Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1063
Benützungsgebühren für Transportbehälter
geltende FassungEAS-AuskunftH 205/1-IV/4/97vom 21.04.1997
Wortlaut laut Findok
Artikel 12 Abs. 3 DBA-Spanien
enthält noch jene Lizenzgebührendefinition, wie sie im
OECD-Musterabkommen aus dem Jahre 1977 vorgesehen war. Darnach gilt auch eine
Vergütung "für die Benutzung .... gewerblicher.... Ausrüstungen"
als Lizenzgebühr. Erhält daher eine österreichische
Kapitalgesellschaft von einem spanischen Lebensmittelproduzenten Gebühren
dafür, dass dieser Transportbehältnisse der österreichischen
Gesellschaft für die Auslieferung seiner Produkte benützen darf, dann
fallen solche Benützungsgebühren unter Artikel 12 DBA-Spanien. Eine in
Spanien hievon zu entrichtende Quellensteuer wäre daher im Ausmaß von
5% der Gebühren auf die österreichische Körperschaftsteuer nach
den üblichen Grundsätzen anrechenbar.
21. April
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 205/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14407
- Gültig
- 21.04.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF