…dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden…
…dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden…
…nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste sich…
…nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste sich…
…diesbezüglichen Reziprozitätsregelung ersucht. Die Reziprozität wäre erfüllt, wenn vergleichbare Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder zumindest keine wesentlich höhere Belastung zu tragen ist, als in Österreich. 18. Februar 1994…
…sonach der steuerlichen Entlastung in Österreich die steuerliche Belastung in Deutschland korrespondierend gegenübersteht. Im Fall einer deutschen Personengesellschaft müsste der Ansässigkeitsnachweis für sämtliche Gesellschafter erbracht werden. Ob dann, wenn dies mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, Nachweisvereinfachungen möglich sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden…
…Anlehnung an die Behandlung der Vorlaufkosten für den grenzüberschreitenden Erwerb einer KG-Beteiligung (EAS 1524 und Abstimmung mit Deutschland am 03.03.2000, AÖF Nr. 103/2000) die Belastung nach erfolgreicher Begründung der inländischen Betriebstätte zu erfolgen haben und nicht von einem "Vorbetriebstättenverlust" auszugehen sein…
Übernimmt eine italienische Firma auf Grund eines Rahmenvertrages mit einer österreichischen Baufirma laufend die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen…
…Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich aufgrund der Belastung von 32 der insgesamt 49 Zahlungen mit effektiv rund 30% argentinischer Steuer bei einer jahresübergreifenden, auf sämtliche der 49 Zahlungen bezogenen Betrachtung eine Durchschnittsteuerbelastung von insgesamt mehr als 15% ergeben würde. Für die Kalenderjahre…
…KESt-Belastung ihrer österreichischen Dividendenerträge zu beantragen. Das DBA-Japan beschränkt diese Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds in Drittstaaten ansässig sein und haben diese Drittstaaten mit Österreich…
…B. mit einer Gage von S 100.000,- dotiertes österreichisches Gastspiel einen Gewinn von lediglich S 14.000,-, so ist durchaus einzusehen, dass dieses Theater seine weitere kulturelle Betätigung in Österreich einstellt, wenn als zusätzliche Belastung eine österreichische Abzugssteuer von S 20.000,- (20% gemäß …
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Anleger schweizerische Anleihepapiere, so besteht gemäß Artikel 23 Abs.2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt…
…Voraussetzung, dass dieses Arbeitnehmergestellungsverhältnis auch steuerlich anzuerkennen ist (und nicht eine Assistenzleistung oder ein Arbeitgeberwechsel in diesem einen Jahr stattfindet), kann aus der Belastung der österreichischen Gesellschaft mit der Gestellungsvergütung nicht gefolgert werden, dass der gesamte Gehaltsbezug des Dienstnehmers in Österreich der Einkommensbesteuerung unterliegt. Es…
…1 Z. 3 EStG sieht hiefür die Vornahme eines Steuerabzuges vor. Der österreichische Steuerabzug stellt indessen dann keine zusätzliche Belastung für den gegenständlichen Softwareimport aus Israel dar, wenn die Vergütungen in Israel einer Besteuerung unterliegen und darin der österreichische Quellensteuerabzug im Anrechnungsweg Deckung findet (Art…
…Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art. 12 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 12 Abs…
…von Reziprozität. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn Erwerbe durch inländische gemeinnützige Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder zumindest keine höhere Belastung zu tragen ist, als in Österreich. Sollte im…
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines…
Wenn im Ausland ansässige Personen mit inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist Österreich grundsätzlich nur im Fall einer Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…