…der Gewinnaufteilung bei den gewerblichen Einkünften vorzugehen sein (siehe den Hinweis auf die Übereinstimmung der Anwendungsgrundsätze in Art. 7 und Art. 14 im OECD-Kommentar zu Artikel 14 im OECD-Musterabkommen-2000). Es wird daher - wie bereits in EAS 1817 in Bezug auf einen österreichischen…
…Hauptsitzes an eine ausländische Baubetriebstätte. Wohl aber sind nach Artikel 7 Abs. 3 OECD-MA idF vor dem Update 2010 an die Betriebstätte jene Aufwendungen weiter zu belasten, die dem Hauptsitz in Bezug auf die der Betriebstätte überlassenen Maschinen erwachsen sind, wie beispielsweise Afa, Fremdfinanzierungskosten…
…der einem ausländischen Unternehmen der inländischen Vermarktung seiner Produkte dient, als inländische Betriebstätte im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist. Diese Auffassung wird mittlerweile auch durch Arbeiten innerhalb der OECD gestützt (Clarification on the Application of the Permanent Establishment Definition in E-Commerce: Changes to…
…der aber nur unechter Natur ist, weil die unterschiedliche Behandlung der hybriden Personengesellschaft (in Österreich: Zurechnung der gewerblichen Gewinne an die Gesellschafter, in Bulgarien: Zurechnung an die Personengesellschaft) zu keinem internationalen Konflikt in Bezug auf die Besteuerungsberechtigung führt. Denn die Anwendung der Rechtssysteme beider Staaten…
…dann stellt das für diese Nutzungserlaubnis gezahlte Entgelt eine "Lizenzgebühr" dar. Allerdings wird auch in diesem Fall der international anerkannte Grundsatz des letzten Satzes der Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 in Bezug auf Mischverträge mit einheitlichem Gesamtentgelt Beachtung verdienen; darnach soll dann…
… Ist eine deutsche GMBH&CO KG mit einem in Österreich ansässigen Kommanditisten vermögensverwaltend zu 55% an einer anderen deutschen KG (Tochter-KG) beteiligt und wird diese Tochter-KG nach deutschem Umwandlungssteuerrecht in eine AG (Tochter-AG) umgegründet, dann stellen die künftig von der deutschen Tochter…
…deren Anteile im Wege einer vermögensverwaltenden deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu 50% von dem Industriellen gehalten werden, und werden unter diesen Gegebenheiten nach deutschem Recht zum einen die Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umtransformiert und zum zweiten die Anteile an der Betriebs-AG zum notwendigen Betriebsvermögen…
…diese Einkünfte in Tschechien zu besteuern, sodass damit die in Art. 23 Abs. 2 lit. a für die Steuerfreistellung in Österreich geforderte Voraussetzung nicht erfüllt ist. Im Interesse der Rechtssicherheit hält das BM für Finanzen allerdings in Bezug auf alle nicht der Steuerumgehung dienenden Gestaltungen…
…österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen (die vorstehenden Ausführungen sind im wesentlichen gleichlautend mit EAS 399 und EAS 436). Soweit in einem solchen Fall in Österreich KESt anfällt (in Bezug auf Dividendenausschüttungen oder - bei inländischem Zeitwohnsitz des deutschen Kommanditisten - auch in Bezug auf Zinsenertrag)…
…einem inländischen Veranstalter verpflichtet, im Inland durch Dritte (durch von der Konzertdirektion engagierte Künstler) künstlerische Leistungen erbringen zu lassen, gewerblich tätig wird und mangels inländischer Betriebstätte mit den für die Gastspiele bezogenen Honoraren nicht besteuert werden darf. Es ist im Grunde richtig, dass die gleichen…
…BAO als Betriebstätte zu werten ist und die andererseits auch den Kriterien des Artikels 5 des DBA-Polen entspricht. Dass der Betriebstättendefinition des Artikels 5 des Doppelbesteuerungsabkommens nicht nur für gewerbliche, sondern auch für freiberufliche Einkünfte Bedeutung zukommt, wurde zumindest in Bezug auf Bauausführungen bereits…
…Österreich ansässige Personen an einer tschechischen k.s. beteiligt, die einer inländischen KG entspricht und die eine gewerbliche Grundstücksverwertung betreibt, dann sind die hiebei erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-CSSR in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auf der Grundlage der …
…doing business in Ohio, measured by gross receipts from business activities in Ohio." Steuergegenstand ist sonach nicht die Einkommenserzielung, sondern das Vorrecht, eine gewerbliche Tätigkeit in Ohio ausüben zu können. Bemessungsgrundlage ist ebenfalls nicht das hierbei erzielte Einkommen bzw. der erzielte Ertrag, sondern der dem…
…Österreich ansässig gewordenen Abgabepflichtigen zuzurechnen. Wenn allerdings nach der im deutschen innerstaatlichen Recht verwurzelten "Geprägetheorie" die deutsche GmbH der KG ein gewerbliches Gepräge gibt und damit das Entstehen einer die Beteiligung haltenden deutschen Betriebstätte für den KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten…
…dass in Bezug auf die gewerbliche Tätigkeit als Hufschmied keine Betriebstätte in Liechtenstein vorliegen kann und daher diese Einkünfte zur Gänze gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein und DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung unterliegen. In Bezug auf die freiberuflichen Einkünfte aus der tierärztlichen Tätigkeit spricht…
…Bezüge gemäß Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland (183-Tage-Klausel) keiner österreichischen Besteuerung. Angesichts des Umstandes, dass das deutsche Orchester wiederholt in Österreich gastiert, würde sich empfehlen, die Besteuerungsfrage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das beim deutschen BM für Finanzen zu beantragen wäre, zu…
…zuordnet, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens erfolgen, da…
…Betrieb gewerblicher Art" von Körperschaften öffentlichen Rechts gewertet werden. Zumal - zumindest im österreichisch-deutschen Verhältnis - bisher sogar die Krankenbehandlung in den öffentlich-rechtlichen Spitälern als gewerbliche Betätigung der öffentlichen Hand gewertet wurde. Auch im Verhältnis zu Liechtenstein wurde Einvernehmen erzielt, dass Krankenbeförderungsdienste als Betrieb gewerblicher…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…schweizerischen Schwestergesellschaft auf einem inländischen Betriebsgrundstück ein Baurecht eingeräumt, das diese Gesellschaft berechtigt, um rund 40 Mio. S ein Auslieferungslager zu errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der bloße Umstand…