Errichtet eine österreichische GmbH für eine polnische Papierfabrik eine Kesselanlage, wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus…
…14 Abs. 3 DBA-CZ). Auch der für die Qualifikation von Baustellenbetriebstätten maßgebende Grundsatz, dass die Baustellenfrist für jede Baustelle gesondert anzuwenden ist und daher die Bautätigkeit auf getrennt zu wertenden Baustellenprojekten nicht zusammenzurechnen ist, kommt bei der Qualifikation von Dienstleistungsbetriebstätten nicht zur Anwendung. Werden…
…den der kaufmännischen Abwicklung dienenden Räumlichkeiten der ARGE die Betriebstätteneigenschaft zu nehmen. Allerdings wird zu beachten sein, dass dadurch keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile…
…1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes (EAS 341, EAS 1865) noch hinsichtlich des Endes von Relevanz. Wohl kann im Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die Bautätigkeit beendet worden ist. Ist es aber so…
…es z.B. darauf ankommen, ob es sich bei den angemieteten Schalungselementen im wesentlichen um so komplette Schalungsausrüstungen handelt, dass sie als Einheit bereits die vom Mieter ausgeübte Bautätigkeit ermöglichen; Menge, Volumen und Zusammengehörigkeitsgrad der Schalungsausrüstung werden daher im gegebenen Zusammenhang eine Rolle spielen; für…
…die Filiale als Repräsentanz im Sinn von Art. 4 DBA-UdSSR zu werten sein sollte, keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne in Rußland zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der russische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in…
…inländischen, die 12 Monatsfrist übersteigenden Baubetriebstätte anzunehmen. Dies deshalb, weil bei einer über ganz Österreich verteilten Bautätigkeit das Erfordernis der räumlichen Zusammengehörigkeit der einzelnen Baustellen nicht mehr gegeben ist. Diese Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß sie auf deutscher Seite korrespondierend geteilt wird 07…
…unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich…
…dann ist zunächst festzustellen, ob diese deutsche Mitunternehmergemeinschaft (KG-Gesellschafter und atypisch still beteiligte GMBH) durch die Bautätigkeit in Österreich eine Baubetriebstätte (länger als 12 Monate andauernde Bauausführung) begründet hat. Trifft dies - auf der Ebene der Mitunternehmergemeinschaft - zu, dann unterliegen alle Partner dieser Mitunternehmergemeinschaft der…
…werten sein, da sich die Planungstätigkeit nicht unmittelbar auf eine technische Bauausführung, sondern auf die kommerzielle Machbarkeit des Projektes und auf eine Vielzahl von Dienstleistungen im Vorfeld der eigentlichen Bautätigkeiten bezieht. Auch der Umstand, dass mit dem schweizerischen Unternehmen eine Mindestvergütung vereinbart ist, in die…
…Update 2002 Eingang finden. Die Dinge wären nur dann anders zu beurteilen, wenn die Entsorgungsarbeiten einen integrierenden Teil einer Bauausführung darstellten, mögen sie auch nur der unmittelbaren Vorbereitung der eigentlichen Bautätigkeit dienen. 08. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nur insoweit in Albanien besteuert werden, als diese auch dort erbracht werden (Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Art. 5: "Planungstätigkeiten und die Überwachung der Bautätigkeit auf der Baustelle fallen unter Absatz 3"). Hingegen können jene Tätigkeiten der Ö-GmbH, die in Österreich erbracht werden…
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
Übernimmt ein schweizerisches Unternehmen über Auftrag eines deutschen Unternehmens im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnhausanlagen in Österreich bestimmte Funktionen (Objektsuche und Bewertung, Verhandlungen und Vertragserstellung betreffend Objektankauf, Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und Kunden während der Bauphase, Neuparifizierung, Projektentwicklung, Planung und Kostenkalkulation, Bauleitung und Überwachung…
Nach dem derzeit geltenden OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen wird die Bauüberwachung, wenn sie nicht vom Generalunternehmer betrieben wird, nicht als Mitwirkung an der Bauführung gewertet. Beauftragt daher der Generalunternehmer, der die Errichtung von Fabrikhallen und Verwaltungsgebäuden in Österreich übernommen hat, einen in…
Zurzeit gibt es noch keine international anerkannte umfassende Definition für den in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriff der "Bauausführungen". Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Begriff nicht eng auszulegen. Er bezieht sich daher einerseits nicht nur auf Unternehmer, die ein komplettes Bauwerk errichten, sondern auch…