Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…erwirbt, so kann daher diese Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der Fall gegenüber der CSFR, der Türkei, Rumänien und gegenüber den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis…
…Sondergesetzgebung eine Befreiung von der Quellensteuer gewährt, dessen ungeachtet eine (fiktive) Quellensteuer von 10% in Österreich anzurechnen ist ("Matching-Credit"); dies mit der Folge dass hiedurch eine Ermäßigung der von den Zinsen erhobenen österreichischen Körperschaftsteuer von 34% auf 24% eintritt. Die Vorschrift über den "Matching…
…Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu gewähren. Eine vergleichbare Wendung findet sich in Artikel 13 Absatz 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Privilegienprotokoll). Dort…
…Steuerentlastung im Rückerstattungsweg beim Bundesministerium für Finanzen geltend machen. Österreichische Unternehmer können daher aus den zitierten Abkommensbestimmungen im Allgemeinen keinen Anspruch auf Umsatzsteuerfreiheit ableiten. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen liegt jedoch bei Anschaffungen durch die UNIDO (UNRWA, IAEO) im Rahmen ihrer Auslandsprogramme eine besondere…
In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer Beteiligung an einer im Drittausland (Niederlande) ansässigen Gesellschaft durch die in den USA ansässige Gesellschafterin keiner beschränkten Steuerpflicht nach § 98 EStG in Österreich unterliegt. Der Umstand, dass der Einbringungsvorgang lediglich für Belange der Befreiung von der Gesellschaftsteuer in Anwendung des Umgründungssteuergesetzes abgewickelt worden ist…
…d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen, die den Beamten von der Organisation geschuldet werden, einschließlich der im Zusammenhang mit deren Tätigkeit beim Büro stehenden Zulagen, Entlohnungen, Entschädigungen und Pensionsleistungen. Diese Befreiung gilt auch für alle Unterstützungen…
…der in Österreich beschränkt Steuerpflichtigen den Jahresgrenzwert von 2.000 Euro überschreiten werden, käme die für ausländische Gastlehrer an österreichischen Bildungseinrichtungen in Abs. 10 des sog. "Gastlehrererlasses", BMF-010221/0789-IV/4/2005, AÖF Nr. 69/2006, vorgesehene Befreiung von der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug nicht…
…Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen…
…Übertritt in den Ruhestand wurde jedoch verneint (vgl. EAS 1209). Da sich der Wortlaut der Bestimmung nur unwesentlich geändert hat, wird diese Rechtsansicht auch in Bezug auf das neue Abkommen aufrechterhalten. Dasselbe gilt dementsprechend für Auslandseinkünfte von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Eine Befreiung gemäß…
…1954, genießt das italienische Kulturinstitut in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den amtlichen Aufgabenkreis benötigten finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen. 1. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Abschn. 9 lit. b normierte Befreiung von der Besteuerung bezieht sich nur auf "Gehälter und andere Bezüge, die der Fonds an Exekutivdirektoren, Stellvertreter, Amtsträger oder Angestellte des Fonds zahlt" und erfordert somit einen Konnex zwischen der Tätigkeit für den Fonds und der Zahlung. Die Witwerpension…
…er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982, umschrieben ist; dieser sieht keine persönliche Befreiung von der Kreditvertragsgebühr vor. 10. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…GmbH von den österreichischen Gesellschaftern an die schweizerische Holdinggesellschaft verkauft, dann ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorgang im Zuge des Rückzahlungsverfahrens aus dem Blickwinkel des VwGH-Erkenntnisses vom 26.07.2000, 97/14/0070, einer näheren Prüfung unterzogen wird. 11. Juli 2003 Für den Bundesminister…
…vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung. Österreichische Angestellte internationaler Organisationen können demnach keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch nehmen. 9. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Anders als das DBA-Deutschland-2000 verknüpft Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch…
…sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die dem Kreis des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen vergleichbar sind und die daher Inhaber der blauen Legitimationskarte sind, steht nur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: