…bleiben die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht" (AÖF Nr. 34/2000). Diese Verständigungsregelung bezieht sich nicht auf Fälle der vorliegenden Art (zwei gesonderte Bauführungen), sondern auf eine einheitliche Bauführung, bei der aber die arbeitsfreie Zwischenzeit zwischen den Baulosen nicht für die…
…die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes (EAS 341, EAS 1865) noch hinsichtlich des Endes von Relevanz. Wohl kann im Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten…
…in der Schweiz anwesend ist. Etwas anderes gilt allerdings für den Fall, dass die Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten vergeben werden. In diesem Fall bleiben gemäß der österreichisch-schweizerischen Verständigung vom 10. Dezember 1999 (AÖF Nr. 34/2000) die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der…
…120 Tage im ersten und 120 Tage im zweiten Jahr), unterliegt mit seinen für diese Auslandstätigkeit erzielten Einkünften gemäß Art. 16 Abs. 2 DBA-Spanien ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. Dieses Auslegungsergebnis entspricht auch den Interpretationsgrundsätzen der OECD, denenzufolge bei Berechnung der gemäß Art. 15 Abs…
…19 OECD-Kommentar zu Art. 5). Aber auch aus der im Verhältnis zu Deutschland und zur tschechischen Republik getroffenen Abkommensauslegung (AÖFV. Nr. 143/1993), derzufolge bei einer Auftragsvergabe in Baulosen die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungsfrist nicht mitgerechnet werden, lässt sich - abgesehen…
…Sinn des Art. 15 Abs. 2 des Abkommens - nicht von den Tagen des physischen Aufenthalts, sondern von den vereinbarten Arbeitstagen auszugehen ist (vgl. hins. der Maßgeblichkeit der vereinbarten Arbeitstage auch BFH v. 29.01.1986, BStBl II 1986, 479). Somit ist für die Berechnung des…
…der Inlandsaufenthalt 183 Tage innerhalb eines beweglichen 12-Monatszeitraumes überschreitet. Eine Betriebstätte des US-Unternehmens könnte in Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft bestehen, wenn diese von den Mitarbeitern der US-Gesellschaft für die Ausübung ihrer beruflichen Arbeit für die US-Gesellschaft genutzt werden. Bei der Berechnung…
…Berechnung der betriebstättenbegründenden 12-Monatsfrist behandelt wird, spricht doch einiges dafür, daß diese Sichtweise auch im vorliegenden Fall von Bedeutung ist. Wird solcherart das Vorliegen einer inländischen Baubetriebstätte für die deutsche Muttergesellschaft bejaht, dann stellt sich allerdings noch die zweite Frage, ob die Leistungen der…
…Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, sodass bei dieser Gestaltung (1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird". An dieser Auffassung wird weiterhin festgehalten, und zwar auch im Verhältnis zu Großbritannien, da Art…
…am 9.3.2010 begonnen, dann endet die zur Betriebstättenbegründung führende 6-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann…
Für die Beurteilung, ob die Jahresfreigrenze gemäß Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt…
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens begründet eine Bauausführung (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Bauüberwachung) nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet (lit. a); das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die durch Arbeitnehmer des Unternehmens erbracht werden (lit. b…
…eine Überschreitung der Zweijahresfrist eintreten (zieht die Lehrtätigkeit in Graz sonach beständige Inlandsaufenthalte nach sich, die zwei Studienjahre überschreiten), dann würde die Sonderregelung des Art. 20 ihre Wirksamkeit insgesamt verlieren und sämtliche inländischen Vergütungen wären dann durch das DBA nicht mehr vor der österreichischen Besteuerung…
…Vorsorglich wird beigefügt, dass die Leistungen, die die österreichische Gesellschaft dem sowjetischen Joint Venture gegenüber erbringt, von diesem dem "Fremdverhaltensgrundsatz" entsprechend abzugelten sind. Hinweis auf die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 79/1986. 5. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…
…bei geblockten Lehrveranstaltungen, deren Abhaltung sich auf bestimmte Tage eines Semesters beschränkt, muss sich die Berechnung der Zweijahresfrist darnach richten, in wie vielen Studiensemestern (Halbjahren) eine solche Gastlehrertätigkeit in Österreich ausgeübt wird (EAS 3325). Mit der Frage, ob diese Studiensemester zusammenhängend sein müssen, hat sich…
…Mitarbeiterdienstleistungen zugunsten der Zweigniederlassung entfällt. Nur insoweit bilden sie damit den Ausgangswert für die Berechnung der 10%-Grenze des § 4 Abs. 4 Z. 2 EStG. Der nichtabzugsfähige Teil der Lohn- und Gehaltsaufwendungen, der auf die Tätigkeit zugunsten des deutschen Hauptsitzes entfällt, ist sonach gemäß Art…
…aus der Veräußerung von US-Beteiligungen ertragbringend anzulegen, so ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Wohnsitz fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, da in solchen Fällen "Doppelansässigkeit" vorliegt, die sowohl Österreich (nach Art…
…eine ausländische Steuer wäre somit nach § 1 Abs. 2 Doppelbesteuerungsverordnung auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen diesen Arten von Einkünften kann insb. auf den OECD-Kommentar zu den Art. 15 und 18 OECD-MA zurückgegriffen werden. Bundesministerium für Finanzen, 15. August 2017
…beachten, dass das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 20 DBA-Italien dessenungeachtet von der auszahlenden Universität zu prüfen ist. Dazu gehört insbesondere die Beobachtung, ob der Zweijahreszeitraum überschritten wird. Bezüglich der Berechnung des Zweijahreszeitraumes bei Gasttätigkeiten über zwei Studienjahre hinaus siehe EAS 756. 6. April…