…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…Da die Glaubhaftmachung der Zweckbestimmung als Voraussetzung für einen unversteuerten Bezug der verfahrensgegenständlichen Lieferungen daher nicht erfolgte, sei die Steuerschuld dadurch entstanden, dass die Waren aus diesen Lieferungen im Steuergebiet erstmalig durch die Bf zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame gehalten oder verwendet wurden. Mit Schreiben…
…Da die Glaubhaftmachung der Zweckbestimmung als Voraussetzung für einen unversteuerten Bezug der verfahrensgegenständlichen Lieferungen daher nicht erfolgte, sei die Steuerschuld dadurch entstanden, dass die Waren aus diesen Lieferungen im Steuergebiet erstmalig durch die Bf zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame gehalten oder verwendet wurden. Mit Schreiben…
…Da die Glaubhaftmachung der Zweckbestimmung als Voraussetzung für einen unversteuerten Bezug der verfahrensgegenständlichen Lieferungen daher nicht erfolgte, sei die Steuerschuld dadurch entstanden, dass die Waren aus diesen Lieferungen im Steuergebiet erstmalig durch die Bf zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame gehalten oder verwendet wurden. Mit Schreiben…
…Da die Glaubhaftmachung der Zweckbestimmung als Voraussetzung für einen unversteuerten Bezug der verfahrensgegenständlichen Lieferungen daher nicht erfolgte, sei die Steuerschuld dadurch entstanden, dass die Waren aus diesen Lieferungen im Steuergebiet erstmalig durch die Bf zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame gehalten oder verwendet wurden. Mit Schreiben…
…konnte das Mineralöl, das Gegenstand dieser Lieferung war (30.901 Liter), daher auch nicht dem Steueraussetzungsverfahren entziehen. § 41 Mineralölsteuergesetz 1995 lautet auszugsweise: "(1) Wird Mineralöl aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, daß der Bezieher 1. das Mineralöl…
…Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Freischein nicht zur innergemeinschaftlichen Verbringung von Alkohol berechtige. Durch den Bezug zu gewerblichen Zwecken sei die Steuerschuld für die Bf. gemäß § 49 Abs.1 AlkStG entstanden. Mit Eingabe vom 19. April 2016 stellte die…
…Anzeige, Verwendung eines vereinfachten Begleitdokumentes) einer Befreiung nach der genannten Norm nicht entgegenstehen. Die belangte Behörde geht in dem angefochtenen Bescheid davon aus, dass die Verbrauchsteuer für die Bf nicht durch einen Bezug zu gewerblichen Zwecken, sondern durch deren Verbringung in das Steuergebiet entstanden ist…
…Norm nicht entgegenstehen. Die belangte Behörde geht in den angefochtenen Bescheiden davon aus, dass die Verbrauchsteuer für die Bf. nicht durch einen Bezug zu gewerblichen Zwecken sondern durch deren Verbringung in das Steuergebiet entstanden ist. Das Zollamt hat daher die Bf. nicht als Bezieherin nach …
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. das Mineralöl im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. das außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommene Mineralöl in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…steht dem Bezug zu gewerblichen Zwecken gleich. (2) Die Bewilligung nach Abs. 1 Z 1 wird auf Antrag Personen oder Personenvereinigungen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Von den Erfordernissen, Bücher zu führen und…
…von 10 Litern festgelegt werde. Als Besitz zu gewerblichen Zwecken gelte gem. Artikel 33 der genannten Richtlinie der Besitz verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch eine Person, sofern diese die Waren nicht für den Eigenbedarf erworben hat. Im verfahrensgegenständlichen Fall liege daher ein Bezug zu gewerblichen Zwecken gem. …
…von 10 Litern festgelegt werde. Als Besitz zu gewerblichen Zwecken gelte gem. Artikel 33 der genannten Richtlinie der Besitz verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch eine Person, sofern diese die Waren nicht für den Eigenbedarf erworben hat. Im verfahrensgegenständlichen Fall liege daher ein Bezug zu gewerblichen Zwecken gem. …
…vom 22. März 2011, Zl. 33333, wurde der Bf. gemäß § 32 MinStG die Bewilligung zum Bezug von Mineralöl unter Steueraussetzung aus einem anderen Mitgliedstaat zu gewerblichen Zwecken erteilt. Laut den ETOS-Untersuchungsbefunden der Technischen Untersuchungsanstalt (TUA), 1030 Wien, Nr. 44444, 55555, 66666 und 77777, sind…
…Eine kurze Ausnahme erfolgte im Jahr 2012, als ihm das Zollamt Wien für den Bezug von Bier zu gewerblichen Zwecken für den Zeitraum 8.8.2012 bis 30.9.2012 eine VID-Nummer erteilte und ein Abgabenkonto einrichtete, auf das er im August 2012 zwei…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. die Tabakwaren im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. die außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommenen Tabakwaren in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…
…läßt. Steuerschuldner ist der Bezieher und jede Person, in deren Gewahrsame sich die Tabakwaren befinden. Der Bezug durch eine Einrichtung des öffentlichen Rechts steht dem Bezug zu gewerblichen Zwecken gleich. § 29 Tabaksteuergesetz 1995 bestimmt u.a.: (1) Tabakwaren, die eine natürliche Person für den eigenen…
…39 FinStrG keinen Tatbestand darstelle, an den die Abgabevorschriften die Abgabepflicht knüpfen. Wie auch im Sicherstellungsbescheid angeführt, sei das Zollamt von einer Steuerschuldentstehung nach § 41 MinStG (Bezug zu gewerblichen Zwecken) ausgegangen. Die Steuerschuld entsteht gemäß § 41 Abs. 1 MinStG dadurch, dass der Bezieher das Mineralöl…
…eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. das Erzeugnis im Steuergebiet in Empfang nimmt oder 2. das außerhalb des Steuergebietes in Empfang genommene Erzeugnis in das Steuergebiet verbringt oder verbringen lässt. Steuerschuldner ist der Bezieher. Der Bezug durch…