Beschäftigt eine österreichische Kapitalgesellschaft eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz…
Verlegt eine Österreicherin, die nach ihrem verstorbenen Ehemann eine Sozialversicherungspension sowie eine Rente aus dem Ärztekammer-Wohlfahrtsfonds bezieht, ihren Hauptwohnsitz nach Australien und wird sie sonach im Sinn des österreichisch-australischen Doppelbesteuerungsabkommens in Australien "ansässig", dann sind derartige Pensions- und Rentenbezüge im allgemeinen gemäß…
…deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er…
…geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS 1712). Damit besteht nach § 26 BAO ein…
…dann tritt die Ehefrau damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und es wird auch für den Ehemann - auch wenn er diese Wohnung nur maximal 90 Tage pro Jahr mitbenutzt - die unbeschränkte Steuerpflicht begründet. Solange aber auf dem Vordruck 6166 seitens der US-Steuerverwaltung der…
…und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich der Ort der Geschäftsleitung der österreichischen GesmbH in Österreich oder…
…60. Lebensjahres in den Ruhestand getreten ist) ausüben; Rentenzahlungen vor dem Zuzug nach Österreich sind bei Ermittlung der erstmaligen Steuerpflicht der Rente mitzuberücksichtigen. Die auf gesetzlichen Pflichtbeiträgen beruhende Pension des Ehemannes aus der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) in Höhe von jährlich rd…
…1196 wurde in einer vom Wortlaut getragenen Abkommensauslegung die abkommensrechtliche Beseitigung der Steuerpflicht in Österreich verneint. In einer Nachfolge-EAS (EAS 1496), die allerdings einen völkerrechtlich privilegierten Ehemann einer CTBTO-Dienstnehmerin betraf, wurde diese Frage demgegenüber aus OECD-systemgetragenen Erwägungen bejaht. Zur Klärung der Frage…
…die Witwe bereits zu Lebzeiten des Ehemannes die (ausschließliche) österreichische Staatsbürgerschaft innehatte, dem Artikel 19 des Abkommens nicht jener Sinn beigemessen werden kann, dass eine nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich steuerfrei zu stellende britische Heerespension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe besteuert werden soll…
…dass ein nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich zu besteuerndes österreichisches Ruhegehalt nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe nur wegen des Staatsbürgerschaftskriteriums nicht besteuert werden soll (so bereits EAS 438 im Verhältnis zu Großbritannien und EAS 3084 sowie BMF-010221/0538-IV/4/2012 im…
…Witwe bereits zu Lebzeiten des Ehemannes die (ausschließliche) österreichische Staatsbürgerschaft innehatte, dem Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens nicht jener Sinn beigemessen werden kann, dass eine nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich steuerfrei zu stellende deutsche Staatspension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe nur wegen…