…wobei die Räumlichkeiten hierfür von verschiedenen Gastwirten und Gemeinden teils entgeltlich, teils unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, und wird in der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften als Sitz dieser Arbeitsgemeinschaft die Adresse der Wohnung des Österreichers angegeben, dann sind im Gefolge der einheitlichen und gesonderten…
…erforderlichen Erklärungen (durch Ankreuzen der entsprechenden Felder des Vordruckes) abzugeben sind. Nach der DBA-EVO muss die Personengesellschaft hierbei die Erklärung abgeben, dass ihre Betätigung über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht und dass sie folglich eine betriebliche Tätigkeit entfaltet. Damit ist sichergestellt, dass die Einkünfte in…
…gelten. Der Weg, über eine "Befreiungserklärung" nach § 94 Z 5 EStG 1988 zu einer KESt-Freistellung zu gelangen, ist nicht gangbar, weil eine solche Erklärung mit Befreiungswirkung nicht von natürlichen Personen abgegeben werden kann. Denn angesichts des bei Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzips ist nicht die Personengesellschaft…
…DBA-USA (unter Vorlage einer amerikanischen Ansässigkeitsbescheinigung) eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer von 25% auf 12,5% gewählt werden. Stellt die US-Partnership einen KESt-Rückerstattungsantrag, wird Vorkehrung gegen Doppelrückerstattungen zu treffen sein; vom zuständigen österreichischen Finanzamt wird in diesem Zusammenhang jedenfalls eine Erklärung abzuverlangen sein…
…zu 100% an einer operativ tätigen Personengesellschaft beteiligt ist, vermag einen Missbrauch weder im Hinblick auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding A GmbH noch auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding B GmbH von vornherein auszuschließen. Anlässlich der Ausschüttung hat die österreichische GmbH daher…
…Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt, wenn eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz erfolgt. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einreichen, in der…
…von Artikel 7 Abs. 7 des Abkommens legt (klarstellend) fest, dass Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft unter Artikel 7 fallen. Der zweite Satz bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (nicht aber auf Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern). Gewährt daher ein Personengesellschafter…
…gezahlt werden; denn eine steuerlich transparente Personengesellschaft stellt keine in Österreich ansässige Person dar. Allerdings ist auch Artikel 7 DBA-D zu beachten. Darnach hat sich Deutschland verpflichtet, Einkünfte einer österreichischen Betriebstätte, zu denen auch die deutschen Kapitalerträge gehören, von der deutschen Besteuerung freizustellen, soferne…
…Beteiligungsveräußerung aufgrund von Art. 7 iVm Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA Österreich-Deutschland ausschließlich der österreichischen Besteuerung, welche im Wege der beschränkten Einkommensteuerpflicht iSd § 98 Abs. 1 Z 3 erster Teilstrich EStG 1988 wahrgenommen wird. Hingegen wird nach ungarischem Steuerrecht die Personengesellschaft als…
…die Gesellschafter, die gemeinschaftlich die Gewinne der Personengesellschaft erzielen und ihr Vermögen halten. Sind an der gewerblich tätigen Personengesellschaft Steuerausländer ("beschränkt Steuerpflichtige") beteiligt, so trifft auch diese die inländische Steuerpflicht; diese inländische Steuerpflicht tritt gemäß § 98 Z 3 EStG - von gewissen Sondertatbeständen abgesehen - zwar im…
…Recht eine Quellenbesteuerung knüpfen, wäre Österreich zwar grundsätzlich verpflichtet, diese Quellensteuer im DBA-mäßig zulässigen Ausmaß auf eine von diesen Einkünften erhobene österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Da der Vorgang der Gewinnüberweisung mangels Steuerbarkeit allerdings keine inländische Steuerpflicht auslöst, ginge dieser Anspruch ins Leere. Zu beachten ist…
…300, gestützte österreichische Rechtsauffassung) oder dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft (so die deutsche innerstaatliche Rechtslage) zuzuordnen ist. Artikel 3 Abs. 2 DBA berechtigt daher Deutschland, zur Lösung dieser Frage auf sein innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Da sonach die deutsche Besteuerung auf der Grundlage von Art. 3 Abs…
…36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass das neue Abkommen keine "Personengesellschaftsklausel" mehr enthält, ist angesichts der zwischenzeitig eingetretenen Entwicklung des internationalen…
…99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern, nicht aber dann in Frage, wenn der Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…tritt dadurch ein Effekt ein, wie er bei der Gewerblichkeit einer Kapitalgesellschaft gegeben ist, bei der kraft ihrer Rechtsform vermögensverwaltende Betätigungen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Dieser Abfärbeeffekt geht angesichts der Transparenz von Personengesellschaften im Allgemeinen auch dann nicht verloren, wenn zwischen die operative KG…
…betriebliche Einkünfte der deutschen Personengesellschaft nicht entgegensteht. Der hiedurch eintretende Qualifikationskonflikt (Deutschland wendet die Zuteilungsregel für Unternehmensgewinne, Österreich wendet jene für Dividenden und nichtbetriebliche Veräußerungsgewinne an) vermag allerdings bei sachgerechter Anwendung des Methodenartikels (Artikel 15) keinen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt zu verursachen. Denn bei Auslegung von Artikel…
…diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Republik Österreich zu und ist in der Bundesrepublik Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zinsen können daher auch nicht den Gewinnen der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten hinzugerechnet werden. Bundesministerium für Finanzen…
…daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40% als Komplementäre und zu 60% als Kommanditisten beteiligt sind, von einer österreichischen Tochter-GmbH Gewinnausschüttungen, dann sind bei Zugrundelegung dieser Auffassung die Gewinnausschüttungen insgesamt von der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß § 94a EStG zu…
…denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, dann sind diese Abkommen anwendbar, und zwar selbst dann, wenn in den Drittstaaten die ausländische Personengesellschaft und nicht die österreichischen Beteiligten als Einkünftebezieher angesehen werden sollten. 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Gleiches muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist…