Gewinne, die in den ausschließlich in Deutschland befindlichen Betriebstätten einer deutschen GesmbH & CO KG von in Österreich ansässigen Personen erzielt werden, unterliegen gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Belange des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Dies gilt…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässig gewesener Kommanditist einer deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das…
…95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so sind die ungarischen Geschäftsführerbezüge gemäß § 22 Z 2 EStG im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz…
…im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies deshalb, weil nach Abschluss eines DBA…
…ausgeübt wird, an dem die GesmbH betrieben wird (VwGH v. 7.5.79, Zl. 2669/78 und BFH 15.11.1971, BStBl. II, 1972, 68). Sollte auch Ungarn an den Geschäftsführerbezügen Besteuerungsansprüche geltend machen, müsste die Besteuerungsfrage im Rahmen eines Verständigungsverfahrens geklärt werden. 9. April…
Veräußert ein seit 25 Jahren in der Türkei ansässiger deutscher Staatsbürger 70% seiner im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer österreichischen Organträgergesellschaft (GesmbH), so ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann…
…Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich einen Zweitwohnsitz errichten…
…primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S…
…Gesellschaftergeschäftsführer (25% Beteiligung) von seiner in Lindau errichteten deutschen GesmbH Geschäftsführerbezüge und ist er als Grenzgänger in der deutschen GesmbH tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-D Österreich zu. Eine andere Beurteilung wäre nur…
…darauf erfolgenden Gewinnausschüttungen einem durch Artikel VI DBA-USA beschränkten inländischen Kapitalertragsteuerabzug (§ 93 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG), wenn sie als Genussrechte im Sinn des § 8 KStG (Abs. 3 zweiter Gedankenstrich) ausgestaltet sind. Der Umstand, dass dem Gewinnscheininhaber keine Beteiligung am Liquidationserlös und…
Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
…auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15…
Ist der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung…
… Der Umstand, dass Dividenden, die von einer inländischen GesmbH nach Erwerb der Anteile einer französischen Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs…
…Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden. Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 75% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig", dann…
Veräußert eine in Österreich ansässige Person einen im Jahr 1992 im Erbweg erworbenen 22,5-prozentigen Anteil an einer deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn…
Eine österreichische GesmbH, die eine Beteiligung an einer unter die Ausschlussbestimmung des Artikels 26 DBA-Luxemburg fallenden luxemburgischen Holdinggesellschaft hält, kann sich nicht auf die Bestimmungen des DBA-Luxemburg berufen. Für die steuerliche Behandlung der aus Luxemburg zufließenden Dividendenerträgnisse ist daher ausschließlich das österreichische…
…nbsp; Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…