…1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG 1988 bzw. KStG 1988 zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob…
…Schau- und Präsentationsräume für die neuesten Kollektionen zu bieten; die von den selbständigen britischen Handelsvertretern entgegengenommenen Bestellungen zu sammeln und nach Österreich weiterzuleiten; bloß physisch Reklamationsware entgegenzunehmen und diese zwecks Entscheidung über den jeweiligen Reklamationsfall nach Österreich weiterzusenden; wobei dieses Büro außer der Wahrnehmung von…
…die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je ADR-Einheit). Einzelheiten müssten mit dem für die Entscheidung über den Rückerstattungsantrag zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Es muss hierbei…
… den Erlass von Beistatuten und Reglementen; die Genehmigung der Jahresrechnung und Verfügung über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten; die Entscheidung über Reorganisation, die Fusion oder die Liquidation der Anstalt. Die Gründerrechte in der Anstalt werden in den Veröffentlichungen mit den Rechten der…
…zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte aus einer vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeübten Auslandstätigkeit stammen. Angesichts der seit 1963 eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung kann sich diese Entscheidung, die das Zuflussprinzip über das Kausalitätsprinzip stellt, als problematisch erweisen…
…das am Inlandsmarkt Maßanzüge über Internet anbietet und solcherart in den inländischen Marktwettbewerb eintritt, muss damit rechnen, dass die Frage der inländischen Steuerpflicht seitens der Abgabenbehörden mit großer Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen von österreichischen Maßschneidern…
…ist). Doch selbst wenn eine noch so starke Vermutung für den Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben ist, kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt…
…des BFH vom 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es…
…und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es…
…und des BFH 17.7.1968, BStBl II 1968, 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es…
…6.1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die…
…wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des…
…7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die…
…7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die…
…und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen Einkommensteuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes zu treffen. In erster Linie kommt es…
…7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die…
…vom 23.6.1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG 1988 bzw. KStG 1988 zu treffen. In erster Linie kommt es…
…spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion im Sinn des Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland-2000. Doch selbst wenn eine noch so starke Vermutung für den Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben ist, kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Büros…
…denen die Einkünfte durch den persönlichen Arbeitseinsatz der Steuerpflichtigen erzielt werden, erscheint es vorstellbar, die erzielten Provisionseinnahmen zwischen Österreich und Deutschland nach Maßgabe der geschätzten Arbeitsdauer in der Ausbildungsstätte in Deutschland einerseits und der übrigen Arbeitszeit andererseits aufzuteilen. Die Entscheidung über die Aufteilung kann allerdings…
…November 1992 erlassenen Durchführungsbestimmungen (Implementing Regulations) Nr. 1/92 ergibt und weil schließlich der Gesellschafter durch Bestellung und Abberufung der Direktoren sowie durch die Entscheidung über die Gewinnausschüttungen auf die Willensbildung des FZE Einfluss nehmen kann (Z 28, Z 53 und Z 55 der Durchführungsbestimmungen)…