…ausgegangen, dass die vertraglichen Abmachungen (insbesondere die sogenannten "Anpassungsregelungen") nicht dazu führen, dass die in der EAS als "Kaufpreisteilbeträge" bezeichneten Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtung Kapitalerträge im Sinn des § 27 EStG 1988 oder wiederkehrende Bezüge im Sinn des § 29 EStG 1988 darstellen. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben hat. Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2008
Nach Art. 13 Abs. 1 DBA Tschechien dürfen Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von im anderen Vertragsstaat gelegenen unbeweglichen Vermögen im Sinne des Art. 6 DBA Tschechien (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) bezieht, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Veräußert daher…
…maßgeblichen Spekulationsfrist, so unterliegen die aus diesem Veräußerungsgeschäft erzielten Einkünfte nach Maßgabe des § 29 Z 2 EStG 1988 der inländischen Einkommensteuerpflicht. Dieser inländische Besteuerungsanspruch wird jedoch durch Art. 13 Abs. 1 des im Verhältnis zur Slowakei noch immer anzuwendenden DBA mit der ehemaligen CSSR, BGBl…
…Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die inländische vermögensverwaltende KG keine inländische Betriebstätte begründet. Denn seit 2006 erstreckt sich die inländische Steuerpflicht auch dann auf ausländische Gewerbebetriebe, wenn diese im…
…am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit…
…Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die inländische vermögensverwaltende KG keine inländische Betriebstätte begründet. Denn seit 2006 erstreckt sich die inländische Steuerpflicht auch dann auf ausländische Gewerbebetriebe, wenn diese im…
…sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. 13. März 2000 Für…
…Betriebsvermögen einer in Österreich errichteten und betrieblich tätigen GmbH & Co KG Kapitalvermögen, das deutsche Zinsen, deutsche Dividenden und deutsche Spekulationsgewinne abwirft, dann besteht für die in Österreich ansässigen Gesellschafter das Recht, auf Grund von Artikel 11 DBA-Deutschland Freistellung oder Rückerstattung in Bezug auf die…
…eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978…
…auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter-KG, dann stellen die inländischen Betriebstätten zugleich Betriebstätten des anteilsveräußernden deutschen Gesellschafters dar (BFH v. 16.10.2002, BStBl. II 2003…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
…mit dem österreichischen Spaltungsgesetz vergleichbare Vorschriften enthält, in zwei Kapitalgesellschaften aufgespalten, wobei die eine Kapitalgesellschaft das Liegenschaftsmanagement und die andere eine Holdingfunktion an ungarischen Immobiliengesellschaften übernehmen soll, dann kann auf diese Auslandsumgründung Artikel VI des österreichischen Umgründungssteuergesetzes Anwendung finden, wenn ausschließlich begünstigtes Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb…
…Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des …
…GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick…
…2000. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die deutsche Seite zur Beibehaltung dieser Rechtsauffassung im Geltungsbereich des neuen Doppelbesteuerungsabkommens bereit sein wird. Das erwähnte Anwendungsschreiben soll noch im Laufe des Jahres 2003 mit Deutschland abschließend akkordiert werden. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung bereits mitgewirkt hat. Ob die Transaktion an der Wiener Börse stattgefunden hat und die Aktien bereits am 27. Juni auf dem Depot des Käufers eingebucht waren, sodass die Gewinnausschüttung direkt an die Käufergesellschaft erfolgt ist, oder ob die Transaktion als over…
…gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für…
…in Österreich sowohl von der Körperschaftsbesteuerung als auch von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass Deutschland den Veräußerungsgewinn bloß als "sonstige Einkunft" (Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft. Denn die Nichtwahrnehmung eines abkommensgemäß Deutschland eingeräumten Besteuerungsrechtes lässt nicht einen…
…auf den Veräußerungsgewinn, der bei einer österreichischen Gesellschaft anfällt, steuerlich zuzugreifen und dass daher durch das Abkommen gar keine ungarischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Dies ist aber in einem Qualifikationskonflikt für das Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches nach Art. 22 Abs. 1 nicht entscheidend. Entscheidend ist einzig…