…ausführlich dargestellt. Dem Finanzamt ist daher grundsätzlich Recht zu geben, wenn es ausgeführt hat, bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit würden Verpflegungsmehraufwendungen nicht mehr anfallen, weshalb auch keine Tagesdiäten berücksichtigt werden könnten. Im Berufungsfall ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass der Bw. an…
…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage hinsichtlich der Berücksichtigung von Reisekosten gem. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 bei Begründung eines (weiteren) Mittelpunktes…
…unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu. Eine Ausnahme vom…
…auf Grund seines wiederkehrenden, aber nicht regelmäßigen Aufenthaltes einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründet und die Anfangsphase von 15 Tagen überschritten habe, € 561,00 nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Entsprechend markierte Reiseaufschreibungen waren beigelegt. Der Bw. wurde weiters gebeten, die in seinem Schreiben vom 15…
…Eine Reise liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder aus sonstigem beruflichen Anlass mindestens 25 Kilometer vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, eine Reisedauer von mehr als 3 Stunden bei Inlandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Begründung…
…einnehmen, um die entsprechende Konzentration und Leistungsfähigkeit beizubehalten. Strittig ist im Gegenstandsfall somit einzig und allein, inwieweit die eingangs ausführlich beschriebenen rechtlichen Bestimmungen betreffend Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit trotz Vorliegen einer körperlichen Krankheit - im vorliegenden Berufungsfall Diabetes - Anwendung finden. Für die Beurteilung, ob…
…0073). Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten ist daher weder die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu…
…Werbungskosten. Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten ist daher weder die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu…
…die Auffassung des erkennenden Senates mit jener, welche die belangte Behörde in den angefochtenen Bescheiden zum Ausdruck gebracht hat. Obwohl gegenständlich durch die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit keine Reise vorliegt, die dauerhaft zu einem Verpflegungsmehraufwand führt, kann aufgrund des Kaufkraftunterschiedes zwischen Österreich und…
…Ab Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit an einem Einsatzort (Rz 718 LStR; 5/5/15 Tage) würde keine Reise mehr vorliegen, weshalb ab diesem Zeitpunkt die Kosten nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden können. Reisediäten (Tagesgelder) könnten nur anlässlich einer beruflich veranlassten Reise gemäß…
…dass derartige zusätzliche Kosten nur bei Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Absatz ein Z 9 EStG 1988 zustehen. Eine solche Reise liegt aber - wie (auch) Rz 317 klar ausspricht - ab Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit nicht mehr vor. Die Handhabung in der…
…als eine Reise nach § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 vorliegt. Ab Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit liegt allerdings keine Reise mehr vor, weshalb ab diesem Zeitpunkt die Kosten nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen sind. Ein solcher Mittelpunkt liegt aber im gegenständlichen Fall…
…den angefochtenen Bescheiden die Auffassung, dass derartige (geschätzte) Frühstückskosten ab der Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Im vorliegenden Fall begründe die Fahrtätigkeit des Bw. hinsichtlich des Fahrzeuges aber einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, und zwar innerhalb des gesamten…
…2 ) und bei Inlandsreisen eine Reisedauer von mehr als drei Stunden gegeben sein. Bei Auslandsreisen muss eine Reisedauer von mehr als fünf Stunden vorliegen. Die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort oder auf ein…
…RZ 301, die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit anzunehmen sei, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstrecken würde. Er sei am Einsatzort für die Kursdauer (mehrere Kursblöcke zu unterschiedlichen Zeiten) wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig…
…verschiedene Kunden zustelle – und sich dadurch vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit – Firmensitz seines Arbeitgebers in T. – entferne und die Fahrtdauer, wie aus der vorgelegten Aufstellung ersichtlich sei, mehr als drei Stunden dauere. Zur Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit bei ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet führe…
…0073). Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten ist daher weder die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Der Anspruch auf Fahrtkosten besteht grundsätzlich unabhängig vom Anspruch auf Tagesgelder. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu…
…zu. Die übrigen für Paris geltend gemachten Tagesgelder in Höhe von insgesamt 262,54 Euro sind hingegen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. Von der Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit aufgrund wiederkehrenden Einsatzes über einen längeren Zeitraum ist hingegen im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Nach…
…berufliche Fahrten stellen unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer Reise i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 anfallen, im tatsächlichen Ausmaß Werbungskosten dar. Daher stehen Fahrtkosten auch bei Begründung eines (eine Reise ausschließenden) weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit zu, es sei denn…
…Inlandsdiäten geltend gemacht. Die Behörde habe nach 15 Tagen die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit angenommen und daher darüber hinaus gehende Diäten nicht anerkannt. Es sei aber so, dass die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit nur im Nahbereich angenommen werden könne. Als Nahbereich…