…1 lit. f DBA-USA) für das US-Konzernunternehmen darstellt. "Vertragsabschlussvollmacht" ist in diesem Zusammenhang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung lt. Stand 1.9.1992) zu verstehen: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle…
…diese Betrachtungsweise auch im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten anzuwenden, wenn die betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen in den hier maßgebenden Belangen - so wie das DBA-Schweiz - der OECD-Konzeption folgen und wenn hiedurch grenzüberschreitende positive oder negative Besteuerungskonflikte vermieden werden können (für die abweichende Rechtslage im Verhältnis…
…die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von…
…ausreichend zu dokumentieren sein, dass die Einschaltung des schwedischen Unternehmens nicht bloß formal erfolgt, sondern tatsächlich durch wesentliche wirtschaftliche Gründe motiviert ist (Problematik der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"). Weiters erscheint wesentlich, dass die Rolle des verbundenen österreichischen Unternehmens nicht über die geschilderten Funktionen hinausgeht; denn wenn z…
…erbringen, so kann auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen im EAS-Verfahren keine gutachtliche Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen zu rechnen ist. Ob gewählte Gestaltungen den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhalten…
…auf die "isolierende Betrachtungsweise" nicht möglich; denn nach der "isolierenden Betrachtungsweise" ist es wohl zulässig, bei beschränkt Steuerpflichtigen zur Sicherung der inländischen Steuerpflicht einen Wechsel in der Einkunftsart vorzunehmen; dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich durch Außerachtlassung von Sachverhaltsgegebenheiten im Ausland hierfür eine…
…dadurch nachkommt, dass er die niederländische Unternehmung (als Subauftragnehmer) beauftragt, die erforderlichen Informationen dem österreichischen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine von der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung abweichende steuerliche Beurteilung geboten ist, könnte nur nach umfangreichen Sachverhaltsfeststellungen entschieden werden, die…
In EAS 969 wurde ausgeführt, dass es im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegt, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch…
Stellt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft ihren Auslandstöchtern Personal als Geschäftsführer zur Verfügung, ist zunächst im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob in diesen Fällen nicht in Wahrheit weitere (steuerliche) Dienstverhältnisse zu den ausländischen Tochtergesellschaften begründet werden. Auf die diesbezüglichen Abgrenzungshilfen in Ziffer 8 des…
…3/97, 56). Eine unbeschränkte Steuerpflicht der liechtensteinischen Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z.B. weil diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von dem Begünstigten wahrgenommen wird). 19. Februar 2001 Für den Bundesminister…
…gegeben, wenn im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein steuerliches Arbeitsverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen wäre. Falls trotz österreichischer Steuerpflicht in Deutschland Lohnsteuer einbehalten wurde und falls eine entsprechende Steuerrückerstattung in Deutschland nicht erreichbar ist, müsste zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonfliktes im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers, sonach…
…an den Treuhänder überwiesene Gewinnausschüttung der Ö-GmbH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht dem Treuhänder, sondern grundsätzlich der CH-AG zuzurechnen. Mangels steuerlicher Zurechenbarkeit unterliegt der Treuhänder daher mit der Gewinnausschüttung keiner inländischen Besteuerung, sodass eine im Abzugsweg einbehaltene KESt eine Besteuerung der CH-AG darstellt…
…Fall die Personalgestellung als solche steuerlich anerkannt wird, oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gestellungsnehmer als der eigentliche Arbeitgeber anzusehen ist, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht vom BM für Finanzen im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden kann. Richtschnur für die Entscheidung werden die in…
…Gleiches muss aber gelten, wenn in den USA nicht der auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fußenden österreichischen Einkünftezurechnung gefolgt wird und die Vermietungseinkünfte daher einer liechtensteinischen Anstalt zugerechnet werden, weil diese die zivilrechtliche Liegenschaftseigentümerin und Wohnungsvermieterin ist. Da Artikel 6 DBA-USA die Steuerberechtigung der USA…
…W. es ist nicht auszuschließen, dass mit der im Auftrag der österreichischen Muttergesellschaft an die Basistochtergesellschaft geleisteten Lizenzgebührenzahlung in Wahrheit eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft bewirkt wurde, die - weil sie von einer operativen Gesellschaft stammt - nicht den einschränkenden Bestimmungen der Verordnung BGBl. Nr…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegt, sondern dass es tatsächlich so war, dass die österreichische Muttergesellschaft ihrer russischen Tochtergesellschaft immaterielle Vermögenswerte überlassen hat, sonach tatsächlich Leistungen erbracht hat, die fremdüblich durch Ansatz einer Lizenzgebühr abzugelten waren, dann kann einer solchen Sachverhaltsbeurteilung im ministeriellen…
…2 lit. c DBA Deutschland von der österreichischen Zweigniederlassung getragen werden. Dies wäre dann der Fall, wenn die deutschen Dienstnehmer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Personalstand der österreichischen Zweigniederlassung zuzurechnen wären (vgl. EAS 2260). Ein Indiz dafür wäre, wenn Lohnbezugsteile vom deutschen Arbeitgeber der österreichischen Niederlassung…
Wirken ausländische Künstleragenturen, Produzenten oder andere Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen…
…50 Mio. übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der…
…aus solchen Umständen allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht der Schluss gezogen werden, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nun der österreichische Kommissionär während der Entsendungsdauer der steuerliche Arbeitgeber geworden ist; denn hiedurch würde - wenn dieser Beurteilung bisher auf deutscher Seite nicht gefolgt…