Ist eine in Japan ansässige natürliche Person zu 100% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt, deren Aktiva zu weniger als 50% aus österreichischem Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Gesellschaften mit österreichischem Immobilienbesitz bestehen, so wird durch das Inkrafttreten des neuen…
Durch den "Sarbanes-Oxley Act" wurde nach hier vorliegenden Unterlagen US-Gesellschaften gesetzlich eine Verbesserung ihrer Unternehmensberichterstattung auferlegt, die auch ihre Auslandsgesellschaften einschließt. Die Einführung dieses Systems wird allgemein als sehr aufwendig beschrieben; Hauptkostenfaktoren sind die Aufwendungen für externe Berater, die ein geeignetes Kontrollsystem für…
…dann kann es hiedurch zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen. Allerdings kann in solchen Fällen auf österreichischer Seite keine Steuerentlastungsmaßnahme nach § 48 BAO erwartet werden, da es dann Sache des neuen Wohnsitzstaates ist, für die in seinem Gebiet lebenden Steuerpflichtigen den Eintritt internationaler Doppelbesteuerung zu vermeiden…
…gesehen werden, dass nach Eintritt größerer Erfolge der Afrika-Tochtergesellschaften im Jahr 2007 so hohe Gewinnausschüttungen an die M-Holding erfolgten (10 Mio USD gegenüber bisher zugeflossenen Zinsen von 3 Mio USD), dass diese nunmehr eine Weiterausschüttung an die Ö-Holding vornehmen kann. Das Gesamtbild…
…die bei einer späteren Anteilsveräußerung schlagend wird. Für die Ermittlung des bei einer solchen Veräußerung steuerpflichtigen Wertzuwachses sind gemäß § 31 Abs. 2 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik…
…neuen Abs. 12 vorgesehene Einschränkung der Betriebsstättenbegründung bei der Durchführung von Arbeiten von bloß untergeordneter Bedeutung bzw. Hilfsfunktion (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA) wird im vorliegenden Fall wohl dann nicht erfüllt sein, wenn es sich - wie angenommen werden kann - beim deutschen Lieferanten um einen…
…kein Erfordernis ergeben, Maßnahmen nach § 48 BAO anzustreben; sollte dennoch mit Monaco eine Doppelbesteuerung eintreten, dann wäre es Aufgabe des neuen Hauptwohnsitzstaates und nicht jene Österreichs, den Eintritt einer Doppelbesteuerung zu vermeiden. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…OECD-MA zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass ein Vertragsstaat (in diesem Falle: Österreich) durch den Neuabschluss eines DBA nicht daran gehindert ist, den bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA entstandenen Wertzuwachs der Gesellschaftsanteile zu besteuern (Rz 32.1 des Kommentars zu Art. 13 OECD-MA)…
…dem Welteinkommen zu erfassenden Steuerpflichtigen, den Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen abzuwehren (VwGH 14.03.1990, 89/13/0115). Durch das in der Rechtssache Damseaux ergangene EuGH-Urteil vom 16.07.2009, C-128/08, hat sich indessen eine neue Entwicklung ergeben, weil nunmehr seitens des Gerichtshofes…
…Denn anders als bei den natürlichen Personen ist bei juristischen Personen kein Schwellenwert für den Eintritt in die beschränkte österreichische Steuerpflicht vorgesehen. Wird einem aus beispielsweise 10 Mitgliedern bestehenden Chor neben einer bar ausgezahlten Vergütung von ATS 60.000.- außerdem noch Ersatz für die Hotelunterbringung…
…von Aufwendungen eintritt, ist nicht auszuschließen, lit. b des Schlussprotkolls zu Artikel 24 des neuen Abkommens so zu verstehen, dass auf einer Inlandsbaustelle (Betriebstätte Nr. 1) eingetretene Verluste deutscher Unternehmen in Folgejahren nach Maßgabe der inländischen Vorschriften über den Verlustvortrag mit Gewinnen einer anderen Baustelle…
…In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck…
…und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden, dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten weder in Belgien noch in seinem Herkunftsland unbesteuert bleiben. Selbst wenn der EU-Beamte nach seinem Dienstantritt…
…Frist von vier Studienhalbjahren überschritten wird, wodurch eine rückwirkende Steuerpflicht der Jahre 1, 3, 5 und 7 einträte. Übersteigt daher die Abwesenheit in der Lehrtätigkeit in Österreich die Dauer von 1 Semester wird bereits von einer Fristunterbrechung auszugehen sein, dies allerdings nur unter der Voraussetzung…
…98 EStG "beschränkte Steuerpflicht" in Österreich eintritt. Dies trifft zu; ihre Tätigkeit wird zwar nicht im Inland ausgeübt, doch wird sie im Inland verwertet; denn das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Mitwirkung an den Filmdreharbeiten kommt der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft zugute und wird damit von einem österreichischen Unternehmen…
…erfassbarer Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung…
…besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn diese Bestimmung kann nicht dazu dienen, in Österreich steuerhängig bleibende stille Reserven nur deshalb in Deutschland zu besteuern, weil nach deutschem Steuerrecht ein Realisierungstatbestand früher eintritt als nach…
Bringt ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer österreichischen vermögensverwaltenden GmbH & Co KG seinen KG-Anteil und damit die von ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der…
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
…Vermeidung des Aufwertungszwanges in einem ersten Schritt in eine inländische GmbH steuerneutral einbringen und sodann nach dem neuen Abkommen in einem zweiten Schritt steuerfrei im Wege der Anteilsveräußerung weiterübertragen. In verallgemeinernder Form sollte sonach innerhalb der Übergangszeit das österreichische Besteuerungsrecht an Gesellschaftsanteilen nicht verloren gehen…