…eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen…
…einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die deutsche Muttergesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge in Deutschland verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die deutsche Muttergesellschaft die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer…
…der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Das Finanzamt kann im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf…
…anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR sieht allerdings nicht - wie die dem derzeitigen OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBA-Amtshilferegelungen - eine Informationsweitergabemöglichkeit für Zwecke der Strafverfolgung vor. Die…
…luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken…
…luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken…
…Österreich das Besteuerungsrecht entzogen. Nur in den besonderen Ausnahmefällen einer "Remittance Klausel", wie sie zB in Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien, Art. 2 Abs. 2 DBA-Irland, Art. 3 Abs. 2 DBA-Israel vorgesehen ist, würde das Besteuerungsrecht Österreichs nicht erlöschen, wenn nach dem…
…es wäre auch in diesem Fall Großbritannien gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA zur Steuerfreistellung verpflichtet; diese Steuerfreistellungsverpflichtung würde nur dann erlöschen, wenn Arbeitgeber des österreichischen Monteurs während der 166 Tage die deutsche Firma wäre. Ein Arbeitgeberwechsel liegt aber offensichtlich weder formal noch auch in…
…denn diese gilt im Verhältnis zu diesen Staaten OECD-konform nur für die darstellenden Bühnen- und Filmkünstler, nicht hingegen für Künstler im Bereich der bildenden Künste. Im Fall der US-Künstler wäre hingegen nach Artikel X des DBA-USA der inländische Besteuerungsanspruch nur dann erloschen…
…Karenzgeldleistung sonach von einer bestimmten Arbeitsdauer auf dänischem Staatsgebiet ab), dann müsste Österreich auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Dänemark Steuerfreistellung gewähren. Was den zweiten, deutlich niedrigeren Teil der dänischen Karenzgeldzahlungen anlangt, nämlich jene, die der dänische Staat nach Erlöschen der Zahlungsverpflichtungen…
… 98 Z. 4 EStG) weiterhin der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Wird diese Sichtweise, daß es sich bei den Gehaltsfortzahlungen um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme…