RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1063

Benützungsgebühren für Transportbehälter

geltende FassungEAS-AuskunftH 205/1-IV/4/97vom 21.04.1997

Wortlaut laut Findok

Artikel 12 Abs. 3 DBA-Spanien enthält noch jene Lizenzgebührendefinition, wie sie im OECD-Musterabkommen aus dem Jahre 1977 vorgesehen war. Darnach gilt auch eine Vergütung "für die Benutzung .... gewerblicher.... Ausrüstungen" als Lizenzgebühr. Erhält daher eine österreichische Kapitalgesellschaft von einem spanischen Lebensmittelproduzenten Gebühren dafür, dass dieser Transportbehältnisse der österreichischen Gesellschaft für die Auslieferung seiner Produkte benützen darf, dann fallen solche Benützungsgebühren unter Artikel 12 DBA-Spanien. Eine in Spanien hievon zu entrichtende Quellensteuer wäre daher im Ausmaß von 5% der Gebühren auf die österreichische Körperschaftsteuer nach den üblichen Grundsätzen anrechenbar. 21. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LizenzgebührQuellenbesteuerungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 205/1-IV/4/97
Stammnummer
14407
Gültig
21.04.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF