…zu entscheiden, gestattet nach Auffassung des BM für Finanzen nicht, die vertraglichen Abmachungen so umzuqualifizieren, dass in den Kaufpreisraten ein Entgelt für "das Recht auf Benutzung gewerblicher....Ausrüstungen..." im Sinn von Art. 12 DBA-Polen gesehen wird. Es würde jeder kaufmännischen Logik zuwiderlaufen, für eine…
…bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Rumänien gestattet daher Rumänien die für die Applikations-Softwareüberlassung…
…Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen" vom Lizenzgebührenbegriff umfasst. Diese Wortfolge wurde im Rahmen des Updates 1992 aus dem OECD-MA gestrichen, ist jedoch immer noch im UN-MA enthalten. Der Begriff "Ausrüstungen" wird weder im OECD-MA 1977 noch im UN-MA definiert. Ebensowenig…
…OECD-Musterabkommen substanziell insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen Wirtschaftsgütern gleichzusetzen ist (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht…
…neben den abzugsbesteuerten Entgelten des inländischen Veranstalters (Auftrittsgage und Preisgeld) von einem im Drittausland ansässigen Sportartikelhersteller Sponsorzahlungen dafür, dass dessen Ausrüstungen bei den Wettkämpfen verwendet werden, dann zählen die auf den Inlandswettkampf entfallenden Sponsorgelder zu den in Österreich steuerpflichtigen Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit als Sportler…
…b des Schlussprotokolls zu Artikel 7 DBA-Malaysien dazu verpflichtet, bei der Besteuerung der von einem österreichischen anlagenerrichtenden Unternehmen in der malaysischen Baustelle erzielten Gewinne alle Kosten für Materialien und Ausrüstungen, die das anlagenerrichtende Unternehmen hergestellt oder angeschafft und in der Folge an die Baustelle…
…Kunden für die Raftingfahrten in Deutschland akquiriert werden, und wird den beiden Bootsführern eine Hütte in Österreich überlassen, in der sie die für die Raftingtouren benötigten Ausrüstungen lagern, so erscheint ein derartiger Stützpunkt des Dienstleistungsbetriebes der beiden Bootsführer durchaus mit einem "Warenlager" eines Handelsbetriebes vergleichbar…
…des Lizenzgebührenbegriffs noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen, kaufmännischen und wissenschaftlichen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte…
…werden (lit. b). Hat daher ein österreichisches Unternehmen am 29. August des Jahres 1 mit einem chinesischen Stahlwerk einen Vertrag über die Errichtung eines Gas-Wiederaufbereitungssystems abgeschlossen, auf Grund dessen maschinelle Ausrüstungen samt technischer Dokumentation, Know-How und technische Dienstleistungen zu erbringen sind, dann würden…
…In Bezug auf die nicht der indischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile, die auf außerhalb Indiens erbrachte technische Leistungen entfallen (Basic Engineering; Detail-Engineering einschl. der in Österreich erstellten Fertigungszeichnungen und Werkstattpläne für technologische Ausrüstungen; Procurement-Unterstützung betr. Offertbeurteilung und technische Abwicklung des Anlagenzukaufes; Know-How-Dokumentation…
… Überlassung von technischem Know-How; Technische Assistenz bei Errichtung, Inbetriebnahme und laufendem Betrieb; Training von Personal der indischen Gesellschaft; Assistenz bei Beschaffung von Ausrüstungen, Ersatzteilen und Material; Übertragung einer Alleinlizenz und von Patentrechten an die indische Gesellschaft; Diverse Tests und Nachbesserungen; dann wird eine Entgeltaufteilung…
…bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations…
…Das DBA-Israel folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Israel gestattet daher Österreich…
…dem Jahre 1977 vorgesehen war. Darnach gilt auch eine Vergütung "für die Benutzung .... gewerblicher.... Ausrüstungen" als Lizenzgebühr. Erhält daher eine österreichische Kapitalgesellschaft von einem spanischen Lebensmittelproduzenten Gebühren dafür, dass dieser Transportbehältnisse der österreichischen Gesellschaft für die Auslieferung seiner Produkte benützen darf, dann fallen solche Benützungsgebühren…
…Nutzungsüberlassung unkörperlicher Wirtschaftsgüter), sondern gilt auch für Vergütungen für die Nutzungsüberlassung körperlicher Wirtschaftsgüter ("gewerbliche Ausrüstungen"). Wird daher in Tschechien im Rahmen einer Betriebsprüfung eine abkommenskonforme Abzugsbesteuerung für die Jahre 2001 bis 2003 nachgefordert und wird dieser Nachforderungsbetrag im Jahr 2004 bezahlt, dann ist dieser Nachforderungsbetrag…
…nicht bloß vermietet werden. Eine Betriebsstätte kann auch dann vorliegen, wenn kein eigenes Personal vor Ort nötig ist, das den Rechner bedient, oder wenn Ausrüstungen automatisch betrieben werden (vgl. OECD-MK Art. 5, Rz 127). Betreibt die schweizerische AG einen Rechner, um darauf Kryptowährungen zu…
…als Kostenweiterbelastung zu werten ist. Eine derartige Kostenweiterbelastung kann aber begrifflich nicht als eine unter Artikel 12 DBA-Türkei fallende Lizenzgebühr für die Überlassung von gewerblichen Ausrüstungen gewertet werden und vermag daher der Türkei keinen Anspruch auf eine Quellensteuererhebung zu vermitteln. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…und nicht der Vermieter, der die betriebstättenbegründende "Tätigkeit des Unternehmens" ausübt. In diesem Fall würden die dem österreichischen Unternehmen zufließenden Vergütungen allerdings als "Vergütungen für das Recht auf Benutzung gewerblicher Ausrüstungen" zu werten sein und könnten nach Artikel 12 Abs. 2 iVm Abs. 3 lit…