…ein fremdübliches Niveau angehoben, sondern den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit den Investitionen der Bf. in den Mietgegenstand zur Gänze versagt hat, ist sie von einem nicht zum Betriebsvermögen gehörigen Wirtschaftsgut bzw. einer ‚verdeckten Ausschüttung an der Wurzel‘ ausgegangen. Dazu wären Feststellungen erforderlich, ob das entsprechende…
…Sicht die Nutzung der einzelnen Gebäudeteile darstellt und was daraus rechtlich folgen könnte. Da für eine "verdeckte Ausschüttung an der Wurzel" noch auszuscheidender Aufwand nicht betragsmäßig feststeht, wird den Parteien eine Nachfrist gewährt, die vom Vorsitzenden vorgetragenen Schätzwerte zu konkretisieren. In der fristgerecht erstatteten Stellungnahme…
…für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind (verdeckte Ausschüttung "an der Wurzel"). In Bezug auf den zweitgenannten Fall ist entscheidend, dass Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein causa societatis veranlasst ist, von vorneherein nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der Körperschaft zählen (vgl…
…sich an diesen Adressen auch ein Einkaufszentrum mit Tankstelle, Ladestation und Geschäften des täglichen Bedarfs (Hofer, Drogeriemarkt, Apotheke etc.) befindet, was nahelegt, dass private Besorgungen im Vordergrund gestanden sind, zumal diesbezügliche Fahrten eben nicht erfasst sind. Dass die Nutzungsüberlassung der Fahrzeuge an ***Lebensgef*** ihre Wurzel…
…Diese sei der Bf aber nicht zugestanden worden, weshalb von Beginn an klar gewesen sei, dass diese Forderungen niemals zu einem Zahlungseingang führen können. Die Wertberichtigung an der Wurzel entspreche daher den Bewertungsbestimmungen des EStG. 2. Verdeckte Ausschüttungen Die nach der neueren Judikatur geforderten Feststellungen…
…Um eine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel anzunehmen, bedarf es zudem einer zweiten Voraussetzung, nämlich dass das betreffende Wohnobjekt schon seiner Erscheinung nach für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sein muss, wobei in diesem Zusammenhang auch auf die sonstige Tätigkeit der Kapitalgesellschaft Bedacht…
…nach Maßgabe der Bestimmungen des § 30 EStG 1988 zu ermitteln. Die so ermittelten Einkünfte sind gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu veranlagen. Rz 639: Außerhalb des Bereiches der Lebensführung können Aufwendungen zu verdeckten Ausschüttungen führen, wenn sie der Rechtsstellung des…
…Liegt keine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel vor, stellt die Überlassung eines Wirtschaftgutes an den Gesellschafter-Geschäftsführer für dessen private Zwecke, soweit darin nicht eine angemessene fremdübliche Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit zu erblicken ist, eine laufende verdeckte Ausschüttung dar, die bei der Gesellschaft zum Ansatz…
…sodass sie als verdeckte Ausschüttung an der Wurzel von vornherein nicht zum Betriebsvermögen zählen würden (beispielhafter Verweis auf VwGH 16.5.2007, 2005/14/0083; VwGH 26.3.2007, 2005/14/0091). Überdies erfolge die Vermietung der repräsentativen Wohnung an den Gesellschafter zu einem Mietzins…
…B. mangels Bonität des Anteilsinhabers eine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel vorliegen. (Raab/Renner in Renner/Strimitzer/Vock die Körperschaftsteuer 198833 Anhang zu § 8 KStG, Tz. 76 mwN) Gemäß § 27 Abs. 1 EStG sind Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (Abs. 2…
…nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenats hier die neuen Überlegungen der Verwaltungsübung zur "Ausschüttung an der Wurzel" in KStR 2013 Rz 637 ff, wonach das wirtschaftliche Eigentum am gesamten Grundstück in einem solchen Fall bei der Zuwendungsempfängerin liegen könnte. Das würde nach der ständigen Rechtsprechung voraussetzen…
…eine "verdeckte Ausschüttung an der Wurzel" anzunehmen, müsse das betreffende Wohnobjekt schon seiner Erscheinung nach für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sein (besonders repräsentativ oder speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestellt). Die Berufungswerberin führte aus, dass sie sich umfangreich mit der Vermietung…
…als eine verdeckte Ausschüttung "an der Wurzel", die zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 führt ("zweiter Fall" im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 07.12.2020, Ra 2020/15/0004), ein (Seite 37). Der Verwaltungsgerichtshof hob…
…"Liegt keine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel vor, stellt die Überlassung eines Wirtschaftsgutes an den Gesellschafter-Geschäftsführer für dessen private Zwecke, soweit darin nicht eine angemessene fremdübliche Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit zu erblicken ist, eine laufende Ausschüttung dar, die bei der Gesellschaft zum Ansatz fremdüblicher…
…5 des Schreibens des steuerlichen Vertreters vom 05.11.2019] b) Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nicht vor Im Übrigen liegt auch unter Berücksichtigung der inzwischen geänderten Rechtsprechung des VwGH keine verdeckte Gewinnausschüttung vor: Gebäude, die für eine verdeckte Ausschüttung ,an der Wurzel' in Betracht kommen…
…auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestellt" eher im Dunkeln ("konkrete Umstände des Einzelfalls") bleiben. Voraussetzung dafür, im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung eine verdeckte Ausschüttung (auch eine solche an der Wurzel) anzunehmen, ist dabei stets, dass die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich nicht standhält (vgl…
…bloß für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind (verdeckte Ausschüttung "an der Wurzel"). In Bezug auf den zweitgenannten Fall ist entscheidend, dass Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein causa societatis veranlasst ist, von vorneherein nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der Körperschaft zählen…
…sodass sie als verdeckte Ausschüttung an der Wurzel von vornherein nicht zum Betriebsvermögen zählen würden (beispielhafter Verweis auf VwGH 16.5.2007, 2005/14/0083; VwGH 26.3.2007, 2005/14/0091). Überdies erfolge die Vermietung der repräsentativen Wohnung an den Gesellschafter zu einem Mietzins…
…Gewinnausschüttung an der Wurzel (=Ausschüttung der gesamten Baukosten, kein Vorsteuerabzug) sei, wenn < es eine spezielle Luxuswohnung ist, die nicht jederzeit betrieblich verwertbar ist < die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich nicht standhält (dabei ist zu berücksichtigten, was ein Investor als Rendite aus der…
…sie als "verdeckte Ausschüttung an der Wurzel" von vornherein nicht zum Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft zählen (vgl. VwGH 16.05.2007, 2005/14/0083). Die Anschaffung des verfahrensgegenständlichen Reihenhauses durch die Beschwerdeführerin diente unstrittig im festgestellten Ausmaß von 21,45 % unternehmerischen Zwecken. Der Erwerb erfolgte demnach…