Schließen zwei in Österreich ansässige LKW-Fahrer mit einer französischen Firma Dienstverträge, auf Grund derer sie verschiedene LKWs der französischen Firma zwischen Destinationen in Österreich und in Deutschland zu lenken haben (arbeitstäglich ca. 3 Stunden in Österreich und 6 Stunden in Deutschland), dann steht gemäß…
…Transportunternehmen in Kroatien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende) Fernfahrer, die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem inländischen Arbeitgeber,…
Ist ein Österreicher mit inländischem Wohnsitz seit 1964 bei einer Hamburger Reederei als Elektrotechniker beschäftigt und wird dieser auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff eingesetzt, dann ist zunächst abzuklären, ob sich der "Wohnsitz im Sinn des Artikels 16" des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich…
Unternimmt ein in Österreich ansässiger Zauberkünstler eine 5 Monate dauernde Tournee in den USA, wobei er nach Art eines "fahrenden Künstlers" in verschiedenen US-Schulen und Kindergärten Zaubervorstellungen abhält, dann sind die USA gemäß Artikel 17 DBA-USA berechtigt, die hierbei erzielten Einkünfte nach ihrem…
…dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die Vorschriften des DBA-Deutschland gedeckt ist. Hiezu muss dem österreichischen Arbeitgeber jedenfalls eine von der deutschen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Fahrer vorliegen. Als Nachweis für die sachgerechte Bezugsaufteilung zwischen Österreich und Deutschland kann weiters eine Kopie über…
…österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit…
… Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Deutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…
…wird. Zunächst wäre zu prüfen, ob das Segelboot selbst die notwendigen Betriebsstättenkriterien erfüllt. Ein fahrendes Schiff begründet in der Regel keine Betriebsstätte, da die Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche und damit das örtliche Element fehlt (VPR 2010 Rz 163; BFH 3.7.1997…
…folgt, dass nicht nur die Filmschauspieler, sondern auch alle anderen mitwirkenden Dienstnehmer wie Kameraleute und Fahrer der inländischen Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen. Ist es nun so, dass alle Mitwirkenden (Filmschauspieler, Kameraleute und Fahrer) Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann…
…Österreich. Deutschland würde nur dann an diesen Bezügen das Besteuerungsrecht erlangen, wenn die Dreharbeiten auf deutschem Staatsgebiet stattfänden (Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland); dies wäre nur bei Hochseeschiffen der Fall, die unter deutscher Flagge fahren (BStBl. II 1987, 377; BStBl. II 1995, 405, und…
…des BFH-Urteils vom 13.2.1974, BStBl II S 361, in dem ein unter inländischer Flagge fahrendes und in einem inländischen Schiffsregister eingetragenes Seeschiff als steuerliches Inland gewertet wurde, wird auch für den vorliegenden Fall die Auffassung vertreten, dass für den Skipper unbeschränkte Steuerpflicht…