…dass der Pensionsempfänger niemals in österreichischen öffentlichen Diensten gestanden ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte…
…für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer nach Beendigung seines Dienstverhältnisses mit dem türkischen Arbeitgeber (Ende Mai) ab 1. Juni 1994 ein Dienstverhältnis mit dem österreichischen Unternehmen ein…
…Projekten der deutschen Muttergesellschaft arbeiten, jedoch kein zweites Dienstverhältnis mit ihr eingehen, dann ist es sachgerecht, wenn dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechend (zumindest) der weiterlaufende Gehaltsaufwand des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
…hinterlässt) in deren Dienstverhältnis mit dem in den Niederlanden ansässigen Geschäftsführer der verschmolzenen deutschen Holding ein und übernimmt sie hierbei auch die in Deutschland bereits rückgestellten Pensions- und Prämienansprüche, dann löst die nach der Verschmelzung stattfindende Abfindung der Pensionsansprüche sowie die Auszahlung der noch auf…
…ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und in der Schweiz, einschließlich des Aufbaus und der Betreuung von Qualitäts- und klinischen Risikomanagementsystemen…
…in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Der Umstand, dass zivilrechtlich das Dienstverhältnis mit der österreichischen Gesellschaft auch ab Oktober 1997 weiterbestand, führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was…
…informellen Vorabklärung mit der deutschen Steuerverwaltung in Fällen der vorliegenden Art aus dem bloßen Umstand einer PKW-Überlassung allein kein zweites Dienstverhältnis konstruiert werden könnte. Anmerkung: Ähnliches Problem wie in EAS 918 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…die Funktion eines Arbeitgebers der Filmmitwirkenden zukommen, weil die mit den Darstellern abgeschlossenen Vertragsverhältnisse nicht als Werkverträge oder freie Dienstverträge, sondern als lohnsteuerpflichtige Dienstverträge zu beurteilen sind, würden andere Überlegungen anzustellen sein. 20. Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wohl einen grundsätzlich steuerlich relevanten "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" dar, allerdings aus jenem, das zur schweizerischen Gesellschaft besteht. Die Zurverfügungstellung des PKW durch die österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht…
Im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung mit der deutschen Finanzverwaltung wurde darüber Einvernehmen erzielt, dass die Anwendung der "Künstlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland ausschließlich auf freiberuflich tätige Künstler beschränkt ist (siehe AÖF Nr. 267/1989). Tritt daher eine künstlerisch tätige österreichische…
…die (Vertreter-)tätigkeit der Arbeitnehmerin in Deutschland und in Österreich ausgeübt und wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand…
…7. 1995 mit Wirkung ab 30. 9. 1995 gekündigt und treffen die beiden vorgenannten Voraussetzungen (betr. Baustellendauer und Dienstnehmer-Aufenthaltsdauer) zu, dann sind alle Bezugsteile des österreichischen Arbeitgebers, die als Abgeltung der in Russland ausgeübten aktiven Arbeitnehmertätigkeit anzusehen sind, von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Dies…
…zustandekommen (damit einer Beurteilung, der inländische Vertreter habe eine Verkaufsvollmacht oder es finden Verkaufsabschlüsse in den inländischen Räumen statt, entgegengetreten werden kann) und wenn schließlich die inländischen Räumlichkeiten teils als "Ausstellungsräume" und teils als "Auslieferungslager" deklariert werden (damit sie mit der Begründung, es handle sich…
…im Dienstverhältnis tätig gewesener österreichischer Psychologe in Liechtenstein die Konzession, eine Ordination zu eröffnen, und wird er dort im Wesentlichen nur als Geschäftsführer von sechs im Sozialbereich arbeitenden Institutionen tätig, dann bedarf es einer sorgfältigen Sachverhaltsprüfung, ob er seine Einkünfte aus der Sicht der wirtschaftlichen…
…Sinn jedoch noch keine Abzugspflicht aus; gleiches gilt für Fälle, in denen die Muttergesellschaft für die Erbringung ihrer Konzerndienstleistungen (tatsächlich) Arbeitskräfte einsetzt, die in einem Dienstverhältnis zu den zugehörigen Konzerngesellschaften stehen. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Geschäftsführer mit der österreichischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis ein? Wird der Geschäftsführer für die österreichische Tochtergesellschaft auf Grund eines von ihm mit der Tochtergesellschaft abgeschlossenen Werkvertrages oder freien Dienstvertrages tätig? Erfolgt die Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von diesem Arbeitgeber mit der…
…für diese Familienheimfahrten zu ersetzen, so stellen diese Fahrkostenvergütungen einen von dritter Seite geleisteten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Ist die Einräumung dieses Vorteils privat verursacht und solcherart ausschließlich auf die Möglichkeit der Verbringung des arbeitsfreien Wochenendes im Ansässigkeitsstaat bezogen, so kann dieser Entgeltsbestandteil nicht…
…hätte dann Folgekonsequenzen auch im Bereich der Lohnabzugsbesteuerung. Ist es aber tatsächlich so, dass das steuerliche Dienstverhältnis zur inländischen Gesellschaft in einer Weise aufrecht bleibt, dass die Auslandstätigkeit als im inländischen Firmeninteresse gelegene Fortbildungsaktivität aufzufassen ist, dann bleibt der Dienstnehmer mit den "Differenzbeträgen" weiterhin in…
…hinsichtlich der Geschäftsführung einer deutschen Konzerngesellschaft und ist einwandfrei abgeklärt, dass trotz überwiegender (2/3) Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet die Ansässigkeit in Österreich aufrechterhalten wird und die gesamte Jahresarbeitsleistung in Erfüllung des Dienstvertrages mit der österreichischen Gesellschaft erbracht wird, dann ist weiters festzustellen, ob der…