RIS AI
12 Treffer1557 msnur geltende Fassungen
EAS 1666Inländische Bodenverlegungen durch eine italienische Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/6-IV/4/0030.05.2000

Übernimmt eine italienische Firma auf Grund eines Rahmenvertrages mit einer österreichischen Baufirma laufend die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen…

EAS 1847Finanzierung einer pakistanischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/3-IV/4/0107.06.2001

  Wird eine pakistanische Betriebstätte, die der Exploration von Bodenschätzen dient, mit einem Darlehen finanziert, das vom österreichischen Stammhaus aufgenommen worden ist, dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt…

EAS 2031Seismische Messungen - Frage einer Bauausführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/2-IV/4/0220.05.2002

…daran orientierenden vergleichbaren Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, bilden sowohl "Stätten der Ausbeutung von Bodenschätzen" (wie z.B. Ölfördereinrichtungen) als auch zwölf Monate übersteigende Bauausführungen Betriebstätten. Werden von einer deutschen Gesellschaft in Österreich Bodenuntersuchungen im Wege seismischer Messungen in der Weise durchgeführt, dass eine ca 5 qkm…

EAS 1137Finanzierung einer pakistanischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/4-IV/4/9729.09.1997

Wird eine pakistanische Betriebstätte, die der Exploration von Bodenschätzen dient, mit einem Darlehen finanziert, das vom österreichischen Stammhaus aufgenommen worden ist, dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und…

EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…

EAS 832Künstlerische Gestaltung eines inländischen Bundesgebäudes durch einen deutschen Architekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 36/2-IV/4/9608.03.1996

…Eingangsbereiches, die Errichtung einer Wasserwand (einer im Boden der Eingangshalle eingespannte und geklebte räumliche Glaskonstruktion mit Wasserkreislauf und Umwälzpumpe), den Einbau von 4 Lichtkuben im Bereich der Plexikuppeln, die Errichtung hinterleuchteter Onyxwände auf verdeckten Stahlrahmenkonstruktionen, die Verlegung von 300 qm Bodenplatten mit Intarsien uÄ umfasst…

EAS 2422Kreditzinsen an eine italienische Bank mit inländischer Anlagenbesicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 43/2-IV/4/0403.02.2004

…gebracht, dass eine Besicherung einer Kapitalforderung durch inländisches "unbewegliches Vermögen" die für den Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht maßgebende territoriale Verknüpfung mit dem Inland herstellt. Zum unbeweglichen Vermögen zählen der nackte Grund und Boden und die mit ihm fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude und Eigentumswohnungen…

EAS 1759Verlängerte Gastlektorentätigkeit in Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/1-IV/4/0028.11.2000

…nämlich das Nichtüberschreiten der dort genannten Zweijahresfrist, nicht erfüllt, sodass der Anwendung von Artikel 20 insgesamt (das heisst : rückwirkend) der Boden entzogen wird. Betrachtet man daher isoliert die steuerliche Situation im dritten Lektoratsjahr, dann sind - vorausgesetzt, dass es sich um eine staatliche Universität in Italien…

EAS 1820Veräußerung zweier vermieteter Betriebsliegenschaften durch eine deutsche GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 75/1-IV/4/0102.04.2001

…dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren…

EAS 3142Österreichische Immobilienbesitz-KG mit holländischen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0952-IV/4/201019.04.2010

…1 Z 3 EStG 1988). In Bezug auf die Behandlung der aus Grund und Boden stammenden Veräußerungsgewinne siehe EAS 3130. Die auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts vorzunehmende Einkünftezurechnung zeitigt auf der Ebene des Abkommensrechtes korrespondierende Folgen. Die steuerliche Erfassung der niederländischen Investoren gründet sich…

EAS 3130Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0626-IV/4/201015.03.2010

… 5 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen, sodass auch der Wertzuwachs im Grund und Boden nach Ablauf der Spekulationsfrist noch der inländischen Besteuerung unterliegt, wobei allerdings auch die Übergangsvorschrift des § 124b Z 131 EStG 1988 zu beachten ist. Sollte keine Rechnungslegungspflicht gemäß dem UGB bestehen…

EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

…10 des Kommentars zu Art. 4 des Musterabkommens 1963, dem das österreichisch - spanische DBA nachgebildet ist, kommt auf dem Boden der verkürzten Fassung von Abs. 1 ebenfalls zum Schluss, dass eine Person dann nicht als "in einem Vertragsstaat ansässig" anzusehen ist, wenn sie zwar nach…