…in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des…
…beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich einen…
…der als beschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer österreichischen GmbH im Inland tätig ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wobei die Steuerpflicht nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Die in EAS 1404 noch zum Ausdruck kommende gegenteilige Auffassung, dass in der Geschäftsführertätigkeit ein Fall einer…
…sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren…
…ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger Arbeit…
…15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer…
…weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Abkommenskontext anderes ergibt, gemäß Artikel 3 Abs. 2 DBA der Zuteilungsregel des Artikels 14 zugeordnet (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 14-81). Eine solche Zuordnung der Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers unter die DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit…
…deutschen GmbHs, die ihm zu mehr als 25% gehörten, Firmenpensionen, dann zählen diese Pensionen idR auf österreichischer Seite zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit. Zufolge der bereits erwähnten Verständigungsvereinbarung des Jahres 1986 ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht…
…ob Bezüge, die ein ausländischer Gesellschaftergeschäftsführer von seiner inländischen GmbH bezieht, unter die DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit fällt, wird - soferne mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11.1992, 91…
…Als Gesellschaftergeschäftsführer fließen dem Geschäftsführer inländische Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu, die in Österreich als dem Sitzstaat der GmbH verwertet werden. Da § 98 Z. 2 EStG die beschränkte inländische Steuerpflicht nicht nur mit einer im Inland ausgeübten Arbeit, sondern auch mit einer hier verwerteten Arbeit…
…OECD-Staatengemeinschaft bestätigen die Richtigkeit dieses Rechtsverständnisses. Nach österreichischem Recht zählen die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit und werden sonach nicht jenen aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet. Solange sich daher weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Zusammenhang der Abkommensbestimmungen Gegenteiliges ergibt…
…wenn die Bezüge von einem österreichischen Arbeitgeber stammen. Hält allerdings der Geschäftsführer 26% der Anteile der GmbH, ist er sonach Gesellschaftergeschäftsführer, dann erzielt er nach inländischem Recht keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit und es findet daher auf ihn nicht…
…Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die zwar nicht im Inland ausgeübt, wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen …
…wird in einer Verständigungslösung sichtbar, die im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung unter Nr. 32/1987 veröffentlicht worden ist. Eine solche Zuordnung der Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers unter die DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit und nicht unter jene für unselbständige Arbeit ist im Übrigen auch vom VwGH…
…EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören. Zufolge einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland), sondern unter jene für selbständige Arbeit (Art…
…die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizierenden Einkünfte nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht bloß einer mit 20% begrenzten Besteuerung (§ 70 Abs. 2 Z 2 EStG) zu unterziehen sind oder nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht einer progressiven Lohnabzugsbesteuerung zugeführt werden…
…Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass nämlich das österreichische innerstaatliche Steuerrecht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
…sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG. unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren…
…Recht vorgesehenen Qualifikation als Einkünfte aus selbständiger Arbeit - unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Artikel 15 DBA-Schweiz, siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche…
…an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus…