicht gekürzten Betrag der Einkünfte anzuwenden.  …
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
Wird eine österreichische GmbH verschmelzend auf ihre 100-prozentige deutsche Mutter-GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…
Entrichtet eine österreichische Konzerntochtergesellschaft Lizenzgebühren an eine schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern…