Es liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor, wenn Gewinne, die eine Hong-Kong-Kapitalgesellschaft aus Handelstätigkeiten oder anderen betrieblichen Tätigkeiten erzielt, an die österreichische Muttergesellschaft ausschüttet; und zwar auch dann nicht, wenn diese Gewinne in Hongkong nicht oder nicht nennenswert…
…die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der unbeweglichen Wirtschaftsgüter der GmbH die Buchwerte der übrigen Wirtschaftsgüter…
Verlegt eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt kein Anwendungsfall des Artikel 13 Abs. 4 DBA-Schweiz vor; das geltende Abkommen vermag daher im Wegzugsfall das Besteuerungsrecht an Veräußerungsgewinnen…
…an ausländische Unternehmen gezahlt und von diesen an Künstler weitergereicht werden, beschränkt sich die Abzugssteuerpflicht des Vergütungsschuldners bereits nach inländischem Recht auf den "Künstleranteil" und bildet daher keinen Anwendungsfall der DBA-Entlastungsverordnung (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das ausländische Unternehmen nicht selbst als "Mitwirkender"…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
…150/73). Dieses Verständnis liegt im Übrigen nach wie vor auch dem OECD-Kommentar zu Grunde: Im letzten Satz von Z 11 zu Artikel 7 OECD-MA (Altfassung vor 2010) wird ausdrücklich auf einen Anwendungsfall von Artikel 7 OECD-MA Bezug genommen, in dem das…
…sondern gilt auch für Beteiligungen im Zuzugsstaat (hier: Schweiz). Verlegt daher eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt zwar ein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz vor…
…auf die Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt auch Wirkung auf der Ebene des DBA-Deutschland. Denn abkommensrechtlich liegt damit kein Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland…
…wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 nicht ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört - soferne nicht ein Anwendungsfall von § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) - das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS…
…eine Konsolidierung der Unternehmensergebnisse nach § 2 Z 4 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 keinen Schädlichkeitscharakter zur Folge hat (siehe auch EAS 2501). Ein Anwendungsfall des als "Besteuerungsvorbehalt" konzipierten Methodenwechsels nach § 10 Abs. 5 KStG 1988 kann nicht vorliegen, da dieser nur Portfolioinvestitionen (Investitionen…
…Artikel 7 des DBA-USA einer Besteuerung der Trägerorganisation entgegen, wenn dokumentiert ist, dass mangels Gewinnbeteiligung der Orchestermitglieder kein Anwendungsfall des Artikels 17 Abs. 2 des Abkommens gegeben ist. Eine abzugsfreie Auszahlung der Vergütung setzt indessen voraus, dass die sich hierfür aus der DBA-Entlastungsverordnung…
…Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der hierbei erfassbaren Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen (zB in Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist, in Beteiligungen, soweit kein Anwendungsfall von Art. III UmgrStG vorliegt). Kraft unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen derartige Tauschvorgänge aber auch dann der österreichischen Steuerpflicht, wenn…
…7 DBA-USA vorliegt, dh. dass die österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit aber auch keine Pflicht zur Erstattung einer Meldung gemäß § 13 UmgrStG…
…how in die kroatische Tochtergesellschaft einzubringen, so liegt in derartigen Fällen idR kein Anwendungsfall des Artikels 20 vor. Denn die von der kroatischen Gesellschaft während der Entsendungszeit gezahlten Gehälter fallen unter Artikel 15 DBA-Kroatien und sind, wenn ein Anwendungsfall der 183-Tage-Klausel vorliegt…
…Im Fall einer Domizilgesellschaft, sonach im Fall einer Gesellschaft, die über keine eigenen Betriebsräumlichkeiten verfügt, steht das ausschließliche Besteuerungsrecht im Anwendungsfall beider Abkommensbestimmungen, sonach auch im Fall des Artikels 14, Österreich zu, weil in einer bloßen Domizilgesellschaft keine "feste Einrichtung" ("Betriebstätte") des österreichischen Abgabepflichtigen besteht…
…ansässiger Geschäftsmann seine Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG vorliegt. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr…
…an die deutsche Steuerverwaltung abgeführt, dann ist nunmehr der abkommenskonforme Zustand herbeizuführen. Es ist wohl einzuräumen, dass hier ein Anwendungsfall der "Rückfallklausel" von Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens vorliegen könnte, demzufolge wegen Nichtbesteuerung in Österreich das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfällt. Doch setzt die Herbeiführung…