…dass diese als Betriebstätten (der Muttergesellschaft) im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu werten sind. Auch die Abklärung dieser Frage bedarf des Einvernehmens mit den Abgabenbehörden Österreichs und des jeweiligen ausländischen Staates. Sollte sich ergeben, dass tatsächlich die Geschäftsführung ausländischer Tochtergesellschaften "von Österreich aus" erfolgt…
…sondern die Reparaturarbeiten nach vorheriger Vereinbarung mit dem österreichischen Kunden auf einem jeweils verfügbaren Gleis im Zugdepot des Kunden ausführt, wobei das Personal des deutschen Unternehmens nur während dieser in Blockarbeitszeit durchgeführten Arbeiten die Zugangsberechtigung zum Betriebsgelände hat und während der Arbeiten zur Mitbenutzung von…
…weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in den Oststaaten betreut - allerdings hiefür kein eigenes Personal besitzt -, dann bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der Vertrieb in Österreich tatsächlich abläuft. Stellt sich heraus, dass die T2-AG in Österreich eine…
…entsprechen. Eine Verletzung des Fremdvergleichsgrundsatzes kann vermutet werden, wenn zwischen das verarbeitende luxemburgische Konzernunternehmen und den österreichischen Lieferanten des Grundproduktes eine luxemburgische Kapitalgesellschaft "zwischengeschaltet" wird, deren Adresse sich mit jener des Verarbeitungsunternehmens deckt und die über kein Personal verfügt, sondern bei Bedarf lediglich durch einen…
…eingesetzte Personal zur Verfügung gestellt wird. Der Bestand einer solchen Betriebstätte löst damit gemäß § 81 EStG 1988 die Verpflichtung zum österreichischen Lohnsteuerabzug aus. Ob dieser Umkleideraum allerdings auch auf der Ebene des internationalen Steuerrechts eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland darstellt, bedarf…
…die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und Personal konzipiert ist, auf Grund eines Treuhandvertrages, der mit ihrer in einer Steueroase angesiedelten Muttergesellschaft abgeschlossen wird, u.a. Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den…
…entsprechendes Besteuerungsrecht zugewiesen wird. Da allerdings durch ein DBA keine Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechtes nicht bestehen, bedarf es der Prüfung, ob die britische Gesellschaft auch ohne Betriebstätte (im Sinn des § 29 BAO) der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt…
…vor, wenn ein Unternehmen eine feste Geschäftseinrichtung unterhält, durch die es seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Dafür bedarf es auch einer Verfügungsgewalt über die Geschäftseinrichtung. Ein Rechner (Hardware-Server) kann als maschinelle Einrichtung an einem physischen Standort eine Betriebsstätte begründen (siehe EAS 926, 1574…
…weil der Fall einer Betriebsaufspaltung innerhalb des ausländischen DBA-Partnerstaates vorliegt und auch ohne Einkünfteumlenkung in die Besitzgesellschaft ein Entlastungsanspruch (durch die Betriebsgesellschaft) bestanden hätte. Doch ob eine solche Unbedenklichkeit tatsächlich gegeben ist, bedarf der finanzamtlichen Prüfung. Wird in einem solchen Fall in Bezug auf…
…Persönlichkeit aus Saudi-Arabien, dann bedarf es einer Erklärung dafür, dass die Bewachungstätigkeit durchgehend in Ägypten ausgeübt worden ist und sonach die gesamten Bezüge für die Auslandstätigkeit von der österreichischen Besteuerung zu entlasten sind. Es ist diesfalls Aufgabe des Abgabepflichtigen seine tatsächlichen Aufenthaltszeiten in Ägypten…
Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…
…DBA-Bestimmungen um Flüge im "internationalen Verkehr", es sei denn, die Flüge werden ausschließlich zwischen Destinationen im jeweils maßgebenden "anderen Vertragstaat" (das ist der Partnerstaat des jeweils mit Österreich abgeschlossenen DBA) betrieben. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge zwar im eigenen Namen aber auf…
…Dienst der Schweiz beschäftigten österreichischen Grenzgänger ihre Grenzgängereinkünfte in Österreich versteuern; die in der Schweiz erhobene Steuer ist auf die österreichische anzurechnen. Dieses Revisionsprotokoll bedarf noch des Austausches der Ratifikationsurkunden, um in Kraft treten zu können. Sollte dies noch im September 1994 geschehen, würde die…
…sondern der britischen Architekten-Gesellschaft zuzurechnen. Daher ist für die DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich das von der Gesellschaft beigebrachte Formular ZS-QU2 erforderlich und es bedarf - ungeachtet des Besteuerungsdurchgriffes nach § 99 EStG 1988 und der Neuregelung in EStR 2000 Rz 104 - keines weiteren Entlastungsbegehrens…
…auf Passivleistungen. Duldungsleistungen wie beispielsweise die Vermietung einer Maschine führen nicht dazu, dass hierdurch eine tschechische Betriebstätte des österreichischen Vermieters begründet wird. Auch die Vermietung von Personal vermag daher nicht für den Arbeitskräftegesteller eine Dienstleistungsbetriebstätte in Tschechien zu begründen. Es ist hierbei unerheblich, ob die…
…die Anlage von einer finnischen Konzerngesellschaft geliefert und die Errichtung von einer anderen finnischen Konzerngesellschaft übernommen wird, wobei die Auswahl des Projektleiters ebenfalls von Finnland aus vorgenommen worden ist. Dieses Sachverhaltsbild spricht für eine Personalgestellung für Belange einer Anlagenerrichtung, die jedoch nicht durch ein inländisches…
…in einer Anfangsphase geschultes Personal der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl bei der Produktion der Fertigteilbausätze als auch bei deren Montage auf dem jeweiligen Gelände der Kunden schulend mitwirken soll, dann kann ein solcher Arbeitskräfteeinsatz nach Auffassung des BM für Finanzen nicht…
…Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens; das entsendende Unternehmen "duldet", dass seine Arbeitskräfte für ein anderes Unternehmen (hier: für die Ö-GmbH) arbeiten. Es wird daher von einem wesentlichen Indiz für das Vorliegen einer Aktivleistung ausgegangen werden, wenn die entsandten Arbeitnehmer (anders als im Fall einer Personalvermietung…
…dem Tätigkeitsstaat zu. Ob in einem solchen Fall die Personalgestellung als solche steuerlich anerkannt wird, oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gestellungsnehmer als der eigentliche Arbeitgeber anzusehen ist, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht vom BM für Finanzen im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden kann…
Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…