Findok · EAS-Auskünfte
EAS 710
Witwenpensionsbesteuerung nach dem DBA-Australien
geltende FassungEAS-AuskunftE 1199/1/1-IV/4/95vom 05.09.1995
Wortlaut laut Findok
Verlegt eine Österreicherin, die nach ihrem
verstorbenen Ehemann eine Sozialversicherungspension sowie eine Rente aus dem
Ärztekammer-Wohlfahrtsfonds bezieht, ihren Hauptwohnsitz nach Australien
und wird sie sonach im Sinn des österreichisch-australischen
Doppelbesteuerungsabkommens in Australien "ansässig", dann sind derartige
Pensions- und Rentenbezüge im allgemeinen gemäß Artikel 18 des
Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht
könnte gemäß Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens nur dann eintreten,
wenn die Pensionszahlungen auf ein Bundes-, Landes-, oder
Gemeinde-Dienstverhältnis zurückzuführen sind. Doch selbst in
diesem Fall wäre gemäß Artikel 19 Abs. 3 des Abkommens
Steuerfreiheit gegeben, wenn die seinerzeitige Dienstleistung in einer
Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers erbracht wurde, die als
"kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit" im Sinn von Artikel 19 Abs.
3 einzustufen ist. Krankenanstalten fallen in Österreich unter diesen
Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit", sodass eine
Tätigkeit des verstorbenen Arztes an einem öffentlichen Spital in
Österreich der Steuerfreistellung der Witwenpension nicht
entgegenstünde.
5. September
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA AUS (E), Doppelbesteuerungsabkommen Australien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 480/1988
- Art. 19 Abs. 2 DBA AUS (E), Doppelbesteuerungsabkommen Australien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 480/1988
- Art. 19 Abs. 3 DBA AUS (E), Doppelbesteuerungsabkommen Australien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 480/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1199/1/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16920
- Gültig
- 05.09.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF