…der Zahlungserleichterung umfassten Abgabenschuldigkeiten, soweit diese bereits fällig und noch nicht entrichtet waren, fortan Vollstreckungshindernisse nach der Bundesabgabenordnung nicht mehr entgegen. Aus der im § 230 Abs. 5 BAO enthaltenen Wortfolge "...sind Einbringungsmaßnahmen zulässig..." ist abzuleiten, dass der Gesetzgeber im Falle des Erlöschens einer Zahlungserleichterungsbewilligung infolge…
…25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 05. Mai 2009 mit dem ein Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung abgewiesen wurde entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 28. Oktober 2008, 2006…
…VwGH 21.9.1981, 81/17/0069). Das Erlöschen einer Zahlungserleichterung infolge Terminverlustes ist gesetzliche Folge unter anderem der Nichteinhaltung von bescheidmäßig festgelegten Ratenzahlungen. Diese Rechtsfolge trifft jeden Zahlungserleichterungswerber gleichermaßen, der bescheidmäßig festgelegte Raten nicht termingerecht oder nicht in entsprechender Höhe bezahlt, und zwar unabhängig…
…möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist daher nicht im Zahlungserleichterungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO zu klären…
…Verjährung erloschen, so ist hierüber auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid abzusprechen (Stoll, BAO-Kommentar, 2394). Nach der für das Abrechnungsverfahren maßgeblichen Bestimmung des § 216 BAO ist mit Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie darüber abzusprechen, ob und inwieweit eine…
…ist der Abrechnungsbescheid seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen…
…Abs. 2 zweiter Satz BAO (betreffend den Zeitraum zwischen Erlöschen einer Zahlungserleichterung infolge Terminverlustes und Ausstellung eines Rückstandsausweises) für die den Gegenstand der Bewilligung bildenden Abgaben besteht. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, so richtet sich die Verrechnung wieder nach den von der Zahlungserleichterung unabhängigen, für…
…ist der Abrechnungsbescheid seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen…
…teilweisen) Tilgung Ihrer anderen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden") mit der Beschwerdevorentscheidung ausreichend konkretisiert wurde. Über den engen Wortlaut der Bestimmung des § 216 BAO hinaus geht es im Abrechnungsbescheidverfahren nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung, sondern um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin (vgl…
…Verjährung erloschen, so ist hierüber auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid abzusprechen (Stoll, BAO-Kommentar, 2394). Nach der für das Abrechnungsverfahren maßgeblichen Bestimmung des § 216 BAO ist mit Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie darüber abzusprechen, ob und inwieweit eine…
…Verjährung erloschen, so ist hierüber auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid abzusprechen (Stoll, BAO-Kommentar, 2394). Nach der für das Abrechnungsverfahren maßgeblichen Bestimmung des § 216 BAO ist mit Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie darüber abzusprechen, ob und inwieweit eine…
…gleichzeitig durch eine Abgabenvorschrift effektiv ausgehebelt werde. Unter Verweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 25.06.1975, 74/1745, könne die Behörde daher nicht vorbringen, dass im vorliegenden Fall die Einbringung gefährdet wäre. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass die Bewilligung von Zahlungserleichterungen auf dem…
…Abgabenbetrag den Antrag aus Nachsicht gemäß § 236 BAO. Anschließend beantragte sie die Gewährung einer Zahlungserleichterung (Stundung) bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über das Nachsichtsbegehren. Das Zollamt wies den Antrag auf Billigkeit mit Bescheid vom 28. Juli 2005 ab. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf…
…entrichtet worden ist, einen Terminverlust abgeleitet hat. Zahlungserleichterungen erlöschen zwar durch den Eintritt von Terminverlusten, die Abgabenbehörde erster Instanz hat jedoch nicht bedacht, dass nach § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO der Zahlungsaufschub im Fall eines Terminverlustes erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229…
…bezahlt worden sei. Im Rahmen einer Ratenvereinbarung seien weitaus höhere Beträge als die angegebenen Körperschaftsteuern bezahlt worden, sodass es notwendig gewesen wäre, die erfolgten Zahlungen auf die Körperschaftsteuer anzurechnen. Die Begründung sei auch unrichtig, die bewilligten Zahlungserleichterungen seien nicht durch Terminverlust erloschen, da eben die…
…Bewilligung einer Zahlungserleichterung, die zwischenzeitig durch Terminverlust erloschen ist, erfasst waren, als Folge der nicht bis zum Fälligkeitstag entrichteten Körperschaftsteuervorauszahlung 1-3/2011 für diese Abgabe eine Säumnis eingetreten. Als objektive Folge dieser Säumnis sieht § 217 Abs. 1 und 2 BAO die Festsetzung eines Säumniszuschlages…
…verbuchte Abgabenschuldigkeiten, es sei denn, das Pfandrecht wurde vertraglich eingeräumt. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Die in Bewilligungen von Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermine sind gemäß § 214 Abs. 3 BAO bei Anwendung des Abs. 1…
…einer bewilligten Stundung bei Zahlungserleichterungen an die Stelle des ursprünglichen gesetzlichen Fälligkeitstermins der davon abweichende zuletzt maßgebliche durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin trete. Sogar bei Erlöschen der Zahlungserleichterungen infolge Terminverlustes würden die abweichenden Ratentermine laut Zahlungserleichterungsbescheid weitergelten, solange kein gegenteiliger Rückstandsausweis ausgestellt sei. Solange eine Zahlungserleichterung…
…6.7.2011, 2008/13/0224). Denn die Gewährung einer Zahlungserleichterung stellt eine Begünstigung dar, weshalb die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Das Bundesfinanzgericht teilt im Beschwerdefall die von der belangten Behörde im Vorlagebericht vom 24. Oktober 2019…
…zu verschiedenen Ratenterminen entweder überhaupt keine Zahlungen oder Zahlungen in einer geringeren als vom Finanzamt bewilligten Höhe geleistet. Die Zahlungserleichterungsbewilligung vom 19. 10. 2004 ist daher durch Terminverlust nach § 230 Abs. 5 zweiter Satz BAO erloschen. Dieser Terminverlust wurde vom Finanzamt durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (…