…oder um sonstige Einkünfte, so würden diese Einkünfte nicht vom taxativen Katalog des § 1 Abs. 1 Doppelbesteuerungsverordnung erfasst sein und eine ausländische Steuer wäre somit nach § 1 Abs. 2 Doppelbesteuerungsverordnung auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen diesen Arten von Einkünften kann insb…
…der Grundlage des österreichisch-japanischen DBA die Rückerstattung der österreichischen KESt-Belastung ihrer österreichischen Dividendenerträge zu beantragen. Das DBA-Japan beschränkt diese Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds…
…internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen. Die in Österreich zu erhebenden Steuern sind gemäß Artikel 23 des DBA-Italien auf die italienische Steuer anzurechnen, sodass die inländische steuerliche Erfassung der in Österreich erzielten Gewinne insoweit nicht zu einer zusätzlichen Belastung für das italienische Unternehmen führen wird. 30…
…in Rz 558 der KSt-RL 2001 die Unmittelbarkeit des Haltens einer Schachtelbeteiligung durch den Treugeber bejaht. Damit wird die gleiche Wertung auch auf der Ebene des Abkommensrechtes anzustellen sein, sodass im gegebenen Zusammenhang die Herabsetzung der österreichischen KESt-Belastung auf 5% gerechtfertigt ist. 09…
…sich hierbei um Zahlungen für das Recht, das Urheberrecht an dem Programm zu nutzen, handelt (Z. 13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2014). Für die genaue Einordnung ist ein Rückgriff auf innerstaatliches Recht erforderlich. Im Ertragsteuerrecht gilt die Herstellung und Entwicklung…
…nicht eine Assistenzleistung oder ein Arbeitgeberwechsel in diesem einen Jahr stattfindet), kann aus der Belastung der österreichischen Gesellschaft mit der Gestellungsvergütung nicht gefolgert werden, dass der gesamte Gehaltsbezug des Dienstnehmers in Österreich der Einkommensbesteuerung unterliegt. Es ist daher der auf deutscher Seite geäußerten Auffassung beizupflichten…
…dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden…
…dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden…
…Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen…
…Fragen, Finanzierungsfragen, Buchhaltung und Bilanzierung sowie Ausbildung gemäß Artikel 7 DBA-Niederlande keinem Quellensteuerabzug in Österreich. Findet keine Einzelabrechnung sondern eine Belastung der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege einer Kostenumlage statt, wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen besonders darauf zu achten sein, dass ausreichendes…
… denn diese Möglichkeit steht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 24 Abs. 3 KStG auch juristischen Personen offen. Ergibt sich ein in Österreich steuerpflichtiges Einkommen von S 14.000,- würde dies im Fall einer Antragsveranlagung zu einer inländischen Körperschaftsteuerbelastung von S 4.760,- (34…
…1 Z. 3 EStG sieht hiefür die Vornahme eines Steuerabzuges vor. Der österreichische Steuerabzug stellt indessen dann keine zusätzliche Belastung für den gegenständlichen Softwareimport aus Israel dar, wenn die Vergütungen in Israel einer Besteuerung unterliegen und darin der österreichische Quellensteuerabzug im Anrechnungsweg Deckung findet (Art…
…die steuerliche Belastung in Deutschland korrespondierend gegenübersteht. Im Fall einer deutschen Personengesellschaft müsste der Ansässigkeitsnachweis für sämtliche Gesellschafter erbracht werden. Ob dann, wenn dies mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, Nachweisvereinfachungen möglich sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Aus der Sicht des BMF ist…
…AÖF Nr. 103/2000) die Belastung nach erfolgreicher Begründung der inländischen Betriebstätte zu erfolgen haben und nicht von einem "Vorbetriebstättenverlust" auszugehen sein. Der "fiktive österreichische Veranstalter" wird das Risiko einer Abweichung der tatsächlichen Aufführungsdauer von der prognostizierten Aufführungsdauer zu tragen haben. Der fiktive "Ankauf" der…
…DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994…
…Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der gewählten Gestaltung beseitigt werden: die Sicht des deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen…
…die für die technische Beratung zu leistenden Vergütungen einem 20%igen Steuerabzug auch dann zu unterwerfen, wenn die im Veranlagungsweg von der Betriebstätte zu erhebende Körperschaftsteuer - auf die die Abzugssteuer anzurechnen wäre - wesentlich niedriger ausfällt und sonach ein Großteil des Steuerabzuges nach Vornahme der Veranlagung…
…Konzeption des Einkommensteuerrechtes dieses Landes gehört, den Gestellungsnehmer als steuerlichen Arbeitgeber zu werten. Bei DBA, die das Steuerfreistellungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht alleine deshalb freigestellt werden, weil dem Arbeitgeber ein Nachweis über die tatsächliche Besteuerung des…
…mehr nach Artikel VIII des Abkommens in Österreich steuerfrei zu stellen. Die amerikanischen Mitarbeiter, von denen angenommen wird, dass sie weiterhin als "residents" der USA einzustufen sind, treten durch den länger als 6-monatigen Inlandsaufenthalt gleichzeitig auch in die österreichische unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht ein…
…einen Produktverkauf vor. Dies gilt auch für den Verkauf eines Updates des Software-Produktes als SMP-Paket (symmetrisches Multiprocessing) und zwar auch dann, wenn die Anfertigung von Kopien für den Netzwerkbetrieb im Unternehmen des Kunden gestattet wird (Z 14.2 OECD-Kommentar zu Art. 12)…