…1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS 2606). Diese in EAS 2606 gegebene rechtliche Beurteilung wird im Grunde auch dann gelten, wenn die Konzernmuttergesellschaft nur 8% der Anteile an der deutschen…
…im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist, sodass derzeit hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können. Liegt ein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann unterliegen die ausschüttungsgleichen Erträge im Durchgriffsweg (also ungeachtet der tatsächlichen Ausschüttung an den Investor…
…10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die Verordnung BGBl. Nr. 57…
…an der inländischen Kapitalgesellschaft überwiegend natürliche Personen mit Ausländereigenschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Ist eine inländische Privatstiftung der alleinige Gesellschafter der inländischen Kapitalgesellschaft, dann muss jeder Versuch, eine mittelbare Beteiligung von Steuerausländern nachzuweisen, scheitern. Denn eine mittelbare Beteiligung würde voraussetzen, dass eine Beteiligung an…
…wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im Wege einer Veräußerung der Beteiligung an solchen Steueroasengesellschaften in die Hände der…
…steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte niederländische Holdinggesellschaft nicht entgegen (siehe in diesem Sinn EAS 2606 vom 06.05.2005 in Bezug auf deutsche Obergesellschaften; siehe auch UFS vom…
…Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gewinnanteile an der kanadischen Personengesellschaft der österreichischen Besteuerung; dazu gehören auch Veräußerungsgewinne (capital gains). Eine steuerliche Erfassung erst im Zeitpunkt der Ausschüttung solcher Gewinne an den österreichischen Personengesellschafter wäre daher nicht rechtsrichtig. 5. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Kapitalgesellschaften - der 35%igen Einkommensteuer. Gehört die ITC einer österreichischen Gesellschaft, dann unterliegt die Ausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft einer Besteuerung von 27,5%, wobei durch Anrechnung der Vorbelastung mit 35% ein Rückzahlungsbetrag von 7,5% erwächst, der zusätzlich durch Rückzahlung von 2/3 der…
…entspricht der Konzeption des österreichischen Steuersystems in Bezug auf rein innerösterreichische Gesellschaftsverschachtelungen, wo ebenfalls die in den Händen einer Konzerngesellschaft erzielten und dort versteuerten Gewinne steuerfrei durch Zwischengesellschaften hindurchgeschleust und erst bei der Ausschüttung an natürliche Personen einer weiteren (ermäßigten) Besteuerung unterworfen werden. Im internationalen…
…Ende November 2005 die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in…
…österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen…
…letztlich zu 100% an einer operativ tätigen Personengesellschaft beteiligt ist, vermag einen Missbrauch weder im Hinblick auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding A GmbH noch auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding B GmbH von vornherein auszuschließen. Anlässlich der Ausschüttung hat die österreichische GmbH…
…AÖF Nr. 62/1999 sowie die österreichisch-schweizerische Verständigung AÖF Nr. 34/2000). Ist daher eine (tätige) deutsche Kapitalgesellschaft einerseits zu 99% an einer österreichischen GmbH beteiligt und andererseits zugleich Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des §…
…diese Frage bejaht. Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft an ihre US-LLC-Muttergesellschaft können daher - vorbehaltlich späterer gegenteiliger Auslegungsergebnisse der OECD-Arbeiten - im Rückerstattungsweg gemäß Artikel VI DBA-USA insoweit von der halben österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet werden, als die Ausschüttung in den USA ansässigen Gesellschaftern zuzurechnen…
…Ausschüttung nach Artikel 10 iVm Art. 24 Abs. 2 DBA-Rumänien ein Besteuerungsrecht erlangt. Da die rumänische Gewinnausschüttung in Österreich sonach keiner Besteuerung unterliegt, kann folglich auch die rumänische Quellensteuer in Österreich steuerlich nicht verwertet werden (siehe auch EAS 1828). Wird die Beteiligung an der…
…Beschließt eine österreichische GesmbH im Jahr 1992 aus dem Jahresgewinn 1991 eine Ausschüttung an ihre 98%ig beteiligte französische Muttergesellschaft und an eine mit 2% beteiligte deutsche Gesellschaft vorzunehmen, so ist von der Gewinnausschüttung zunächst die 25-prozentige österreichische Kapitalertragsteuer in voller Höhe einzubehalten und…
…der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass der Ausschüttung des inländischen GmbH-Gewinns an die natürliche Person einbehaltene österreichische Kapitalertragsteuer zur Anrechnung zuzulassen, sofern nachweisbar ist, in welchem Ausmaß die in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist. Der…
…der Ausschüttung durch eine Stiftung passt nicht mehr in das sich aus dem Wortlaut des § 50d ergebende Tatbestandsbild. § 50d Abs. 3 dEStG lautet wie folgt: "Eine ausländische Gesellschaft hat keinen Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastung nach Absatz 1 oder Absatz 2, soweit Personen an…
…jedenfalls an einer derartigen inländischen festen Einrichtung, sodaß das Besteuerungsrecht Spanien zusteht. Allerdings ist noch folgendes mitzubedenken: Hält die Gehaltsvereinbarung mit der GmbH einer Beurteilung nach dem Fremdverhaltensgrundsatz nicht stand (z.B. weil die erbrachten Leistungen, wie Vorbereitung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung, Wahrnehmung der Kontrollrechte…