…1 lit. b DBA Hongkong in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger in Beratungs- und Entscheidungsgremien von zwei in Hongkong errichteten Trusts berufen, wobei Trust I in seiner Ausgestaltung ähnlich einer österreichischen Privatstiftung sein soll und Trust II ausschließlich mildtätige Projekte in Asien finanzieren und umsetzen soll…
Der UFS hat in zwei Entscheidungen die bisher von der Finanzverwaltung "steuerpflichtigenfreundlich" vertretene DBA-Auslegung verworfen, derzufolge Auslandssteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer angerechnet werden können. Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit…
Wird von einer in Japan ansässigen Konzernmuttergesellschaft die Entscheidung getroffen, dass die in Österreich für die Belieferung Osteuropas errichtete Vertriebstochtergesellschaft liquidiert wird und dass fortan die osteuropäischen Kunden von der in Deutschland bestehenden Vertriebstochtergesellschaft beliefert werden, dann ist zu untersuchen, ob diese Überlassung der Osteuropa…
Die Aussagen der EStR 2000 Rz 19 der geben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1963 wieder, in dem dieser bei einem zugezogenen Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte…
Die Entscheidung, ob eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Verkaufsgeschäfte in Ungarn tätigt, in Ungarn über eine Betriebstätte verfügt, setzt eine entsprechende Sachverhaltsbeurteilung voraus, die nach den Vorschriften des Artikels 5 DBA-Ungarn zu erfolgen hat und nicht vom BM für Finanzen vorgenommen werden kann. Nur…
…ansässigen und seit Längerem bei ihr tätigen Mitarbeiter für 3 Tage pro Woche einer österreichischen und für 2 Tage pro Woche einer slowakischen Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob diese Entsendung nach Österreich unter Bedingungen stattfindet…
…27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In…
…27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster…
…27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II 1968, 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster…
…Gesellschaft lediglich ein formales Konstrukt für ein Joint Venture zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ihrer deutschen Schwestergesellschaft und einer britischen Gesellschaft bildet, dann muss vor Entscheidung der Frage, wie die Gewinnaufteilung zwischen den genannten vier Gesellschaften vorzunehmen ist, ein klares Bild über die Funktionsteilung erstellt werden…
…Gebäude an eine deutsche Kapitalgesellschaft, wobei dieses Gebäude gleichzeitig von der deutschen Gesellschaft angemietet wird, dann kann in Fällen dieser Art im ministeriellen EAS-Verfahren keine Entscheidung darüber getroffen werden, ob diese Gestaltung als solche steuerlich anerkannt wird oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise darin eine…
…in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom 09.12.1996). Aus dem Schlussprotokoll zu Artikel 10…
…mit anderen österreichischen Geschäftsführern an der Geschäftsleitung in der Weise mit, dass sie so gut wie ausschließlich über Telefon, Fax und Internet miteinander kommunizieren und die Entscheidungen mittels Umlaufbeschlüssen treffen, dann ist für die Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den 12mal ausbezahlten Geschäftsführerbezügen zusteht…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
…deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in…
…und vom 23.6.1992, BStBl. II S. 972) ist auch in Österreich die Entscheidung über die steuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG 1988 bzw. KStG 1988 zu treffen. In erster Linie kommt…
…nicht unterbunden, allerdings gelten die darin vorgesehenen Dokumentationspflichten. Darnach muss insbesondere der von der niederländischen Steuerverwaltung bestätigte Vordruck ZS-QU2 vorliegen. Es wird hier auf Parteienseite eine Entscheidung zu treffen sein, ob die Holdinggesellschaft als funktionslos oder als mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattet anzusehen ist. Im…
…prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Entscheidung nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist…
…ein Speichersystem mit Obertag- und Untertagbauwerken sowie Leitungsverbindungen zwischen den Lagerstätten errichtet, dann sind für die Beurteilung der allfälligen Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft vorweg folgende Sachverhaltsfragen zu klären: Zunächst ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Leistungen der Innengesellschaft gewerblicher Art oder vermögensverwaltender Art sind…
…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…