…wäre eine eingehende Sachverhaltsanalyse erforderlich, die allerdings nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorzunehmen ist, sondern im Rahmen der freien Beweiswürdigung dem hierfür zuständigen Finanzamt überlassen werden muss. Sollte die vom russischen Steuerberater vertretene Auffassung, dass es sich bei der Repräsentanz um einen bloßen Hilfsstützpunkt im…
…oder einem Begünstigten zugerechnet, kann § 3 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommen. Ob im konkreten Fall die Trusts als Körperschaftsteuersubjekte zu behandeln sind und ob ihnen und nicht dem "Österreicher" allfällige Einkünfte zuzurechnen sind, hängt von der Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der freien Beweiswürdigung…
…bedarf daher einer wesentlich tiefer gehenden Analyse der Sachverhaltsgegebenheiten, um in dieser Frage eine Entscheidung treffen zu können. Sachverhaltswürdigungen dieser Art müssen aber der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten bleiben, die ihre Entscheidung auf der Grundlage der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung treffen kann. Sollte eine inländische Betriebstätte…
…können Sachverhaltsbeurteilungsfragen (hier: Frage des wirtschaftlichen Arbeitgebers während der Entsendungszeit) nicht mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall entschieden werden, denn dies setzt eine eingehendere Auseinandersetzung mit allen im konkreten Fall maßgebenden Gegebenheiten voraus, wie dies nur im Rahmen eines auf der Grundlage der freien Beweiswürdigung…
…dadurch in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügt, kann nicht im Rahmen des EAS auf ministerieller Ebene geklärt werden. Hiebei handelt es sich um eine Sachverhaltsbeurteilung, die von dem zuständigen Finanzamt in freier Beweiswürdigung vorzunehmen ist. Besteht ein inländischer Wohnsitz im Sinn…
…eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich der Ort der Geschäftsleitung der österreichischen GesmbH in Österreich oder in Deutschland befindet, nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…
…Z 12, Rz 94). Die Beurteilung hätte jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Tatsachen und Umstände zu erfolgen. Sollte auf Grund der Vertragsgestaltung jedoch keine Veräußerung eines Rechts anzunehmen sein, stellt sich in weiterer Folge die Frage, ob der gesamte vom…
…um jeweils ein weiteres Jahr kam, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung über die 2 Jahre hinaus vorliegen, wird vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen sein. 5. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…BAO aufgegeben wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass die Überlassung der inländischen Wohnung an ein Kind (auch wenn dieses bereits volljährig ist) im Rahmen der freien Beweiswürdigung als Aufgabe des inländischen Wohnsitzes gewertet werden kann; denn der Steuerpflichtige müsste sich hiezu sowohl in…
…Relevanz sind, dass hiedurch kein steuerlicher Zufluss des mit dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist, kann im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht beantwortet werden, da dies eine umfassende Erhebung aller im konkreten Fall vorliegenden Sachverhaltsgegebenheiten sowie den Einsatz der "freien Beweiswürdigung" voraussetzt; Ermittlungsverfahren dieser Art, müssen…
…eine Betriebstätte vorliegt oder nicht, kann nicht in dem auf die Beantwortung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, vielmehr muss die finale Beantwortung dieser Frage dem zuständigen Finanzamt im Rahmen der ihm zustehenden freien Beweiswürdigung aller Sachverhaltsvorbringen überlassen bleiben. Sollte der Bestand einer…
…eine bloße Bewerbung des österreichischen Marktes schließen. Ob allerdings unter "Kundenakquisition" noch der Fall einer bloß vorbereitenden Geschäftsanbahnung oder doch bereits die Aushandlung der wesentlichen Vertragselemente zu verstehen ist, bedarf einer näheren Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Sachgegebenheiten und ihrer Beurteilung im Rahmen der "freien Beweiswürdigung…
…Auftraggeber in einem durch das vermutete Gas/Ölvorkommen geographisch begrenzten Gebiet eine Zusammenrechnungsverpflichtung besteht, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Beurteilung dem zuständigen Finanzamt im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung vorbehalten bleiben muss. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung, ob die angedachten Kurzzeitverträge mit Verlängerungsoption und einem bestehenden…
…kann eine Entscheidung darüber, ob eine Betriebstätte in Österreich anzunehmen ist oder nicht, nur durch das jeweils örtlich zuständige Finanzamt erfolgen. Denn es ist diesfalls unter Ausleuchtung der gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer…
…vorliegt und sich daher aus dem DBA eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich ergibt, wird unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der maßgebenden Verhältnisse im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das zuständige Finanzamt zu beurteilen sein. Hierbei wird allerdings auch auf eine korrespondierende Beurteilung durch die israelische Steuerverwaltung Bedacht…
…Abgabenbehörde vermutlich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht in der Lage sein, ohne Abstimmung mit der israelischen Seite in der Leistung des Einmalbetrages einen in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Veräußerungsvorgang zu erblicken. Eine Vorabklärung der steuerlichen Konsequenzen setzt daher jedenfalls eine eingehendere Sachverhaltsdurchleuchtung voraus…
…ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht"…