…erforderlich, welche im Verhältnis zu Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten festgelegt wurde (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991). Bei einer lediglich sechs Wochen andauernden Tätigkeit im Inland mangelt es somit an der für die Begründung einer Betriebsstätte erforderlichen Dauerhaftigkeit der Einrichtung…
…eintragen lassen, weil man dadurch einen günstigeren Zugang zum österreichischen Markt erhoffte, dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es sich tatsächlich um ein stilliegendes und daher funktionsloses Büro handelt. Der bloße Umstand, dass…
…vermag jedenfalls nicht den örtlich konzipierten Betriebstättenbegriff des § 29 BAO in Richtung einer Dienstleistungsbetriebstätte auszudehnen. Eine Doppelnichtbesteuerung wird durch diese Gegebenheiten nicht ausgelöst, weil Tschechien nicht das Befreiungssystem, sondern das Steueranrechnungssystem anwendet und folglich (zu Recht) die österreichischen Einkünfte der Besteuerung unterzogen hat. Bundesministerium für…
…ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründet…
…der Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft zuzurechnen ist. Nach inländischem Recht ist allerdings ernstlich zweifelhaft, ob die Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft nach § 5 EStG zu ermitteln sind, da die Firma dieser ausländischen Personengesellschaft nicht - wie dies § 5 EStG als Voraussetzung für seine Anwendung verlangt - im (österreichischen…
Eine englische Investmentgesellschaft, die über eine deutsche Zweigniederlassung Wertpapiere in Deutschland, Österreich und Luxemburg vertreibt, beabsichtigt die deutsche Niederlassung hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches zu entlasten und in Österreich ein Informationsbüro mit zwei Mitarbeitern einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn…
…Das Vorliegen einer Betriebsstätte wäre in diesem Fall zu verneinen, da das Unternehmen dadurch nicht über eine feste Einrichtung verfügen könnte. Diese Form des Mining unterscheidet sich dabei nicht von anderen in der Cloud angebotenen Dienstleistungen. Denn der Nutzer von Cloud-Diensten hat keine Verfügungsmacht…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
…weiteren Nachweisen). Nur untergeordnete Mitbenutzung durch Andere wäre für die Annahme einer Betriebstätte unschädlich (Hinweis auf VwGH 21.05.1997, 96/14/0084). Das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die…
Erhält eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge für ausländische Bauvorhaben, dann wirkt die österreichische Bauplanungs-AG damit an den ausländischen Bauvorhaben mit. Dies hat zur Folge, dass bei Überschreiten der in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen für Bauausführungen vorgesehenen Baustellenfristen gleichsam automatisch (und rückwirkend) für diese Bauplanungs…
…österreichischen Besteuerungsgrundlage des Generalunternehmers gem. Art. 5 DBA-UdSSR auszuscheiden sein. Es wäre durchaus vorstellbar, dass für die Ermittlung dieses der russischen Baustelle zuzurechnenden Gewinnanteils die Kostenaufschlagsmethode angewendet wird. Vorlaufaufwand: Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers vor Beginn der russischen Bauausführung, also vor Begründung der ausländischen Betriebstätte…
…der Fall. Denn aus § 2 Abs. 8 EStG 1988 ergibt sich, dass nur im Ausland unberücksichtigt gebliebene Verluste, nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem…
…R 30/07) auf österreichischer Seite geteilt wird, würde selbst dann, wenn die deutsche Gesellschaft zum Materialeinkauf eine österreichische Betriebstätte eröffnen würde, dieser gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Österreich/Deutschland als bloßer Einkaufsstelle keine Betriebstätteneigenschaft zukommen. Der in dieser Bestimmung verwendete Ausdruck…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
…tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbar sind. Bei Ermittlung der der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile ist zwingend nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" vorzugehen. Dies bedeutet, dass vorweg zu untersuchen ist, welche Arbeiten des Generalunternehmers in der ausländischen Betriebstätte tatsächlich erbracht wurden und welche am österreichischen Stammsitz ausgeführt wurden. In einem…
…Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr widerlegbare Vermutung auf, dass sich das deutsche Unternehmen bei der Vermarktung seiner Produkte in Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der Leiter dieses österreichischen Büros Verkaufsvollmacht besitzt und…
…erfolgt, stellt eine derartige feste Geschäftseinrichtung dar. Der Umstand, dass diese feste Geschäftseinrichtung innerhalb des Beobachtungsgebietes einmal verlegt wird, führt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zum Entfall der Betriebstätteneigenschaft. Die österreichische Auffassung gründet sich auf neue Entwicklungen beim internationalen Betriebstättenbegriff (OECD-Update 2002)…
…nicht betriebsstättenbegründend (vgl. auch EAS 350). Wird etwa die Tätigkeit des Arbeitnehmers - unter wöchentlichem Wechsel - zu je 50% am deutschen Unternehmenssitz und zu 50% im österreichischen Homeoffice ausgeführt, dann kann nicht mehr von einer bloß gelegentlichen Nutzung gesprochen werden (vgl. EAS 2966). Indem der Arbeitnehmer…
…dass die deutschen Verluste nach österreichischem Steuerrecht (insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der Liebhabereiverordnung, AÖF Nr. 185/1990, und des Liebhabereierlasses, AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich ausländischer Betriebstättenverluste für Zwecke der Ermittlung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage bedürfte einer innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung,…
…eigene Dienstnehmer oder durch Subauftragnehmer geschehen), dann wird hierdurch eine inländische Betriebstätte des deutschen Reisebüros begründet (EAS 1979). Das deutsche Reisebüro unterliegt mit den inländischen Betriebstättengewinnen der 34-prozentigen österreichischen Körperschaftsteuer. Im Verlustfall fällt keine österreichische Mindestkörperschaftsteuer an, da diese nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften…