…dürfen die fraglichen Vergütungen gemäß Art. 15 DBA-Polen im Tätigkeitsstaat - hier Polen - besteuert werden, allerdings nur insoweit, als sie mit der in Polen ausgeübten nichtselbständigen Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen. Sind die Vergütungen aus dem Phantom Share Agreement nach polnischem Steuerrecht zwar den Einkünften aus…
…1965, 0202/63). Bezieht daher eine in Österreich aufgrund des Diplomatenstatus bloß beschränkt steuerpflichtige Person Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betreffend eine im österreichischen Homeoffice ausgeübte Tätigkeit für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber, so sind diese Einkünfte nicht von der Befreiung der Wiener Diplomatenkonvention erfasst, sondern…
…Befreiung der Einkünfte aus der im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit von der österreichischen Einkommensteuer nur in jenen Kalenderjahren erfolgen, in denen - bezogen auf die Summe sämtlicher in diesem Kalenderjahr erhaltenen Zahlungen aus dem aufgelösten argentinischen Dienstverhältnis - die in diesem Kalenderjahr darauf entfallende argentinische Steuer eine…
…grundsätzlich von einer gewerblichen Betätigung der Pflegekraft auszugehen (EStR 2000 Rz 1616). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Artikel 7 des mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR. Die slowakischen Pflegekräfte unterliegen mit diesen Einkünften der österreichischen Besteuerung, wenn diese in inländischen Betriebstätten im Sinn von…
…ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, demzufolge dieser Ausdruck nicht die Unterrichtstätigkeit mitumfasst (AÖF Nr. 184/1984). Vergütungen an in Deutschland ansässige Personen, die im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Betreuung an…
…ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, derzufolge dieser Ausdruck nicht die Unterrichtstätigkeit mitumfasst (AÖF Nr. 184/1984). Vergütungen an in Deutschland ansässige Personen, die im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Betreuung an…
…einlädt und in diesem Zusammenhang eine entsprechende Betreuung der Eingeladenen vornimmt, führt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu, dass hiedurch eine inländische "DBA-Betriebstätte" der ausländischen Konzerngesellschaften begründet wird, solange sich der Tätigkeitsbereich der inländischen Einkaufsgesellschaft im Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfsfunktion für…
…Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, derzufolge dieser Ausdruck nicht die Unterrichtstätigkeit mit umfasst (AÖFV. Nr. 184/1984). Vergütungen an in Deutschland ansässige Personen, die im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken oder die andere Aktivitäten ausüben, die nicht als "vortragende Tätigkeit" zu…
…2671). Keine Betriebstätte (im Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost-Europa in seiner Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit für den schweizerischen Arbeitgeber hinausgeht (EAS 849). Eine inländische Wohnung könnte aber nach …
…dieser Tätigkeiten die Möglichkeit eingeräumt wird, ein "Home-Office" an seinem inländischen Wohnsitz zu nutzen, so kann eine inländische Steuerpflicht für das deutsche Unternehmen in Österreich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nur dann begründet werden, wenn eine inländische Betriebsstätte für das ausländische Unternehmen vorliegt. Im…
…die im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht mit ausreichender Intensität angestellt werden können. Hiebei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob möglicherweise mit diesem Vertrag eine steuerliche Mitunternehmerschaft begründet wird. Zutreffendenfalls wären die Betriebstätten dieser Mitunternehmerschaft auch inländische Betriebstätten des ausländischen Partners mit der Folge…
…Neukunden und Betreuung vorhandener Kunden), wobei der Handelsvertreter zudem nicht zum Geschäftsabschluss berechtigt ist, dann wird durch eine derartige Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft in Österreich keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische Betriebstätte begründet. Denn der Einsatz eines unabhängigen Vertreters, der im Rahmen seiner…
…von Asset Management im Zielkundensegment Wholesale/B2B, Koordination dafür notwendiger Akquisitionsmaßnahmen, Marketing und Veranstaltungen, Bedarfsermittlung, Kundenakquisition und institutionelle Betreuung, dann lassen die ersten beiden Punkte wohl auf eine bloße Bewerbung des österreichischen Marktes schließen. Ob allerdings unter "Kundenakquisition" noch der Fall einer bloß vorbereitenden Geschäftsanbahnung…
…zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte im Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…
…müsste eine Funktionsanalyse erstellt werden, aus der ersichtlich ist, in welchem Ausmaß die liechtensteinische Geschäftseinrichtung und die österreichische zur Einkünfteerzielung beigetragen haben, wobei zu berücksichtigen ist, dass in den Räumen in Liechtenstein keine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt werden darf. Gegebenenfalls müsste diese Frage im Rahmen eines…
…Betreuung der Schauräume nach Österreich entsendet, dass die Mietrechte bei Beendigung der Handelsvertretertätigkeit auf die US-Gesellschaft übergehen usw. Werden hingegen von den österreichischen Handelsvertretern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Räumlichkeiten angemietet, um ihre Handelsvertretertätigkeit effektiver und gewinnbringender zu gestalten, dann erscheint eine…
…ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden Besteuerungsmaßnahmen im Bereich der Körperschaftsbesteuerung bis zur Abklärung auf internationaler Ebene zugewartet wird (diese Abklärung wird aber jedenfalls eine reziproke Behandlung österreichischer Vertriebsaktivitäten in Deutschland voraussetzen). 02. April 2003 Für den Bundesminister:…
…sind die von der deutschen Kapitalgesellschaft zufließenden Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen; allerdings müssen sie im Rahmen einer inländischen Einkommensteuerveranlagung für die Ermittlung des Steuersatzes angesetzt werden, der auf die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte entfällt (Progressionsvorbehalt). 01. März 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…Gestellungsvergütung den Gewinn des schweizerischen Beschäftigers und geht damit ebenfalls zu Lasten des schweizerischen Steueraufkommens. Gegenstand der Konsultationsverhandlungen im Jahr 1999 war ausschließlich, die Frage der Arbeitgebereigenschaft bei Arbeitskräfteüberlassungen zu klären, nicht aber einen Unterschied zwischen den beiden genannten Fallgruppen herbeizuführen. Bundesministerium für Finanzen, 29…
…ist für die steuerliche Erfassung ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit a) in des Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland…