…die Anwendung des Steuerfreistellungssystems zu erheben. Sofern daher österreichische Unternehmer bei ihren Exportlieferungen an die internationale Organisation alle nach innerstaatlichem Umsatzsteuerrecht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen (ausgenommen das Erfordernis des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16%igen österreichischen Umsatzsteuer und einer 20%igen österreichischen Einfuhrumsatzsteuer erwirbt, so kann daher diese Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von …
…die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der Fall gegenüber der…
…13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag vom BMF gemäß § 48 BAO von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht…
…gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen bloß als Subunternehmer eines Generalunternehmers tätig und wird nur der Generalunternehmer, nicht aber der Subunternehmer, im Ausland besteuert…
…Befreiung ist sachlicher Natur und verpflichtet die Mitgliedstaaten auch dann zur Steuerentlastung, wenn nicht die Bank, sondern ein Vertragspartner der Bank Abgabenschuldner ist. Die Bank hat sonach auch Anrecht hinsichtlich der begünstigten Aktivitäten, zu denen auch die Veranstaltung eines Kongresses in Österreich zählt, von der…
…jedoch verneint (vgl. EAS 1209). Da sich der Wortlaut der Bestimmung nur unwesentlich geändert hat, wird diese Rechtsansicht auch in Bezug auf das neue Abkommen aufrechterhalten. Dasselbe gilt dementsprechend für Auslandseinkünfte von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Eine Befreiung gemäß Art. XII Abschn. 37 lit…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…eine Quellensteuer von 10%, sonach von S 2.000,-, zu erheben, die sodann gemäß Artikel 23 auf die mit 34% erhobene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Das Abkommen sieht weiters vor, dass dann, wenn Portugal auf Grund einer genau umschriebenen Sondergesetzgebung eine Befreiung von der Quellensteuer…
…in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den amtlichen Aufgabenkreis benötigten finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen. 1. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…1950) anwendbar. In Fragen von steuerlichen Privilegierungen geht aber das IWF-Abkommen vor. Denn Annex V Z 2 des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen sieht vor, dass die "Bestimmungen des Übereinkommens (einschließlich dieses Annexes) […] die Rechte, Immunitäten, Privilegien und Befreiungen, die…
…in der Türkei lizenzierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, dann führt die Verpflichtung zur Entrichtung einer mit 5% von der Nettoversicherungsprämie erhobenen türkischen Steuer im Verhältnis zur österreichischen Versicherungssteuer zu einer Doppelbesteuerung. Hat das Bundesministerium für Finanzen in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Befreiung von der…
…als Angestellte der Assoziation erhalten", zu gewähren. Eine vergleichbare Wendung findet sich in Artikel 13 Absatz 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Privilegienprotokoll). Dort wird eine gleichartige Befreiung wie folgt formuliert: "die Beamten und sonstigen Bediensteten sind von innerstaatlichen…
… 98 EStG in Österreich unterliegt. Der Umstand, dass der Einbringungsvorgang lediglich für Belange der Befreiung von der Gesellschaftsteuer in Anwendung des Umgründungssteuergesetzes abgewickelt worden ist, vermag aber für sich allein nicht das obgenannte zweite Tatbestandselement zu verwirklichen. Veräußert daher die US-Gesellschaft die Beteiligung an…
…der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des Abschnittes 18 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der…
…angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung. Österreichische Angestellte internationaler Organisationen können demnach keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch nehmen. 9. Mai 1995 Für den Bundesminister…
…sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die dem Kreis des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen vergleichbar sind und die daher Inhaber der blauen Legitimationskarte sind, steht nur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982, umschrieben ist; dieser sieht keine persönliche Befreiung von der Kreditvertragsgebühr vor. 10. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: