…österreichischem Staatsgebiet erbracht wird (zB anlässlich der Berichterstattung in der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe …
…aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von einem Dritten (Gebietskrankenkasse) erhält, nehmen ihnen nicht den Charakter von Einkünften aus…
…19 Jahren im Ausland (zuletzt 5 Jahre in Malta) lebte, aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, seine Pilotentätigkeit aufzugeben und sich in Österreich einer längerdauernden Behandlung zu unterziehen, wobei für diese Dauer in Österreich eine Garconniere angemietet wird, dann erscheint es wohl vorstellbar, dass eine von der…
…1, Österreich hingegen Artikel 14 Abs. 2 anwendet. In diesem Fall würde sich daher auf Grund von Artikel 22 Abs. 1 lit. a DBA-Tschechien für Österreich als Ansässigkeitsstaat die Verpflichtung zu einer korrespondierenden Steuerfreistellung ergeben. Die Behandlung des Gestellungsnehmers als wirtschaftlichen Arbeitgeber erscheint allerdings…
…1 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Ö/Deutschland. Ob die Aufenthalte in der Schweiz oder in Deutschland 183-Tage übersteigen oder nicht ist unerheblich, da die sogenannte "183-Tage-Klausel" weder im Verhältnis zur Schweiz noch im Verhältnis zu Deutschland zur Anwendung…
…für öffentliche Funktionen (Art. 10 DBA-Deutschland), sondern jener für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland). Damit wechselt aber auch das Besteuerungsrecht für jene deutschen Bediensteten, denen die Grenzgängereigenschaft im Sinn von Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland zukommt, von Österreich nach Deutschland…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
…Maßgabe des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerbefreiten Arbeitslohn darstellen und damit in weiterer Folge eine Leistung des Arbeitnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft bilden. Wird die Rente durch einen Einmalbetrag abgefunden, dann geht die Eigenschaft als "wiederkehrende Bezüge" verloren. Die Einmalzahlung unterliegt…
…0083, ÖStZB 1983, 181, bleiben, in dem der Gerichtshof feststellt, dass die Vermutung für eine Verwertung nichtselbständiger Arbeit im Inland spricht, wenn von einem inländischen Arbeitgeber Arbeitslohn ins Ausland geleistet wird. 16. März 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…das in Österreich ansässige Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen…
…in Österreich auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. In diesem Sinn ist in einem Konsultationsverfahren mit Deutschland am 3. März 2000 folgendes Einvernehmen hergestellt worden (siehe AÖFV Nr. 103/2000): …
…2 Z 1 EStG 1988, dass eine Lohnsteuerberechnung bei beschränkter Steuerpflicht nicht auf der Grundlage von § 69 EStG 1988 vorgenommen werden kann. Dieses Auslegungsergebnis wird durch die entsprechende Aussage in LStR 2002 Rz 1171 bestätigt. Entfällt - wie im vorliegenden Fall - bei beschränkt Steuerpflichtigen Empfängern von…
…Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland unterschreitet, da die Entsendung nach Österreich nicht von einem deutschen, sondern von einem Drittstaatsarbeitgeber (dem liechtensteinischen Personalgesellungsunternehmen) erfolgt ist. Im Geltungsbereich des am 24. August 2000 unterzeichneten neuen DBA-Deutschland wird insoweit eine Rechtsänderung eintreten, als im Fall von…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass der deutsche Dienstnehmer "gewerberechtlicher Geschäftsführer" ist, führt solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich gelegen angesehen wird, als er nicht auch der im Firmenbuch eingetragene handelsrechtliche Geschäftsführer der inländischen Kapitalgesellschaft ist (Hinweis auf Z 1…
In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass Liechtenstein - so wie auch die Schweiz, aber entgegen der seinerzeitigen OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf nationales Recht gilt…
…von Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland in Anspruch nimmt (siehe auch EAS 1791). Ist die Krankenschwester ausschließlich in dem österreichischen Spital berufstätig und übt sie diese Berufstätigkeit ganzjährig als Grenzpendlerin aus, dann würde Deutschland das Besteuerungsrecht nicht mit der Begründung streitig gemacht, dass im…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
…am österreichischen Markt zu vertreiben. Werden ferner deutsche Arbeitnehmer von der D-GmbH an ihre österreichische Tochtergesellschaft für einen 183 Tage nicht überschreitenden Zeitraum überlassen, dann kommt es für Zwecke der abkommensrechtlichen Behandlung dieser deutschen Arbeitnehmer im Rahmen des Art. 15 DBA Deutschland zunächst darauf…
…in der Türkei im Sinne des Art. 4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer nach Beendigung seines…