…Geschäftsführer die Leitung einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin in Österreich), so spricht vieles dafür, dass die Begründung eines solchen Zweitwohnsitzes in Tschechien nicht zu einer Verlagerung des "Mittelpunktes der Lebensinteressen…
…Besteuerungsrecht an den Bezügen aus den beiden Dienstverhältnissen zusteht. Infolge der Begründung des Wohnsitzes in Österreich wird die Person unbeschränkt steuerpflichtig. Aus zwischenstaatlicher Sicht ist die Person gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Japan aufgrund des Mittelpunktes der Lebensinteressen weiterhin in Japan ansässig…
…eine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen im Sinn des Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Ukraine eintritt. Erfolgt diese Auslandsentsendung für nicht länger als 5 Jahre und hält sich die Familie des Steuerpflichtigen weiterhin in Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt…
…dass seine stärksten wirtschaftlichen Interessen in Liechtenstein liegen. Der weitere Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn der VwGH die Bedeutung der persönlichen Beziehungen…
…Staatsgebiet ausgeübt wird (z.B. anlässlich von beruflich bedingten Zwischenaufenthalten im Inland) tritt aliquote inländische Lohnsteuerabzugspflicht ein. Ist allerdings der österreichische Wohnsitz weiterhin als Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen (dafür spricht z.B. eine 2 Jahre nicht übersteigende Auslandsentsendung bzw. der Verbleib der Familie in Österreich…
…es einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Weiters wäre auch die endgültige Entscheidung der Mitgliedstaaten in Bezug auf allfällige Bemerkungen (observations) zum neuen OECD-MA abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt anzumerken, dass auch die neue Kommentarversion wesentliche Einschränkungen in der Begründung von…
…für den österreichischen Generalunternehmer eine Betriebstätte, dann ist im Rahmen einer "Funktionsanalyse" festzustellen, welche Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers tatsächlich auf der russischen Baustelle erbracht worden sind. Sobald darüber Klarheit besteht, wird in einem weiteren Schritt zu untersuchen sein, welcher Gewinn von einem unabhängigen Unternehmer durch…
…wie sie die Produkte direkt bei der deutschen Gesellschaft erwerben können), dann könnte eine solche Form der bloßen vorbereitenden Geschäftsanbahnung noch nicht als Ausübung einer Verkaufsvollmacht (im weiten Sinn des Artikels 5 Abs. 5 DBA-Deutschland) angesehen werden (EAS 3232). Wird nun das Funktionsprofil des…
…166 mit weiteren Nachweisen). Nur untergeordnete Mitbenutzung durch Andere wäre für die Annahme einer Betriebstätte unschädlich (Hinweis auf VwGH 21.05.1997, 96/14/0084). Das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht…
…der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts insb. folgende Fragen: allfällige Quellenbesteuerung von an den deutschen Hersteller zu leistenden Zahlungen, allfällige Begründung einer inländischen Betriebsstätte der D-AG. Hinsichtlich der an die D-AG zu entrichtenden Zahlungen ist zunächst zu prüfen, ob diese unter die beschränkte Steuerpflicht…
…Statistiken und Auswertungen (Kunden und Produktdatenbanken), direkte Kontaktaufnahme mit potentiellen Versicherungskunden zur Verifizierung von Informationen über den Kunden und zur weiteren Nachprüfung bei Feststellung einer negativen Bonität durch einen externen Gläubigerschutzverband. Die österreichischen externen Vertriebsmitarbeiter werden durch die Mitarbeiter der österreichischen Betriebsstätte über Versicherungsmöglichkeiten informiert…
…Steuerpflichtigen einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich ansehen. Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es zu Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr…
…nbsp; Nach Artikel 26 DBA-FL sind in Liechtenstein steuerfreie "Gesellschaften" unter bestimmten Voraussetzungen aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Der Begriff "Gesellschaft" wird im Abkommensrecht teilweise in einem wesentlich weiteren Sinn als im inländischen Recht verwendet: nach Artikel 3 Abs. 1 lit. b…
…Verlust geltend gemacht werden. Wenn eine nicht dem Abkommen entsprechende Besteuerung dargelegt werden kann (unter Beibringung einer Begründung der schweizerischen Abgabenbehörde zur Auslegung des Artikels 7 Abs. 5 DBA Schweiz), so steht in weiterer Folge die Möglichkeit der Einleitung eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 Abs…
…dieser Niederlassung nicht in ein Dienstverhältnis aufnimmt, sondern dass er äußerlich unter dem Status eines selbständigen Handelsvertreters Dienstnehmer-Funktionen wahrnimmt (damit er nach diesem Erscheinungsbild nicht als "abhängiger Vertreter" gewertet wird), wenn weiters der inländische Warenabsatz so präsentiert wird, dass die zugrundeliegenden Kaufverträge nicht in…
…OECD kann eine Landwirtschaft ("Farm") grundsätzlich eine Betriebsstätte sein, wobei im Übrigen jedoch die Anwendbarkeit des Art. 6 OECD-MA unberührt bleibt (vgl Rz 9 des OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA). Dabei müssen aber auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte…
…werden. Es liegt jedenfalls eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes vor, wenn die Vergütungen der T2-GmbH ohne Anwendung der in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen vorgesehenen Methoden ausschließlich in der Schweiz festgesetzt werden und zudem oft rückwirkend ohne jede nachvollziehbare Begründung wieder geändert werden. Andererseits wird festzustellen sein…
…Personengesellschaft begründen. Wohl sieht Art. 7 Abs. 8 des Abkommens vor, dass auch "steuerlich gleichbehandelte Personenvereinigungen" dem Betriebstättenstaat ein Besteuerungsrecht vermitteln könnten, doch scheidet für die VAE eine Berufung auf diese Regelung mangels Besteuerung und damit mangels "steuerlicher Gleichbehandlung" in den VAE aus. Der weitere…
…jener Restgewinn, der nach fremdüblicher Abgeltung der Routinefunktionen verbleibt. Im gegebenen Zusammenhang wird aber noch ein weiterer Aspekt zu beachten sein, nämlich jener, demzufolge die Bauplanung und -überwachung nach Z 17 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 eine Baubetriebstätte begründen kann, wenn die…
…Zur näheren Begründung siehe EAS 2807. Angesichts der steuerlichen Transparenz österreichischer Personengesellschaften geht die Beteiligungsertragsbefreiung im Fall einer doppelstöckigen Personengesellschaftskonstruktion nicht verloren; die Befreiung bleibt sonach erhalten, wenn zwischen die französische Kapitalgesellschaft und die inländische operativ tätige Personengesellschaft eine weitere zu 100% von der französischen…